Unterhalt nach Tabelle?

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
smultron
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt nach Tabelle?

Hallo,
ich habe mich letztes Jahr von meinem Ex getrennt, unsere gemeinsame Tochter (7) lebt bei mir.
Ihr Vater bezahlt mir seitdem jeden Monat zwischen 100 und 250 Euro Unterhalt für unsere Tochter. Wie es ihm gerade passt. Und wann es ihm passt (meistens Mitte des Monats, weil er seinen Lohn noch nicht bekommen hat, sagt er).

Ich bin mehr oder weniger auf dieses Geld angewiesen, am besten Anfang des Monats. Man kann aber nicht mit ihm reden.

meiner Tochter steht doch Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zu? Das wären doch mindestens 249.- € im Monat? Muss ich zum Jugendamt? Anwalt? Was werden die dann tun?

Danke im voraus,
smultron

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo smultron,
ja, wenn es anders nicht geht, solltest du zum Anwalt, bzw. erst einmal zum Jugendamt gehen. Die werden dort die Einkommensoffenlegung deines Exmannes fordern und danach den Unterhalt berechnen. Wieviel dir ( bzw. dem Kind ) zusteht, wird dir hier keiner sagen können, da wir das Einkommen und die anzurechnenden Kosten des Vaters nicht kennen. Das müsse nicht zwangsläufig 249 EU sein, wenn er nicht entsprechend leistungsfähig ist.
Gruß
Anna

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#2
 Von 
smultron
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für Deine Antwort!
Er hat einen festen Job, verdient nicht schlecht. Es geht aber auch nicht unbedingt um die Höhe, mir geht es nur darum, dass ich nie weiss womit ich rechnen kann und vor allen Dingen wann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wenn du den Unterhalt titulieren lässt, steht im Titel auch ein Datum, bis wann der Unterhalt geleistet werden muss. Untereinander könnt ihr ja dann immer noch andere Absprachen treffen. "Leben und Leben lassen!"
Unterhalt muss grundsätzlich im voraus geleistet werden. I.d.R. bis zum 3. oder 5. eines Monats. Hällt er sich nicht daran, kannst du sofort ( aufgrund des Titels ) pfänden lassen. So weit würde ich es allerdings an deiner Stelle möglichst nicht kommen lassen. Lass den Unterhalt titulieren und sprich mit ihm, dass du das Geld am Anfang des Monats brauchst. DAnn hat er was schriftliches in den Händen und wird sich ( hoffentlich ) auch dran halten.
Gruß
Anna

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