Hallo, ich möchte folgendes Problem schildern:
Meine Freundin hat sich vor ca. 3 Monaten nach 16 Jahren Ehe von ihrem Mann getrennt. Zwei der drei Kinder (15 und 12 Jahre) sind im eigenen Haus und in ihrer alten Umgebung beim Vater geblieben, den jüngsten (6 Jahre) hat sie mitgenommen. Sie hat die ganzen Jahre als Tagesmutter oder als Putzhilfe in den Abendstunden mitverdient und wirklich geschuftet. Das kann sie nun nicht mehr tun, da sie dann keine Betreuung für ihr Kind hat.
Meine Frage: ist der Ehemann/Vater unterhaltsverpflichtet oder wird das mit den 2 Kindern, die bei ihm geblieben sind "verrechnet"?
Sie erhält seit 2 Monaten keinen Cent von ihm.
Hat sie vielleicht Anspruch auf Sozialhilfe?
Ich freue mich über jede Antwort,
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"Gruß Stefanie"
Unterhalt nach Trennung - wird das mit den 2 Kindern verrechnet, die bei ihm geblieben sind?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Gang zum Sozialamt ist auf jeden Fal l gut.Vielleicht zahlt das Sozialamt Unterhaltsvorschuss und hilft deiner Freundin bei der Durchsetzung des Anspruches , Das Sozialamt willl ja seinen gezahlten Vorschuss
auch zurück.
nun ist es ja so, das der Kuchen (verfügbares Einkommen)
verteilt werden muss. Wo nichts mehr übrig
ist, kann man nichts bekommen.
der Vater hat natürlich zuerst einen Selbstbehalt, dann kann er die Aufwendungen
für zwei Kinder anrechnen.
Nun wird geschaut, was noch übrig ist.
Wenn deine Fraundin gar kein Einkommen hat, könnte es sein, dass sie etwas von diesem Rest bekommt.
Das ist aber ja alle nur sehr vage, es kommt
auf die Verhältnisse im Einzelnen an.
Deiner Fraundin wir außerdem sicher zuzumuten sein, bei einem 6jährigen Kind stundenweise zu arbeiten. (wenn das Kind in der Schule / Kindergarten? ist )
Nicht zu vergessen, dass auch sie ihren beiden größeren kindern unterhaltsverpflichtet ist !!!
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Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Also, meine Freundin geht vormittags arbeiten,
allerdings reicht der Verdienst nicht mal für ihre Miete.
Kann der Ehemann den Unterhalt für das jüngste Kind verweigern auch wenn er entsprechendes Einkommen hat, weil sie für die beiden großen Kinder auch keinen Unterhalt zahlt (allerdings auch nicht kann)?
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"Gruß Stefanie"
Klare Antwort: NEIN !
Es darf nichts "verrechnet" werden !
Danke,
das hilft mir schon sehr viel weiter!
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"Gruß Stefanie"
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