Unterhalt nach Lehre und jetzt schule

3. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
ForeverSingle
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt nach Lehre und jetzt schule

Hallo

ich hab mal ne ganz dringende Frage. Ich bin rat los ob ich noch Unterhalt bekomme. Ich bin 21 jahre und hatte als ich aus der Schule kam den Abschluss "erweiterte Berufsbildungsreife" ... falls es von Bedeutung ist

Ich habe seit dem 06/04 meine Berufsausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen und innerhalb dieser Zeit musste mein Vater (geschieden von meiner Mutter) weiter Unterhalt für mich zahlen. Durch den Abschluss der Lehre erhilt ich einen gleichwertigen Abschluss der "Fachoberschulreife"

Seit dem 9.8.04 mache ich jetzt ein einjährige Fachoberschule und habe Bafög beantragt (noch nicht bewilligt).

Habe ich für die Zeit der einjährigen Fachoberschule ein Anspruch auf Unterhalt meinem Vater gegenüber?

Bitte helft mir schnell.... bin schon ganz verzweifelt...

Vielen Dank

-- Editiert von ForeverSingle am 03.09.2004 23:20:40

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Du hast weiterhin Recht auf Unterhalt, dein BAföG wird aber angerechnet.
Wenn du noch bei deiner Mutter lebst, wirst du 348 € BAföG bekommen.
Der Selbstbehalt deines Vaters liegt jetzt bei 1000 €.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

warum steht einem volljährigen Kind das bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, noch Unterhalt zu?

@Foreversingle hast Du während der Ausbildung Vergütung bekommen?

Datoli

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ForeverSingle
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja Vergütung mehr oder weniger... musst für meine Lehre Umziehen und wohne alleine. Das war eine übers Arbeitsamt finanzierte Ausbildung und hab von A.amt auch was bekommen waren ca 400€ incl. Wohngeld also das war einbetrag ich konnte dadurch kein Wohngeld mehr beantragen... usw.
P.S. Mein Vater ist Gutverdiener und Mutter ist Arbeitssuchend

-- Editiert von ForeverSingle am 04.09.2004 12:17:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Alida,
ich würde auch gern wissen, warum ihm noch Unterhalt zustehen sollte? Er ist 21 und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Die einzige Begründung ( die aber letztendlich auch ein Richter zu entscheiden hat, da es vom Einzelfall abhängt ) wäre, dass er ein Studium absolvieren möchte, welches auf den Beruf aufbaut. Er hat Bürokaufmann gelernt. Da würde evtl. BWL oder VWL in Frage kommen. Dafür aber braucht man keine Lehre als Bürokaufmann vorweg. Ist auch nicht sonderlich hilfreich ( wie z.B. beim Medizinstudium eine Lehre als Krankenschwester oder bei der Maskenbildernerin eine Lehre als Friseurin )

Also, ich kann mir kaum vorstellen, dass ihm in diesem Falle noch Unterhalt zugesprochen wird. Aber wer weiß?

@Kanalmeister: Wieso ist die Mutter verstärkt unterhaltspflichtig? Das "Kind" ist nicht mehr privilegiert, deshalb auch nix mit gesteigert erwerbspflichtig!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

wenn Du schon 400 € bekommen hast und das Kindergeld dazugerechnet wird, bist schon bei 554 €. Dein Vater hätte Dir in der Zeit m.E. höchstens! noch 50 € zuschießen müssen.


Nun, da Du die Ausbildung fertig hast, bin ich der Meinung, dass Dir kein Unterhalt mehr zusteht, ausser Dein ursprünglicher Berufswunsch verlangt den Bürokaufmann als eine Art "Zwischen/Grundausbildung".
Was hast Du nach der Schule vor?

Hat Deine Mutter Unterhalt für Dich gezahlt?

Datoli

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen