Brauch Ratschläge !
Vater geschieden, 2 Kinder (15und19 Jahre) Kinder leben bei Mutter.
Nachehelicher Unterhalt für Mutter und Kinder wurde immer bezahlt.
Kind 2 studiert ohne eigenes Einkommen.
Mutter verdient nur Selbsterhalt (800 Euro im Schnitt)
Mutter wurde vorher auf fiktives Einkommen festgesetzt.
Kinder hatten Sparbücher ca. 8000 und 10000 Euro. Diese wurden von Mutter kurz nach Bekanntgabe der Trennung von der Mutter alleinig aufgelöst. Dieses ist erst 5 Jahre später herausgekommen.
Vater neu verheiratet , nun von volljähriges Kind und Kindsmutter+minderjähriges Kind von gleichem Anwalt vertreten .Klage auf Unterhalt gegen den Unterhalt zahlenden Vater.
2 Verfahren , mit 3 verschiedenen prozesskostenhilfe Anträgen.
Begründung kein Geld vorhanden.
Vater soll auch verklagt werden Prozesskosten für alle zu bezahlen.
Unterhalt nach Volljährigkeit -wohnt bei Mutter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Zitatnun von volljähriges Kind und Kindsmutter+minderjähriges Kind von gleichem Anwalt vertreten .Klage auf Unterhalt gegen den Unterhalt zahlenden Vater. :
Den Anwalt darauf hinweisen, dass er den volljährigen und die Mutter nicht gleichzeitig vertreten darf.
edy
Dankeschön ... Anwalt wurde darüber informiert , mehrmals.
Abänderung auf Unterhalt läuft parallel . Dort soll Unterhalt für alle vom Gericht festgelegt werden .
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch wurde volljähriges Kind wegen Prozesskostenhilfe Antrag über Infos zum Sparbuch angeschrieben.
Keine Reaktion nur , ist kein Geld drauf.
Vater hat seit Geburt bis Scheidung monatlich eingezahlt +Geldgeschenke Feiertage Konfirmation usw. Auch von Verwandten.
Vater geht davon aus dass dieses Vermögen nicht mehr vorhanden ist .
Da Kind volljährig ist bekommt er natürlich keine Auskunft von der Bank mehr.
Parallel hat er aber Auskunft über Sparkonto des minderjährigen Kindes bekommen .
Dieses Konto wurde wie gesagt im gleichen Monat der Trennung von Mutter geräumt.
Wo wäre denn da der Interessenskonflikt? Außerdem vertritt er wohl nicht die Mutter, sondern so wie ich das verstehe, das weitere, minderjährige Kind, das Geschwisterkind, welches durch die Mutter vertreten wird.
Bezüglich der Sparbücher ist zu sagen, wenn die Gelder für die Kinder beziehungsweise zum nutzen der Kinder verwandt würden, wäre das in Ordnung, der Nutzen müsste jedoch nachgewiesen werden. Ich meine hierüber gibt es auch schon Urteile.
ZitatWo wäre denn da der Interessenskonflikt? Außerdem vertritt er wohl nicht die Mutter, sondern so wie ich das verstehe, das weitere, minderjährige Kind, das Geschwisterkind, welches durch die Mutter vertreten wird. :
Der nachehelicher Unterhalt der Mutter ?
? Zum einen schreiben Sie, dass die Mutter sich ihren Unterhalt selber verdient, und zum anderen, wo wäre der Interessenskonflikt? Ich wäre für ein Hinweis dankbar. Ich sehe kein Interessenskonflikt wenn der Anwalt die Parteien A, Bund C vertritt in deren Unterhaltsklage gegen D.
ZitatBezüglich der Sparbücher ist zu sagen, wenn die Gelder für die Kinder beziehungsweise zum nutzen der Kinder verwandt würden, wäre das in Ordnung, der Nutzen müsste jedoch nachgewiesen werden. Ich meine hierüber gibt es auch schon Urteile. :
Geld ist weg .
