Unterhalt - muss meine Mutter einkommen offenlegen

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
draught
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt - muss meine Mutter einkommen offenlegen

Hi an alle, folgendes:

Seit ich im Juli 09 Abitur gemacht habe hat mein Vater die Unterhaltszahlungen eingestellt.
Obwohl ich nachweislich studiere, ihm eine Immatrikulationsbescheinigung usw. hab zukommen lassen ist bis zum heutigen Tage nichts geschehen :(
Er pocht darauf Einsicht über die Einkommensverhältnisse meiner Mutter zu bekommen, vermutlich um sie dazu zu zwingen anteilig an mich Unterhalt zu zahlen obwohl ich
a) bei ihr noch wohne (Naturalunterhalt etc.)
b) sein Einkommen über die Düsseldorfer Tabelle hinausghet und er nur auf Grund seiner Kinderzahl wieder in die höchste Stufe eingeordnet wurde.

Meinem Verständnis nach würde ihm das nichts bringen, jedoch schadet es mir indirekt.
Für dein Zeitraum erhalte ich nur dank meiner Oma ein "Taschengeld" um über die Runden zu kommen, ich hab auch keinen vollstreckbaren Titel, einen halbherzigen Anwalt, und auch ansonsten niemanden der meine Kosten übernimmt ausser meiner Familie, meine Frage daher lautet:

a) wie lange wird das noch so weitergehen?
b) wird meine Muter zahlen müssen?
c) muss ich gar damit rechnen diesen Streit zu verlieren und das wars dann?
d) MUSS meine Mutter WIRKLICH ihr einkommen offenlegen, was wenn sie es nicht tut?
e)ich wechsel zum nächsten Semester die Uni in einen sehr ähnlichen Studiengang, geht das ganz dann wieder von vorne los? ... -.-

Ich würde mic hüber Anworten sehr freuen, vielen Dank im voraus an alle, ciaociao :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Richtig ist, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres beide Elternteile Barunterhaltspflichtig sind. Die Höhe des Unterhalts wird aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile, minus abzugsfähiger Anteile berechnet. Vom Bedarf eines Volljährigen wird schon einmal das Kindergeld vollständig als eigenes Einkommen abgezogen.

..d) MUSS meine Mutter WIRKLICH ihr einkommen offenlegen, was wenn sie es nicht tut?..

Es gibt unterschiedliche Urteile hierüber. Jedenfalls muss derjenige, welcher Unterhalt verlangt, dem Elternteil nachweisen, wie er zu dieser Berechnung kommt.
Ohne Vorlage des Einkommens - in diesem Falle der Mutter - kann der Vater das Unterhaltsverlangen in der Höhe nach nicht nachvollziehen.

Hier einmal aus einem Urteil:

LG Karlsruhe Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum: 09.01.2009
Aktenzeichen: 18 UF 207/08
Dokumenttyp: Urteil


2. Zwar wird teilweise das Bestehen eines Auskunftsanspruchs des von einem volljährigen gemeinschaftlichen Kind auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils gegen den anderen Elternteil bejaht. Indes ist ein solcher Anspruch nicht in jedem Fall gegeben. Vielfach (so auch hier) ist nämlich der Anspruchsteller auf die Auskunft nicht angewiesen, weil im Erstprozess des volljährigen Kindes auf Unterhalt diesem die Darlegungs- und Beweislast für den Haftunganteil nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB und damit die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des anderen Elternteils obliegt (entgegen BGH, 9. Dezember 1987, IVb ZR 5/87 , FamRZ 1988, 268 und OLG Köln, 25. November 1991, 25 WF 239/91 , FamRZ 1992, 469 ; Anschluss OLG Hamburg, 26. März 1982, 15 UF 2/82 , FamRZ 1982, 627 und OLG Frankfurt, 31. März 1987, 4 UF 256/86 , FamRZ 1987, 839 ) (Rn.17).


Ich meine, vor Anspruchstellung des Unterhalts muss BaföG beantragt werden.
Sollte dies abgelehnt werden, müssen die Eltern von diesem Ablehnungsbescheid Kenntnis erlangen, um zu prüfen, ob eventuell hiergegen Rechtsmittel einzulegen ist.


