Unterhalt nach ALG1

22. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
MarcoPoloFR
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 13x hilfreich)
Unterhalt nach ALG1

Hallo, hat jemand Erfahrungen mit einem Jugendamt bezüglich des folgenden Sachverhalts:

ALG1 läuft aus, ohne einen neuen Job gefunden zu haben (Keine Chance mehr mit 61 Jahren).
Danach kein Anspruch auf Bürgergeld.

Aufbau einer Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit mit unregelmäßigen Tätigkeiten als einzig verbliebene Möglichkeit. Versuch diese weiter auszubauen. Verdienst reicht derzeit nicht aus, die Lebenshaltungskosten zu decken.

Daher Entnahme von Geld notwendig, das beiseite gelegt wurde. Entnahme geht zu Lasten der Altersvorsorge.

Weiß jemand oder hat Erfahrungen, wie Jugendämter hier bei der Berechnung, also Anpassung, des Kinderunterhalts vorgehen (1 Kind, 17 Jahre alt).

Vielen Dank




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3413 Beiträge, 1146x hilfreich)

Zitat (von MarcoPoloFR):
ALG1 läuft aus, ohne einen neuen Job gefunden zu haben (Keine Chance mehr mit 61 Jahren).
Hierzu ist man beweisbelastet. Kann man das beweisen, so muss der Gläubiger das auch berücksichtigen. 20-30 erfolglose Bewerbungen monatlich werden im Unterhaltsbereich pi mal Daumen als Standard betrachtet.

Zitat (von MarcoPoloFR):
Danach kein Anspruch auf Bürgergeld.
Weil?

Zitat (von MarcoPoloFR):
Daher Entnahme von Geld notwendig, das beiseite gelegt wurde.
Vermögen ist ggf. auch unterhaltsrelevant, je nach Höhe.

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