Vermutlich Urlaube , Kinder haben nichts davon bekommen .
Waren da ja auch noch minderjährig , Mutter hat aber von Anfang an Prozesskostenhilfe für ihre Unterhaltsprozesse und Besuchsrecht Prozesse beantragt. Vater Staat zahlt ja.
Vater musste Umgang einklagen.
Es gibt bei der Prozesskostenhilfe ein Schonvermögen, welches nicht angetastet wird. Was wäre denn jetzt hier zu die Frage?
Sollte bei C nicht auch darauf geachtet werden dass A , Geld von C ausgegeben hat . Sollte C als privilegiertes Kind oder unprivilegiertes Kind behandelt werden. Anwalt von A sagt unprivilergiert, damit A mehr Geld bekommt. Anwalt von C ist aber Anwalt von A
Ich glaube da haben Sie etwas missverstanden. § 1603 Abs. 2 BGB Regelt die Priviligierung der Kinder im Rahmen des Unterhaltes. Hier ist auch das volljährige Kind als privilegiert anzusehen, da esnoch in der Ausbildung ist.
Sie sollten sich den Schriftverkehr noch einmal in Ruhe durchlesen, weil ich wirklich davon ausgehe, dass es sich hier um einen Verständnisfehler handelt. Beide Kinder sind als privilegiert anzusehen.
Das Ihrer Meinung nach A, also die Mutter, Gelder von C ausgegeben hat, ist für die Berechnung des Unterhaltes erst einmal irrelevant.
Was sagt denn ihr Anwalt dazu?
-- Editiert von AltesHaus am 08.12.2019 18:39
Leider nicht falsch verstanden sorry.
C soll als unprivilegiert eingestuft werden , laut Anwalt von A ist C da sie studiert so einzustufen.
A = Mutter
B = minderjähriges Kind
C = studierendes Kind
D = Vater
Sie sind C?
Es ist dabei unrelevant wer ich bin
Anwalt sagt Interessenkonflikt , bei der Anwaltskammer melden.
Wäre C unprivilegiert müsste dann nicht auch C , A auf gesteigerte Erwerbs Obliegenheiten verklagen, oder zählt dann Student kann nicht für Fehlverhalten von A benachteiligt werden.
Als D würde ich Ihnen dringend zu einem Juristen raten, der Ihnen da weiterhelfen kann. Ein Forum kann dies nicht erledigen. Als C könnten Sie jederzeit den Anwalt wechseln, sie sind volljährig.
Ich denke aber, Ihnen geht es eher darum, dass Sie der ungeliebten Ex jetzt mehr zahlen sollten als vorher, wobei mir nicht ganz klar ist warum Sie überhaupt zahlen sollen müssen, da die Dame doch arbeiten? ... womit wir wieder beim Anwalt wären.
1. Nach Paragraph 1603 befindet sich C nicht in der allgemeinen Schulbildung oder?
2. Wird C hier falsch beraten ?
3. Besteht ein Interessenkonflikt ?
4. Wie genau geht man vor wenn Punkt 3. tatsächlich vorliegt.
5. Es geht mir eher darum , aus neutraler Sicht ein paar Ratschläge zu bekommen. Vielleicht gibt es ja etwas , was übersehen wurde.
Ich bedanke mich trotzdem für die Versuche zu helfen.
Korrekt. Ein Student ist nicht privilegiert im Sinne der genannten Vorschrift.Zitat1. Nach Paragraph 1603 befindet sich C nicht in der allgemeinen Schulbildung oder? :
Nein, denn scheinbar hat C die vorgenannte Auskunft bereits erhalten.Zitat2. Wird C hier falsch beraten ? :
Möglich, sehe persönlich aber keinen, soweit nicht auch der Vater von ihm mal vertreten wurde.Zitat3. Besteht ein Interessenkonflikt ? :
Seinen eigenen Anwalt darauf hinweisen.Zitat4. Wie genau geht man vor wenn Punkt 3. tatsächlich vorliegt. :
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