Unterhalt nach 3 Jahren Zahlung an Kindsmutter und Kind

27. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
sioul2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach 3 Jahren Zahlung an Kindsmutter und Kind

Hallo,
wer kann mir bei folgendem Problem helfen??

mein sohn wird am 8. Mai 2006 drei jahre alt. bislang habe ich seit der trennung von meiner damaligen lebensgefährtin (=kindsmutter) pro monat EUR 1.300,-- gezahlt. zusätzlich zahle ich die krankenversicherung für meinen sohn (ca. EUR 130,-- wovon 50% durch den arbeitgeber gezahlt werden). die EUR 1.300,-beinhalten sowohl den unterhalt für das kind als auch für die kindsmutter. diese beträge wurden mehr oder weniger ohne anwaltlichen beistand ausgehandelt. dies habe ich auch deshalb getan, um die gegenseite (kindsmutter) nicht unnötig auf das beim bvg anhängige urteil des olg hamm aufmerksam zu machen.

die kindsmutter wird ab 1. Juli 2006 wieder eine teilzeit stelle als ärztin aufnehmen.

nun zu meiner frage:

werden unterhaltszahlungen vorschüssig oder nachschüssig gezahlt?? da ich anfang april 2006 bezahlt habe, bin ich der meinung, anfang mai 2006 nicht mehr zahlen zu müssen. falls ja, dann jedoch nur anteilig??

wer kann mir helfen??

gruss
siuol2003


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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

Zitat sioul2003:
dies habe ich auch deshalb getan, um die gegenseite (kindsmutter) nicht unnötig auf das beim bvg anhängige urteil des olg hamm aufmerksam zu machen.

Spätestens wenn du die Betreuungsunterhalts- zahlung ( BU ) einstellst und die KM zum Anwalt rennt, könnte der Anwalt immerhin auf das von dir genannte anhängige Verfahren des olg hamm hinweisen.
Und dann darfst du weiterzahlen.


Aber: Betreuungsunterhaltszahlungen dauern dennoch nur drei Jahre ( nur das Wort " grob " wird lt. Referendum gestrichten ).

Ich habe keine gesetzliche Verpflichtung für Zahlung der Krankenversicherung und zahle lediglich den KU lt. DT !! Wieso hast du die Krankenversicherung zu zahlen?

Wie kommst du auf die 1300 Euro pro Monat? erscheint mir aber ein bischen zu viel, oder?


Vergesse nicht, dass BU-Zahlugen von der Steuer absetzbar sind.

Grusss Stern






-- Editiert von stern0190 am 28.04.2006 10:18:33

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#3
 Von 
sioul2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo von reike,

vielen dank für deine hilfe. wenn ich dich richtig verstanden habe, dann ist also anfang mai 2006 keine unterhaltszahlung an die km mehr fällig. der unterhalt fällt nun lediglich noch für das kind an.

vielleicht kannst du das mit der vollendung des 3. lj und die daraus abzuleitenden folgen mit der unterhaltszahlung noch etwas näher erläutern??

vielen dank

gruss
siuol2003

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#4
 Von 
sioul2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo stern
die zahlung der kv für meinen sohn habe ich freiwillig übernommen. das ändert sich allerdings mitte des jahres, da die km dann wieder arbeiten wird und von ihrem a-geber die beiträge zu 50% übernommen werden.
Zitat stern:
"Wie kommst du auf die 1300 Euro pro Monat? erscheint mir aber ein bischen zu viel, oder?"

die 1300 eur teilen sich in den unterhalt für das kind und den unterhalt für die km. der unterhaltsanteil für die km ist deshalb ziemlich hoch, da sie als ärztin ebenfalls (vor geburt des kindes) äußerst gut verdient hat. von dieser seite her gab es aufgrund des ehemals hohen nettoeinkommens keine deckelung, die hätte zum tragen kommen können. somit zahle ich 3/7 meines nettoeinkommens (max-betrag) unter berücksichtigung anrechenbarer beträge. on top kommt der unterhalt für das kind, welcher sich aus der ddorfer tab. ablesen lässt.
dummerweise verdiene ich auch ganz gut, so dass sich der unterhalt in dieser höhe ergeben hat. ich bin sogar der meinung, dass der wert noch höher liegen müsste, da jahresbonus und steuererstattungen noch eingerechnet werden müssten.

gruss
siuol2003

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#5
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo siuol2003,

nicht vergessen, Betreuungsunterhaltszahlgungen können ebenfalls steuerrechtlich abgesetzt werden.

Gruss Stern

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#6
 Von 
sioul2003
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo stern,

das ist richtig. allerdings tut sich hier im steuerrecht die nächste ungerechtigkeit auf. denn der betreuungsunterhalt fällt nicht unter §10 ESTG (Sonderausgaben), sondern unter §33a ESTG (ausserg. Belastungen in besonderen fällen). und dieser ist meines wissens auf einen betrag von ca. 700 Eur pro monat gedeckelt. dh. ich kann nur einen teil des betreuungsunterhalts an die km absetzen. sollte also das bundesverfassungsgericht dem urteil des olg hamm folgen, nachdem der kindsvater volle acht jahre zahlen darf, werde ich alles daran setzen, eine entsprechende gleichstellung von ehelichem und unehelichem unterhalt im steuerrecht zu erstreiten.

gruss

siuol2003

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo sioul2003,

das ist richtig, dass BU - Zahlungen als aussergewöhnliche Belastungen absetzbar sind und lange nicht so hoch absetzbar wie bei Geschiedenen.

Lt. Referendum der Bundesregierung soll das Wort "grob" beim § 1615 I BGB gestrichen werden. Damit ist es etwas leichter, den KV dazu verdonnern den BU über die drei jahres frist hinaus zu zahlen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Deine Verpflichtung zum BU hast du meiner Meinung nach mit dem 08.05.06 Folge geleistet.
Praktisch war deine diesmonatige BU-Zahlung zum 01.05.2006 die letzte.

Sollte das BVG dem OLG Hamm bzgl der drei-Jahres-Frist folgen, müsste deine Ex schon gegen dich auf Verlängerung der drei Jahres Frist klagen.
Wie schätzt du sie ein?

Hier noch ein interessanter Link:

http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=11346

Gruss Stern


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#8
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi, nun mal locker bleiben

Auch wenn das Bverg. für VBerlänergung entscheiden sollte, dann mus erstmal das Gesetz geändert werden ....und dann kann noch dauern ..!
Da , die Regierung dieses shon erkannt hat, das auf denen die Verfassungshüter schiessen, streichen Sie ja schon das grob unbillig..!!
Nach meiner Meinung sollen auch die ehelichen Mütter demnächst eher für sich Sorgen ....sprich die "Schwelle" wird runtergesetzt ...
So, habe ich den Gesetzentwurf verstanden ..!!
Also, wenn Betr.Möglichkeit zur Verfügung steht, muß auch eheliche Mutter wieder arbeiten gehen !!



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