Unterhalt mit Titel vom Gericht

10. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Püppie123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt mit Titel vom Gericht

Hallo zusammen,
bei uns ist folgende Situation:
Seit einem halben Jahr habe ich für mein Kind einen Unterhaltstitel vom Gericht erwirken lassen. ( Durch die Beistandschaft des JA )
Nun ist es so: der Titel wurde auf 120% festgesetzt weil der Herr sich mal wieder um nichts gekümmert hat. ( Keine Abrechnungen abgegeben und kein Widerspruch eingelegt )

Seit dem Titel zahlt er trotzdem nur 100% (wie davor auch) und vom Ding her bin ich fein damit.

Da der Titel ja rechtskräftig ist, muss er jetzt die Differenz von 20% irgendwann nachzahlen ?
Oder passiert da erst was, wenn ich mich beschwere dass er nur 100% zahlt ?

Vielen Dank für eure Beiträge




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42456 Beiträge, 14738x hilfreich)

Er muss dann nachzahlen, wenn Du aus dem Titel vollstreckst. Irgendwo beschweren, das macht da wenig Sinn.

wirdwerden

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