Kindesunterhalt / Volljährigenunterhalt

Dem volljährigen studierenden Kind ist die Inanspruchnahme von BAföG zumutbar. Unterlässt das Kind bewusst die Stellung eines BAföG-Antrages, so ist die Unterstellung eines fiktiven Einkommens in Höhe der BAföG-Leistungen gerechtfertigt. (OLG Schleswig, Urteil v. 24.08.2005 - 15 UF 75/05 )


-- Editiert am 05.01.2010 12:47

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#2
 Von 
draught
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die schnelle auskunft :)

Aber mein Vater verdient viel zu viel als dass BaFög in Frage kommt :(
Meine Mum aht sich nun aus freien Stücken bereit erklärt ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen, die Frage ist nun, was passiert dann?
Wirrd er sagen "ok alles klar na dann haben wirs doch" oder was kann er als nächstes anstellen um mir das Leben schwer zu machen?
Ist mein Unterhalt am Ende in Gefahr obwohl ich studiere?

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

..Aber mein Vater verdient viel zu viel als dass BaFög in Frage kommt..

Das anrechenbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen wird von dessen bereinigtem Nettoeinkommen berechnet. Vorsorgeaufwendungen, sprich Krankenkasse, Aufwendungen für Zusatzrente, Fahrtkosten, alles wird erst einmal heruntergerechnet, ebenso wenn noch weitere Unterhaltspflichtige Kinder vorhanden sind.
Solange nicht feststeht, was der Vater an anrechenbarem bereinigtem Nettoeinkommen hat, kann man über die Entscheidung BaföG Ja oder Nein nichts vorhersagen.

Wenn gar nichts geht, muss der Vater auf Zahlung von Unterhalt verklagt werden.

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#4
 Von 
draught
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Also er hat ein Nettoeinkommen, was im oberen 5-stelligem Bereich, wenn nicht gar 6-stelligen leigt, er hat uns seine Einkommensverhältnisse auch schon mitgeteilt, er gesteht auch ein dass er Zahlen muss aber will die Einkommensverhältnisse meiner Mutter sehen, ich mach mir nur sorgen wie lange das jetzt noch dauern wird und ob ich am Ende wirklich eines Tages Geld sehe was ihm nicht wehtun wird, ich aber wirklich brauche ... :(

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Also, wenn er dermassen finanziell gepolstert ist, Unterhalt zahlen will.....warum verhindert denn die Mutter die Zahlung? :???:

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

a) wie lange wird das noch so weitergehen?

e)ich wechsel zum nächsten Semester die Uni in einen sehr ähnlichen Studiengang, geht das ganz dann wieder von vorne los? ... -


Meiner Meinung nach geht das so lange weiter, wie die Mutter ihre Einkommensverhältnisse dem Vater nicht offenlegt.

Verlierer ist, wie immer das ' Kind ', selbst wenn eine Ehe schon ewig geschieden ist.

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#7
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

@draught,

zur Offenlegung ihres Einkommens ist deine Mutter verpflichtet. Der gegenseitige Auskunftsanspruch der Eltern richtet sich nach § 242 BGB .

Dein Unterhaltsbedarf beträgt 640,00 € zzgl. Studiengebühren und ggf. Krankenkassenbeiträge. Davon in Abzug gebracht wird das volle Kindergeld, das an dich von deiner Mutter durchzureichen ist sowie das vorrangig von dir zu beantragende BAföG. Du bist 18 und zunächst einmal selbst dafür verantwortlich, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu gehört eben das Ausschöppfen der dir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (in diesem Fall BAföG beantragen).

Deine Eltern teilen sich deinen dann verbleibenden Restbedarf je nach ihren Einkommen auf. Ob deine Mutter dir den von ihr zu erbringenden Unterhalt dann in bar oder natural erbringt, bleibt euch beiden -dir und deiner Mutter- überlassen.

Wenn sich nichts tut in Richtung Auskunft-Höhe berechnen-zahlen- solltest du einen Anwalt kontaktieren.









