Unterhalt mit Anrechnug der Ausbildungsvergütung

5. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Joergi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt mit Anrechnug der Ausbildungsvergütung

Ich zahle Unterhalt für meinen 17 Jährigen Sohn nach Tabelle.
Nun hat er zum 1.08.2004 eine Ausbildung begonnen. Er verdient ca. 400 Euro Brutto.
In wie weit wird die Ausbildungsvergütung in den Unterhalt mit eingerechnet ?
Danke
Jörg

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Da muss ich Kanalmeister wiedersprechen, da die Zeit vor Vollendung des 18.LJ anders zu behandeln ist, als die Zeit danach.
Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen (nicht Brutto) relevant. Ich gehe deshalb hier mal von einem Netto iHv ca. 320 € aus.

Vor Vollendung des 18.LJ:
Nach Abzug des ausbildungsbedingten Mehraufwandes (ca. 80 €) ist der verbleibende Teil zur Hälfte auf den Barunterhalt des Vaters anzurechnen, also ca. 120 €.

Nach Vollendung des 18.LJ:
Nach Abzug des ausbildungsbedingten Mehraufwandes (ca. 80 €) ist der verbleibende Teil voll auf den von Vater + MUTTER zu zahlenden Barunterhalt anzurechnen.


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