Guten Abend,
ich bin ganz neu hier und weiß nicht mehr ein noch aus.
Am 19.8.2015 hat mich mein Mann nach 26 Ehejahren verlassen, über Nacht.
Nun steh ich hier und weiß nicht, wie ich die Miete Strom, etc. zahlen soll. Ich bin nicht berufstätig, 63 Jahre und nicht mehr gesund.
Seit April 2013 ist mein Mann in Privatinsolvenz,, weil er seine Kreditraten nicht mehr gezahlt hat,
Ich möchte gerne wissen, ob er mir Unterhalt zahlen muß, und ob der TH mir gegenüber Vorrang hat, oder ob es umgekehrt ist.
Danke schön
Unterhalt nach 27 Jahre Ehe.......
Hallo soschwer,
Als erstes solltest du einen Termin beim Jobcenter ausmachen und die Situation schildern.
Dort wird man dir vorerst ALGII zahlen.
Der Trennungsunterhalt ist der Forderung des TH vorrangig.
lg
edy
Zitat :Hallo soschwer,
Als erstes solltest du einen Termin beim Jobcenter ausmachen und die Situation schildern.
Dort wird man dir vorerst ALGII zahlen.
Der Trennungsunterhalt ist der Forderung des TH vorrangig.
lg
edy
danke schön, Edy, da habe ich morgen einen Termin!!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei einer laufenden Inso wird nicht allzuviel für Unterhalt übrig bleiben. Geh einfach mal davon aus, dass zumindest teilweise immer aufstockend ALG II gezahlt werden muss. Sehr wichtig ist in dem Alter die Regelung der Krankenkasse. Und das ist beim Empfang von ALG II geregelt. Bitte das nie aus dem Auge verlieren.
Ansonsten würde ich auch mal einen Anwalt aufsuchen. In dem Alter ist es mitunter günstiger, keine Scheidung durchzuziehten, sondern nur getrennt zu leben. Da muss eben mal spitz gerechnet werden, auch was die Höhe möglicher Unterhaltszahlungen angeht.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 24.08.2015 08:21
Hallo,
Zitat:In dem Alter ist es mitunter günstiger, keine Scheidung durchzuziehten, sondern nur getrennt zu leben
Das sehe ich in diesem Fall nicht so. Es wäre für die TE deutlich günstiger über den bei der Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich an höhere Rentenansprüche (die sind nach 26 Ehejahren i.d.R. nicht zu vernachlässige) zu gelangen, denn mit Unterhalt braucht sie wohl eher nicht zu rechnen. Ob sie damit über Grundsicherungsniveau gelangt ist in Ermangelung weiterer Informationen unsicher.
Gruß
Andreas
Na ja, ohne Scheidung erhöhen sich doch die Anwartschaften. Für sie ist taktisch gesehen, eine Nicht-Scheidung günstiger. Außerdem, sie hat ihn ja erst vor 27 Jahren geheiratet. Bis dahin dürfte sie doch schon Anwartschaften erworben haben. Und wenn er, wie es ja häufig ist, zeitiger stirbt als sie, dann ist die Witwenrente nicht zu vernachlässigen. Also, da muss ein Fachmann rechnen.
Es kann nämlich durchaus sein, dass die zu übertragenden Anwartschafent mehr sind, als er Unterhalt zahlen müsste. Dann ist eben ein anderes Modell günstiger. Für beide.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 24.08.2015 10:01
Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für Familienrecht. Rumstochern im Heu hilft hier wirklich nicht weiter. Es geht ja um etwas mehr Geld....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
25 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
43 Antworten