Hallo,
wer kann mir bitte sagen, welche Einkünfte angegeben werden müssen, wenn der Unterhalt "nach den Umständen des Falles " errechnet werden soll, d.h. über 5001,- € p.m.liegt. Brutto oder Netto bitte angeben. Gibt es einen Zugriff auf das Vermögens/ Vermögenswerte Gebäude, Versicherungen ? (Zur Info, es wird der Höchstbetrag bereits gezahlt, wegen Streitigkeiten könnte nun die weitere Offenlegung gefordert werden.)
Danke und Gruß
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Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
4. März 2010
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Frage vom 4. März 2010 | 12:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
#1
Antwort vom 4. März 2010 | 13:02
Von
Status: Bachelor (3870 Beiträge, 471x hilfreich)
Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien deines OLG-Bezirks. Erträge aus Vermögen sind auch Einkommen, der Vermögensstamm aber nicht.
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"Viele Grüße mikkian"
#2
Antwort vom 4. März 2010 | 14:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank, ist ein sehr hilfreicher Tipp....
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