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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

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#8
 Von 
draught
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

zuerstmal danke an alle für die vielen antworten:)

Dazu muss ic hsagen meine Mutter "´verhindert" natürlich nicht das mein Vater zahlt, wir waren uns nur unsicher ob er etwas im Schilde führt, er kennt keine moralisch/ethischen Grundverhaltensweisen aber das ist eine andere Sache...
Wir haben wiegesagt beschlossen ihm ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen in der Hoffnung das das ganze dann so langsam mal zu einem Ende kommt:(

Vielen Dank nochmals an alle, fühlt euch frei noch etwas zu schreiben was vllt von Interesse für mich sein dürfte, alles Gute an euch & ein frohes neues Jahr nachträglich hehe :)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Scholarin
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

nur mal noch so´n Erfahrungshinweis: Mit dem ganzen Bafög-Prozedere könntest Du vielleicht dem ganzen Spuk entgehen. Bei meinen Söhnen war es regelmäßig so, daß sie ihrem (von uns geschiedenen) Vater einfach die Formulare (Teil des Bafögantrages) zugeschickt haben, in denen die ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen haben. Wenn da nach gewisser Zeit keine Rückmeldung kam, haben sie das so dem Bafögamt mitgeteilt und wurden dann von dort so eingestuft, wie wenn der Vater keinen Unterhalt zahlen würde (was er ja in der Tat auch nicht gemacht hat). Und dann hat das Bafögamt die rechtlichen Hebel in Bewegung gesetzt, und sich vom Vater Auskunft und den Anteil zurückgeholt, den es meinte, beanspruchen zu können.
Damit hatten wir überhaupt keinen Aufwand, brauchten weder Rechtsanwälte oder Gerichte zu bemühen, meine Söhne kriegten ihr volles Bafög und überdies hatte das den Vorteil, daß mein Ex weder über meine Einkommensverhältnisse Infos kriegte, noch erfuhr ich etwas über die seinen.
Das ist zwar alles schon eine Weile her, und ich weiß nicht, ob das heute auch noch so geht, aber wäre ´ne Anfrage beim Bafögamt wert. Ihr könnt ja unmöglich die einzigen sein, bei denen der Vater "mauert" (als was anderes sehe ich das nicht), und die Bafög-Ämter hatten zumindest früher so ihre Mittel, Unwillige sehr gekonnt in -Willige zu verwandeln.
Wie gesagt, ist nur meine Erfahrung, und vielleicht zunächst weniger aufwändig, als zu prozessieren.
Nerven behalten und die Mum ma drücken. Ich drück Euch die Daumen...:)

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"Alle sagten: "das geht nicht". Da kam einer, der das nicht wußte, und machte es einfach. "

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#10
 Von 
draught
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

hi danke für die antowrt :)
Aber ich glaube, dass ganze funktioniert nur bis die Kinder das 18. Lebensjahr erreicht haben, danach nicht mehr.
Da auf Grund des Einkommens meines Vaters generell auch unter vernünftigen Zwischenmenschlichen Bedingungen kein BaFög möglich wäre weiss ich auch nicht ob das Amt dann auch in meinem Fall die Kosten vorerst übernehmen würde :S
Belehrt mich eines besseren und ich schlag heute noch meien Zelte beim Amt auf :)

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
draught
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

eine andere Sache die mich grad etwas quält:

Wir haben nun vor den Anwalt zu wechseln, unser ist einfach zu langsam, und das ist NICHT gut :(
Die Frage die ich mir nach 6 Monaten stellen muss ist ob mein Vater theoretisch sagen könnte:

"Tja, mei Jung, lief doch alles ganz toll die letzten 6 Monate auch ohne Unterhalt, ergo brauchst ihn gar nicht wirklich also gibts auch keinen ciaociao!"

?

Kann das passieren, dass ich meinen Anspruch verliere?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Belehrt mich eines besseren und ich schlag heute noch meien Zelte beim Amt auf


Du könntest elternuabhängiges Bafög beantragen. Mit dem Verweis, dass dein Vater sich weigert, Unterhalt zu zahlen.
Dann bekommst du Geld und das Amt holt es sich von deinen Eltern wieder.

quote:
"Tja, mei Jung, lief doch alles ganz toll die letzten 6 Monate auch ohne Unterhalt, ergo brauchst ihn gar nicht wirklich also gibts auch keinen ciaociao!"

?

Kann das passieren, dass ich meinen Anspruch verliere?


Nein! Solange du dich in Ausbildung befindest und kein Einkommen erzielst, bist und bleibst du berechtigt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 08.01.2010 19:57

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