Ich zahle Unterhalt für meinen 17 Jährigen Sohn nach Tabelle.
Nun hat er zum 1.08.2004 eine Ausbildung begonnen. Er verdient ca. 400 Euro Brutto.
In wie weit wird die Ausbildungsvergütung in den Unterhalt mit eingerechnet ?
Danke
Jörg
Unterhalt mit Anrechnug der Ausbildungsvergütung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Da muss ich Kanalmeister wiedersprechen, da die Zeit vor Vollendung des 18.LJ anders zu behandeln ist, als die Zeit danach.
Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen (nicht Brutto) relevant. Ich gehe deshalb hier mal von einem Netto iHv ca. 320 € aus.
Vor Vollendung des 18.LJ:
Nach Abzug des ausbildungsbedingten Mehraufwandes (ca. 80 €) ist der verbleibende Teil zur Hälfte auf den Barunterhalt des Vaters anzurechnen, also ca. 120 €.
Nach Vollendung des 18.LJ:
Nach Abzug des ausbildungsbedingten Mehraufwandes (ca. 80 €) ist der verbleibende Teil voll auf den von Vater + MUTTER zu zahlenden Barunterhalt anzurechnen.
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