Unterhalt nach 18 Jahren

1. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Solidder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt nach 18 Jahren

Mein Sohn ist 18 und geht zur Abendschule, die findet 3 mal in der Woche statt, sonst macht er gar nichts. Ich wollte mit ihm und seiner Mutter über seine Zukunft sprechen, leider habe ich nur als Antwort bekommen dass ich "eine auf die Fresse bekomme, sollte ich nochmal das Wort Arbeit erwähnen".
Ich bin zweites mal verheiratet und habe 2 Kinder, 7 und 12 Jahre alt. Ich arbeite alleine und habe netto ca.2000 €, bin aber selbstständig.
Meine Frau arbeitet nicht. Ich bin also Alleinverdiener.
Meine Frage ist, kann ich den Unterhalt einstellen? Ich sehe es nicht ein die Faulheit zu finanzieren.
Meine Exfrau verdient ca.1900 netto.

Ich bin für jeder Antwort oder ein Rat dankbar.


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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Solidder ,

quote:
Meine Frage ist, kann ich den Unterhalt einstellen?


Besteht ein Titel der über den 18 Geburtstag des Sohnes

hinausgeht?

lg
edy

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Ich sehe es nicht ein die Faulheit zu finanzieren.
Meine Exfrau verdient ca.1900 netto.


Also soll sie sich zwangsweise finanziell alleine um den "faulen" Jungen kümmern?

Wäre ja bildlich gesehen so, als würdest Du radikal Dein eigenes Kind vor die Türe setzen, wenn es mit 18 zu faul ist zu arbeiten. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solidder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein ein Unterhaltstitel besteht nicht, ich habe immer nach Düsseldorftabelle bezahlt. Ich hoffe ich verstehe den Titel richtig, Entschuldigung wenn es falsch ist. Noch zur Info, mein Sohn lebt noch bei seiner Mutter, er hat zwei Jahre BBS Schule machen wollen, hat aber nach einem Jahr alles abgebrochen und ist zur Abendschule gegangen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Solidder ,

Wie viel hast du lt. Düsseldorfer bezahlt?

quote:
Nein ein Unterhaltstitel besteht nicht


Dann kannst du den Unterhalt erst mal einstellen.

Was ist das Ziel der Abendschule?

Ab 18 sind beide Eltern bar unterhaltspflichtig.

Es müsste vorrangig Bafög beantragen.

Zitat:
Wäre ja bildlich gesehen so, als würdest Du radikal Dein eigenes Kind vor die Türe setzen, wenn es mit 18 zu faul ist zu arbeiten.


Würde ich auch tun.Faulheit darf nicht unterstützt erden.

lg
edy







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-- Editiert edy am 01.08.2012 18:46

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Noch zur Info, mein Sohn lebt noch bei seiner Mutter, er hat zwei Jahre BBS Schule machen wollen, hat aber nach einem Jahr alles abgebrochen und ist zur Abendschule gegangen.


Ja, so sind manchmal die Kids. Trotz alle dem ist es Dein Sohn! Würde er bei Dir leben, würdest Du ihn auch weiter "durchfüttern", obwohl er vielleicht zu faul zum arbeiten ist.
Eine Verpflichtung zum Unterhalt ab 18 J. liegt jedoch nur vor wenn Dein Sohn sich in Ausbildung befindet. Stellt sich halt die Frage, ob die Abendschule auch noch als "Ausbildung" zählt. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solidder
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort edy. Die Abendschule soll wohl Abitur sein, weitere Angaben habe ich nicht von meinem Sohn bekommen, ich zahle momentan 414€.

Ich möchte noch an die Marie-Sophie40 antworten.
Ich hätte ihn durchgefüttert, aber mehr auch nicht, für seine andere Wünsche hätte er was machen müssen.

Nochmal danke für die Hilfe!


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Solidder,

quote:
ich zahle momentan 414€.


Ich wäre beim ablesen der DT auf 377€ gekommen.

Der Sohn müsste nun neu Unterhalt einfordern.

Er muss dir nachweisen:

-Schulbescheinigung
-Einkommen deiner EX
-Bafög Antrag

lg
edy




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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Ich hätte ihn durchgefüttert, aber mehr auch nicht, für seine andere Wünsche hätte er was machen müssen

Richtig und damit er "durchgefüttert" wird, dafür ist der Unterhalt. Also für grundlegende Dinge wie z.B. Kleidung Verpflegung, Dach über den Kopf u.s.w.

Sollte er das Abitur nachmachen, wieso sollte er dann faul sein? Sei doch froh wenn er das Abitur machen möchte und sei Stolz darauf.


Zitat:Würde ich auch tun.Faulheit darf nicht unterstützt erden.


Er ist doch nicht faul, wenn er sein Abitur nachholen will. Das Kind soll sich doch aufs Lernen und nicht noch zusätzlich aufs Arbeiten konzentrieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo

quote:
Wäre ja bildlich gesehen so, als würdest Du radikal Dein eigenes Kind vor die Türe setzen, wenn es mit 18 zu faul ist zu arbeiten.


quote:
Er ist doch nicht faul, wenn er sein Abitur nachholen will.


Ich las aus deiner Antwort; Keine Arbeit/keine Schule.

lg
edy

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#10
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Ich las aus deiner Antwort; Keine Arbeit/keine Schule.


Okay, dann haben wir uns wohl missverstanden...

