Unterhalt nach Trennungsjahr - Ehebedingter Nachteil

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt nach Trennungsjahr - Ehebedingter Nachteil

Hallo und guten Morgen,

ich hoffe ich kann hier eine Einschätzung meiner Situation von den Experten bekommen. Mein Anwalt beantwortet in der Regel meine Fragen, aber vieles bleibt dennoch unklar.

Folgender Sachverhalt:

Ich - 45w, gelernte Reiseverkehrskauffrau und umgeschulte Informatikkauffrau - habe mich von meinem Mann nach 15 Jahren Ehe getrennt. Das Trennungsjahr läuft nun seit 7 Monaten.

Bevor wir 2003 geheiratet haben war ich im selben Jahr noch als Informatikkauffrau tätig mit einem Bruttoverdienst von 5.000 DM monatlich. Betriebsbedingt wurde ich im Mai 2003 gekündigt. Ca. 3 Wochen später stellte sich heraus, dass ich bereits seit einigen Wochen schwanger war. Da zu diesem Zeitpunkt bereits fest stand, dass wir im Oktober 2003 heiraten wollten blieb ich zu Hause. Während der Schwangerschaft stellten sich Komplikationen ein, die letztendlich zu einer traumatischen Geburt führten. Ende vom Lied: Ich litt seither viele Jahre unter Panikattacken. An Arbeit war nicht zu denken.

Bei meinem Sohn wurde während seiner Zeit im Kindergarten ADHS festgestellt. Er benötigte eine intensivere Betreuung und wir entschieden gemeinsam, dass ich weiterhin zu Hause bleiben sollte. Mein Mann hat sich zwischenzeitlich beruflich voll ausgelebt und Jobs in anderen Städten angenommen, so dass ich die meiste Zeit allein mit Kind, Haus, Schwiegermutter eine Etage unter mir und Tieren war.

Ich habe während der gesamten Ehe keine Arbeit ausführen können wegen der Betreuung unseres Sohnes bzw. wegen den Panickattacken bedingt durch die Geburt.

Nun weiß ich, dass ich nach neuer Rechtssprechung nach dem Trennungsjahr selbst für meinen Unterhalt aufkommen müsste. Jedoch liegen hier ja ehebedingte Nachteile vor (hat mir mein Anwalt auch schon bestätigt.)

Meine Fragen, die der Anwalt leider nicht beantwortet sind:

Muss ich den ehebedingten Nachteil bereits während des Trennungsjahres anzeigen, damit mir zwischen dem Ablauf des Trennungsjahres und der Scheidung (da man ja nicht weiß, wann genau diese vollzogen wird) weiterhin Unterhalt gezahlt wird? Bzw. wenn der Nachteil erst nach/mit der Scheidung anerkannt wird: Was passiert in der Zwischenzeit wenn ich keine Anstellung finden sollte?

Wie hoch kann der Unterhalt wegen des ehebedingten Nachteils sein? Laut meines Anwalts könnte mir dieser wohl für 5-6 Jahre wegen der langen Ehedauer zugesprochen werden.

Momentan sieht es zwar nicht danach aus, aber ich habe durchaus die Befürchtung, dass mein Mann mir die Scheidung in die Länge ziehen könnte. Daraus resultiert die Angst, dass ich in Sozialhilfe falle, wenn ich nicht irgendeine Arbeit zu Mindestlohn annehme.

Momentan bekomme ich 1.500€ Unterhalt monatlich (900-etwas für mich und 500-etwas für unseren Sohn der bei mir geblieben ist) und ich wohne weiterhin in der gemeinsamen Ehewohnung welche sich in seinem eigenen Haus befindet. Dafür wird mir ein Wohnvorteil von 500€ monatlich angerechnet. Auch nach der Scheidung soll ich hier mit unserem Sohn wohnen bleiben.

In meine alten erlernten Berufe wieder einsteigen zu können scheint aussichtslos. Momentan bekomme ich nur Absagen auf all meine Bewerbungen, weil einfach zu viel Zeit verstrichen ist.

Mein Mann hat es bereits sehr deutlich gemacht, dass er gar nicht daran denkt mir irgend etwas nach dem Trennungsjahr zu zahlen. Dem entsprechend habe ich so langsam richtig Angst.

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich habe nicht vor mir ein schönes Leben auf seine Kosten zu machen. Ich will MEIN Leben wieder aufnehmen bzw. zurück. Dennoch würde ich gerne wissen, was ich zu erwarten habe.

Vielen Dank für eure Zeit.

Kiouki

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Bei nachehelichem Unterhalt aufgrund ehebedingter Nachteile handelt es sich eigentlich immer um Bauchentscheidungen. Da gibt es kein Chema F, nachdem man irgendwie urteilen könnte.

