Unterhalt nach Wartesemester ohne Erwerb?

28. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.11.2021 13:23:56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach Wartesemester ohne Erwerb?

Hallo zusammen,

meine volljährige Freundin bekommt momentan von ihrem Vater unterhalt gezahlt. Bald ist Sie mit dem Abitur fertig und möchte sich dann umgehend für ein Studium bewerben. Da es jedoch absehbar ist, dass Sie einige Wartesemester haben wird, ist eine längere (5-6 Monate) Reise geplant. Das Geld mit dem Sie sich über diesen Zeitraum finanzieren wird hat Sie angespart. Meine Frage ist nun, ob der Vater nach einer längeren erwerbslosen Phase seiner Tochter, trotzdem noch bei Antritt des Studiums wieder dazu verpflichtet ist unterhalt zu zahlen.

Vielen Dank für die Antworten.

MfG Max

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet. Also auch die Mutter!
Sie muss beide Eltern ab Studienaufnahme auffordern ihre Einkommensnachweise vorzulegen. Allerdings ist Bafög vorrangig zu beantragen. Da müssen die Eltern dann eh die Einkommen nachweisen!
Sie wohnt noch Zuhause? Es gibt weitere Geschwister? Es gibt neue Ehegatten?

Sie ist als Studentin nicht mehr privilegiert und fällt im Unterhaltsanspruch hinter minderjährige und privilegierte Kinder, sowie hinter neue Ehegatten und Exgatten...
Die Eltern sind nicht mehr gesteigert erwerbsobliegend. Soll heißen: bleibt nach Abzug anderer Ansprüche für sie nichts mehr über, dann bekommt sie nichts. Der Selbstbehalt der Eltern liegt bei 1300,- Euro.
Wohnt sie nicht mehr Zuhause, dann hat sie Anspruch auf 735,- Euro inkl. Kindergeld (derzeit 194,- Euro), welches die Eltern bei Studienbeginn dann wieder beantragen müssen. Für die Zwischenzeit ist sie nicht Kindergeld berechtigt, wenn sie mehrere Monate verreist.
solange sie also ihre Ausbildung zielstrebig verfolgt hat sie theoretisch Anspruch auf Unterhalt. Ob es praktisch durchsetzbar ist, ist dann wieder eine ganz andere Sache...

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#2
 Von 
guest-12314.11.2021 13:23:56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay verstehe,

vielen Dank für die schnelle Anwort. :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.11.2021 13:23:56
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay verstehe,

vielen Dank für die schnelle Anwort. :)

-- Editiert von MaxLudwig am 28.01.2019 08:31

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