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
bei der ganzen Sache wundert mich , dass eine Abendschule einen "Nurschüler" aufnimmt.
Meines Wissens sind diese Schulen Berufstätigen vorbehalten (oder Hausmännern/frauen, die in der normalen Schulzeit den Haushalt evtl. Kinder betreuen).
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42114 Beiträge, 14678x hilfreich)

Lieber andreas, genau das wundert mich auch. Abendschule ist etwas, was man "nebenbei" macht, das ist das Konzept.

Hinsichtlich des Unterhaltes bitte ich zu bedenken, dass die Mutter auch Unterhalt zahlen muss, und dass ab 18 das Kindergeld voll anzurechnen ist.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1094x hilfreich)

Ab 18 muss der Sohnemann seinen Unterhaltsanspruch nachweisen. Dazu muss er insbesondere "bedürftig" sein (das dürfte hier der Fall sein) und er muss sich in der ersten Ausbildung zu einem Berufsabschluss befinden.

quote:
Mein Sohn ist 18 und geht zur Abendschule, die findet 3 mal in der Woche statt, sonst macht er gar nichts.


Ob das als Ausbildung im o.a. Sinne gilt, da habe ich allerdings Zweifel! Sicher sagen kann ich das aber nicht.

Wenn denn nun überhaupt eine Unterhaltsanspruch bestehen sollte, dann wird die Höhe des Unterhaltsanspruchs aus der Summe der bereinigten Einkünfte von KV und KM ermittelt.

Die beiden minderjährigen Kinder des KV sind privilegiert und werden vorrangig vom Netto Einkommen abgezogen. Weiterhin wird die erwerbslose Frau berücksichtigt.

Das Kindergeld steht dem Sohnemann zu, ist an diesen weiterzuleiten und mindert den zu zahlenden Unterhalt. Der verbleibende Unterhalt ist dann quotiert nach Summe aus dem bereinigten Einkommen von Kindesmutter und Kindesvater zu tragen.

Damit dürfte auf die Kindesmutter ein wesentlich höherer Anteil entfallen als auf den Kindesvater. Grob überschlagen dürfte sich die Zahlungsverpflichtung des KV erheblich reduzieren.

Wenn es wirklich keinen Titel gibt, dann würde ich dem KV empfehlen, die Unterhaltszahlungen vorerst einzustellen und den Sohnemann aufzufordern, seinen Unterhaltsanspruch zu belegen. Da zu einer Berechnung des Anspruchs das Einkommen der KM erforderlich ist, kann der KV von der KM eine Unterhaltsauskunft einfordern.

Ansonsten würde ich dem KV empfehlen sich entweder selbst schlau zu machen oder einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Es geht schließlich um viel Geld!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Dazu muss er insbesondere "bedürftig" sein (das dürfte hier der Fall sein) und er muss sich in der ersten Ausbildung zu einem Berufsabschluss befinden.


Nun ja, da bin ich mir nicht so ganz sicher. Selbst Abiturienten mit 18, die noch das Gymnasium besuchen, dürften noch Unterhaltsberechtigt sein. Oder täusche ich mich da?

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42114 Beiträge, 14678x hilfreich)

Ach Marie-Sophie (seufz): hier sind doch zwei Problemkreise: einmal ist er nicht mehr priviligiert, dass heisst, er rutscht im Rang ganz nach hinten, er ist erst zu berücksichtigen, wenn die vorrangigen Unterhaltsbereichtigten (minderjährige Kinder oder priviligierte volljährige Kinder sowie die Ehefrau) mit ihren Ansprüchen finanziell befriedigt sind. Und dann sitzt die Mutter mit im Boot, unterhaltstechnisch.

Zum anderen, darauf hatte Andreas schon hingewiesen, ist die Abendschule normalerweise eine Schule, die man nur dann besuchen kann, wenn man arbeitet oder in einer sonstigen Ausbildung ist. Das wäre zu klären, ehe man mit dem Rechnen anfängt. Und wenn man dann überhaupt zum rechnen kommt, dann sind erst einmal die anderen dran.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 04.08.2012 21:41

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

@wirdwerden

stimmt, dies habe ich nicht berücksichtigt. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Das ist keine Allgemeinbildende Schule, also ist das Kind nicht mehr privilegiert.
Diese Art Schule ist garantiert nicht förderungsfähig mit BAföG.

Mit 414 € hast du schon die ganze Zeit viel zu vielo gezahlt, du hättest höchstens 334 € (bis 18) bzw. 304 € (ab 18) zahlen müssen.

Unterhaltspflicht hin oder her, du bist nicht mehr leistungsfähig.
Dein Selbstbehalt ist jetzt 1.150 €, für deine Frau gibt es weitere 950 €, für jedes deiner minderjährigen Kinder mindestens je 225 €.
Im Rang gehen nämlich jetzt deine (neuen) Kinder und deine neue Ehefrau vor dem hoffnungsvollen Sprößling aus erster Ehe.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fatal
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
ich habe selbst mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg auf dem Abendgymnasium gemacht. Allerdings war der Unterricht 5 x die Woche und eben neben meiner Berufstätigkeit, wie hier schon geschrieben wurde.
Diese Schule umfasst 8 Semester!!! Ab dem 5. Semester kann man BAFÖG beantragen und seine Berufstätigkeit aufgeben.

Dies nur mal zur Klarstellung.
DU solltes Dir zunächst mal eine Schulbescheinigung geben lassen. Aber das hat auch schon irgendwer angedeutet.

VG
fatal

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"a.b."

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