Die Ausgangslage ist die, dass Du zu Beginn der Ehe nicht berufstätig warst. Die Schwangerschaft wurde erst später festgestellt, sollte also nicht als Faktor zählen.
Ausgehend von nicht berufstätig kann es keine ehebedingten Nachteile geben, da ein ansonsten anzustellender Vergleich zwischen dem Stand damals (bei Eheschließung) und bald (bei Scheidung) zu keinem Rechenergebnis führt.

Dass Du jetzt auf dem Arbeitsmarkt Probleme hast, ist für Dich sicherlich ärgerlich, hat aber auf die Entscheidung keine Auswirkungen, denn der nacheheliche Unterhalt soll eben die Nachteile zwischen den Ständen s.o. ausgleichen.

Dein Anwalt wird es versuchen und je nach Oberlandesgericht - die Rechtsprechung ist gerade in diesem Punkt sehr uneinheitlich - wird wohl, weil von Deinem Anwalt angedeutet ein zeitlich befristeter nachehelicher Anspruch herauskommen. Das hängt aber im Wesentlichen von der Qualität der Argumentation beider Seiten ab.

Aber frag nicht nach Höhe und Dauer, die Antwort wäre Kaffeesatzleserei.

Berry

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Ausgangslage ist die, dass Du zu Beginn der Ehe nicht berufstätig warst. Die Schwangerschaft wurde erst später festgestellt, sollte also nicht als Faktor zählen.
Sehe ich nicht ganz so: Nach der Fallbeschreibung wurde wegen Schwangerschaft und bereits fest geplanter Hochzeit ja keine Arbeit mehr aufgenommen. Die TE war also bereits verlobt und genau deswegen nicht wieder berufstätig geworden. Ein wohlwollende Gericht könnte da schon ansetzen ....


Dass nach 15 Jahren Pause kein Job in der IT gefunden wird, verwundert mich nun allerdings gerade gar nicht. Immer wieder erstaunlich, wie blauäugig manche Ehefrauen mit ihrer Qualifikation umgehen. Bist du wenigstens arbeitssuchend gemeldet?

Woher kommt eigentlich der Verdacht, dass der Ehemann die Scheidung herauszögern will? Wenn er nichts zahlen will, sollte er doch eher auf Tempo drängen?

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#3
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Ausgangslage ist die, dass Du zu Beginn der Ehe nicht berufstätig warst. Die Schwangerschaft wurde erst später festgestellt, sollte also nicht als Faktor zählen.


Die Schwangerschaft wurde schon vor der Eheschließung festgestellt, allerdings NACH der ausgesprochenen Kündigung. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war ich im 5. Monat Schwanger. Der Grund warum ich zwischen Kündigung und Eheschließung keine neue Arbeit angenommen habe ist der, dass mich im schwangeren Zustand keine Firma eingestellt hätte.

Zitat:
Dass nach 15 Jahren Pause kein Job in der IT gefunden wird, verwundert mich nun allerdings gerade gar nicht. Immer wieder erstaunlich, wie blauäugig manche Ehefrauen mit ihrer Qualifikation umgehen. Bist du wenigstens arbeitssuchend gemeldet?


Glaub mir, ich hab mir das auch alles ganz anders vorgestellt gehabt. Es war nie mein Plan Hausmütterchen und "nur" Mutter zu sein. Ich wollte arbeiten. Allerdings war das wegen des ADHS unseres Sohnes nicht möglich. Wir hatten ständig Kindergarten und Schule im Nacken, es gab eine Zeit lang täglich Anrufe von dort und wann immer wir versuchten ihn auch mal stundenweise allein zu lassen gab es Probleme.

Zitat:
Woher kommt eigentlich der Verdacht, dass der Ehemann die Scheidung herauszögern will? Wenn er nichts zahlen will, sollte er doch eher auf Tempo drängen?


Mein Mann könnte versuchen mir Steine in den Weg zu legen wenn er Wind von meinen langfristigen Plänen bekommt. Ich möchte sobald mein Sohn mit der Schule fertig ist ins Ausland ziehen zu meinem neuen Freund. Mein Sohn sollte dann 17 sein und könnte - wenn er wollte - mit mir kommen. Sobald er Volljährig ist fällt diese Möglichkeit weg. Ich weiss, dass ich dafür die Zustimmung meines Mannes brauche wegen geteiltem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrechts. Und so wie ich meinen Mann kenne würde er schon im Vorfeld versuchen, das zu verhindern weil mein Sohn dann fast volljährig wäre und ein Gericht eventuell seine Wünsche berücksichtigen könnte, sollte es zum Streit kommen. Die Scheidung hinauszögern, so dass mein Sohn ganz sicher nicht mit mehr gehen kann wäre in seinen Augen das kleinere Übel.

