Unterhalt nach 2 Jahren FOS, 1 Jahr Pause und jetzt Studium

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Karin 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach 2 Jahren FOS, 1 Jahr Pause und jetzt Studium

Die 20jährige Tochter meines Mannes hat nach abgeschlossener Fachoberschule keinen Studienplatz wegen schlechter Noten bekommen. Sie hat sich nirgendwo beworben, sondern 1 Jahr an der Tankstelle gearbeitet. Mein Mann hat ihr noch 3 Monate nach Schulabschluss Unterhalt bezahlt und dann den Unterhalt eingestellt. Jetzt mach einem Jahr hat sie einen Studienplatz in einer anderen Fachrichtung und im Omtober zu studieren begonnen. Muß mein Mann jetzt wieder Unterhalt zahlen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Die 20jährige Tochter meines Mannes hat nach abgeschlossener Fachoberschule keinen Studienplatz wegen schlechter Noten bekommen. Das beißt sich jetzt aber ziemlich mit der Aussage, sie habe sich nirgends beworben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karin 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Damit meine ich keine alternative Bewerbungen. Ich hätte mich parallel noch an anderen Stellen beworben... wenn ich schon weiß dass meine Noten grottenschlecht sind...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ob sie sich wo beworben hat, das werdet Ihr im Zweifel nicht wissen. Fakt ist, dass sich viele angehende Studis an xy Unis/Hochschulen bewerben, und dann natürlich Vakanzen da sind, einfach, weil man ja nicht an 10 Unis gleichzeitig studieren kann. Die Tochter ist relativ schnell nachgerückt. Teilweise sind ja Wartezeiten, gerade in den Naturwissenschaften von 3 Jahren oder mehr möglich.

Ob man nachrückt, das erfährt man erst bis zum 1. Nov. Hier schon vorher, ist doch prima, dass die Tochter einen Platz so schnell ergattert hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Und um die eigentliche Frage noch zu beantworten:

Unterhalt wird bis zum Ende der ersten Ausbildung geschuldet. (auch dann, wenn die Kinder 1 Jahr mal was anderes machen)

Das Kind muss vorrangig Bafög beantragen. Und dann sind Vater und Mutter unterhaltsmäßig im Boot und teilen sich den nicht über das Bafög gedeckten Bedarf (je nach Leistungsfähigkeit)

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.811 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen