Unterhalt nach Privatinsolverz kürzen?

4. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hamburg29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach Privatinsolverz kürzen?

Guten Tag, ich habe da mal eine Frage. Ich war ca. 10 Jahre selbstständig mit monatlichen Einkommen von ca 3500 Euro. Darauf wurde auch der Unterhalt berechnet. Nun ging meine Firma in die Insolvenz und durch private Bürgschaften ging ich in die Privatinsolvenz. Mein monatliches Einkommen beträgt bun noch 1500 Euro. Meine Ex Frau verlangt aber weiterhin den Hohen Unterhalt den ich nicht mehr zahlen kann. Jetzt zahle ich den Mindestunterhalt. Was kann ich jetzt machen? Vielen Dank für eure Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Um was für eine Art Unterhalt handelt es sich denn überhaupt?
Ist dieser tituliert?

Zitat:
Was kann ich jetzt machen?


Erster Schritt wäre diesen neu berechnen zu lassen.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hamburger29,

Ich nehme an du hast einen Titel/Jugendamtsurkunde unterschrieben ?

Diesen musst du abändern lassen (Änderungsklage).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hamburg29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich habe einen Unterhaltstitel über 700 Euro monatlich. Wie kann ich diesen abändern lassen. Muß hier die Gegenpartei zustimmen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

in der Regel wird bei einer negativen Einkommensveränderung verlangt, dass der bisherige Unterhalt bis zu 6 Monate weiter gezahlt wird. Dann kann der Unterhalt abgeändert werden. Stimmt die Gegenseite dem nicht zu, muss eine Abänderungsklage betrieben werden. Ist diese berechtigt und geht für den Unterhaltsschuldner positiv aus, trägt die Gegenseite die kompletten Kosten.

Das vielleicht mal der KM unterbreiten, sollte sie einer Abänderung nicht zustimmen.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es kann bei unverschuldeten erheblichen Einkommensverringerungen wie bei einer Insolvenz ab sofort auf Verringerung des Unterhalts geklagt werden. Da müssen keine Monate abgewartet werden.

-- Editiert von altona01 am 05.02.2016 02:27

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