Was mich halt momentan so nervös macht ist die Zeit zwischen Trennungsjahr-Ende und tatsächlicher Scheidung. Erlischt der Trennungsunterhalt mit Ende des Trennungsjahres oder wenn die Scheidung rechtskräftig vollzogen wurde?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38448 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich sehe hier eher einen schwangerschaftsbedingten als einen ehebedingten Nachteil. Ich tu mich da sehr schwer. Der Anwalt ja wohl auch. Da muss man in den Fall tief einsteigen, um da etwas rauszufinden, was auch rechtssicher ist. Jedenfalls kann man auch mit ADHS Kids zumindest teilzeitig arbeiten. Es gibt Schulbegleitung, gerade im IT-Bereich auch viele Homeoffices. Nur jetzt ist natürlich der Zug abgefahren.

Für den Nochmann ist es günstiger, wenn er schnell geschieden wird. Glaub es mir mal. Und - der Sohn hat auch jetzt schon ein gewaltiges Mitspracherecht, wenn es ab ins Ausland geht. Abgesehen davon sind auch andere Faktoren zu berücksichtigen, wie etwa wohin es geht. Österreich kein Problem, Luxemburg auch nicht. Aber eine völlig fremde Kultur, völlig fremde Sprache, Schule(?), da gucken die Gerichte dann doch sehr genau, im Interesse des Kindes.

Und - der neue Lebensgefährte kann durchaus ein Grund sein, den Exenunterhalt zu kappen.

wirdwerden

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Immerhin sprichst du für den Zeitraum während der Ehezeit von "wir" und dass es euer gemeinsamer Sohn sei. Dann mal die ganz gemeine Frage: Hat dein Mann denn auch nicht gearbeitet wegen des ADHS? Wenn er das konnte: warum du nicht?
Wen er wollte, dass du dich um den Sohn kümmerst und er voll arbeiten geht: warum hast du den Blödsinn mitgemacht? Ein ehebedingter Nachteil wäre das dann wohl - oder hättest du das auch ohne Ehe gemacht, aus schierer Mutterliebe (und weil man Frauen so schön ein schlechtes Gewissen machen kann wenn man sie auf "keine richtige Mutter würde" festnagelt)?


Die Sache mit dem Ausland (wo dann nur noch "dein" Sohn mitkommen soll) habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden: warum soll der Sohn denn mit 18 nicht nachkommen dürfen - das geht doch sogar noch viel besser, weil er dann volljährig ist und wirklich selbst entscheiden kann was er will! Wenn du mit dem Minderjährigen wegziehst, kann der Vater immerhin seine dadurch erhöhten Umgangskosten vermutlich von dir ersetzt bekommen - oder hast du einen "wichtigen Grund", auswandern zu wollen? Lover zählt nicht, neue Eheschließung würde sowieso deinen Unterhalt wegfallen lassen und wenn du einen Job fändest wäre der Unterhalt ja auch kein Problem...

Na ja, sei's drum: Es handelt sich um eine langjährige Ehe meiner Ansicht nach und die gemeinsame Entscheidung, dem Mann den Rücken freizuhalten führt zu dem Nachteil, die Qualifikation für den bisherigen Job verloren zu haben. Ich denke, es gibt Argumente für einen langjährigen nachehelichen Unterhalt. Aber der Einzelfall entscheidet, festlegen würde ich mich mit den bisherigen Informationen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich war und bleibt es unser Sohn. Sorry wenn ich manchmal "mein Sohn" schreibe. Das ist die Macht der Gewohnheit, weil ich all die Jahre immer mit ihm allein gewesen bin (mein Mann hat in den letzten 12+ Jahren immer in anderen Städten gearbeitet und kam nur am WE nach Hause).

Ich bin nicht aus reinem Mutterinstinkt freiwillig zu Hause geblieben. Es war mit meinem Sohn einfach nicht möglich arbeiten zu gehen (auch nicht Teilzeit). Hier hat mitunter täglich das Telefon geklingelt als mein Sohn in den Kindergarten bzw. zur Schule ging. Ständig musste ich ihn abholen, weil er mit anderen Kindern Probleme hatte oder sich mit Lehrern angelegt hatte. Deshalb haben wir gemeinsam entschieden, dass ich zu Hause bleibe und mein Mann sich dafür beruflich so entwickeln konnte wie er es wollte.

Mit 18 könnte mein Sohn nicht mit mir zusammen auswandern, weil es in die USA gehen soll. Eine Green Card würde er nur als Minderjähriger bekommen.

Dass der Unterhalt weg fällt in dem Moment wo ich eine neue Lebensgemeinschaft eingehe ist klar. Wie schon gesagt geht es mir hauptsächlich um die Zeit direkt nach dem Trennungsjahr bis zur tatsächlichen Scheidung. Ich bekomme dies bezüglich einfach keine klärenden Informationen.



-- Editiert von Kiouki am 06.06.2019 17:25

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