Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
xipamid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Hallo,
wer kann mir bitte sagen, welche Einkünfte angegeben werden müssen, wenn der Unterhalt "nach den Umständen des Falles " errechnet werden soll, d.h. über 5001,- € p.m.liegt. Brutto oder Netto bitte angeben. Gibt es einen Zugriff auf das Vermögens/ Vermögenswerte Gebäude, Versicherungen ? (Zur Info, es wird der Höchstbetrag bereits gezahlt, wegen Streitigkeiten könnte nun die weitere Offenlegung gefordert werden.)
Danke und Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien deines OLG-Bezirks. Erträge aus Vermögen sind auch Einkommen, der Vermögensstamm aber nicht.

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"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xipamid
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, ist ein sehr hilfreicher Tipp....

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1x Hilfreiche Antwort

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