Unterhalt nach altem Einkommen berechnet, was nun?

15. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
joey75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach altem Einkommen berechnet, was nun?

Hallo, ich wäre für jeden guten Tip dankbar

Folgender Sachverhalt,

es läuft ein Streit um Kindesunterhalt, der Vater ist relativ hoch verschuldet und hat sich leider um wenig gekümmert in letzter Zeit. Nun erging ein Versäumnibeschluss indem er zu 105% Unterhalt verdonnert wurde, berechnet nach seinem Einkommen aus 2009, er war seitdem jedoch lange krank und ist nicht mehr in diesem Job. Er war dann arbeitslos und erhält zur Zeit Geld vom Amt (ALG I + Förderung für Selbständigkeit), muss aber natürlich Krankenkasse und Rentenversicherung z.b. selbst zahlen.. sein Einkommen ist also kein Nettoeinkommen!

Nun ist die Frage ob es sinnvoll ist gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen, da das Einkommen sich stark verändert hat, noch dazu läuft die Förderung demnächst aus und die Selbständigkeit ist bisher nicht gut angelaufen, so wird er höchstwahrscheinlich in 3-4 Monaten von ALGII leben müssen.

Wie berechnet sich nun der Unterhalt? Würde nach einem Titel gepfändet werden könnte bis auf den Freibetrag gepfändet werden? Dort handelt es sich jedoch nicht um ein Nettoeinkommen. das hieße z.b. Krankenversicherung könnte er vielleicht gar nicht mehr zahlen?

Die Kindesmutter behauptet sie möchte nur zur Sicherheit für die Kinder einen Titel für die "Schublade" haben.. für später.. es solle nicht gepfändet werden, sie will sich mit ihm friedlich einigen.. jedoch hat sie dem Jugendamt das Recht eingeräumt in ihrem Namen zu klagen. Wer entscheidet ob gepfändet wird? Die Kindesmutter oder das Jugendamt? (Die Mutter arbeitet erhält aber untersützend Leistungen nach ALGII). Oder hat das Amt was ihr Leistungen gewährt das Recht? Darf die Mutter sich denn überhaupt noch privat einigen? Früher hat er jahrelang nach privater Vereinbarung bezahlt, ein Titel besteht in sehr geringer Höhe.. er hat aber immer wesentlich mehr bezahlt, da der Titel erstellt wurde als die Kinder noch sehr klein waren.

Im Bereich Schuldnerberatung ist leider kaum Hilfe zu finden.. denn die lehnen bei den Themen Selbständigkeit und KU-Problemen die Unterstützung ab. (alle bisher angefragten..)

ach ja.. der alte Job von früher konnte nicht mehr ausgeführt werden, da er zuletzt über 1 Jahr krankgeschrieben war wegen kaputter Hüfte, nur deshalb hat er jetzt die Selbständigkeit probiert, weil er überhaupt etwas tun wollte und nicht mehr in seinem Job arbeiten kann.

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17 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo joey75 ,

Ein Titel fragt nicht nach kann oder will oder sonstwas.

Werden Zahlungen nicht geleistet kann mit dem Titel
vollstreckt werden.

Abhilfe kann nur eine Abänderung des Titels bringen.

Werden staatliche Leistungen bezogen, gibt es keine
gültigen privaten Abmachungen.

lg
edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Und man muss einfach mal spitz rechnen, das Einkommen also bereinigen und dann sehen, was übrig bleibt. Woher sollen wir hier wissen, ob und wie bereinigt wurde?

wirdwerden

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#3
 Von 
joey75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank erstmal für eure Antworten,

die jetzigen Titel (2 Kinder) sind recht niedrig, aber nun sind neue Berechnungen angestellt worden und dafür ist jetzt der Versäumnisbeschluss ergangen.. das heißt doch das dieses dann zu Titeln wird, oder? Oder kann aus dem Urteil vollstreckt werden?

Es geht ja gerade darum das es nicht zu einem neuen überhöhten Titel kommt, das sollte ja hier eventuell verhindert werden, aber werden nicht ohnehin 100% mindestens tituliert, auch wenn er weniger verdient?

Das mit den privaten Abmachungen habe ich mir leider schon gedacht, wobei ich es irgendwie hart finde, wenn eine private Abmachung besteht, aber natürlich hat es auch eine andere SEite, da sonst Sozialleistungen bezogen werden.

Kann denn ein Titel geändert werden, wenn man nicht leistungsfähig ist ( wie bei eventuellem ALGII).

Wie bereinigt man denn das Einkommen? Egal wiewenig man verdient ist ja der Mindestsatz zu zahlen.. wird dann immer mindestens dieser tituliert, egal wie wenig Einkommen vorhanden ist? Und dann laufen diese schulden auf?

Problem bei Pfändung wäre, das das Geld auf ein P-Konto geht, wo nur der Sockelbetrag geschützt ist, hier wird ursprünglich von einem Angestellten ausgegangen.. der dann etwas über 1000 Euro behalten darf.. aber ein Selbständiger muss dann z.b. auch noch seine Krankenkasse zahlen.., wird das denn gar nicht berechnet, schließlich sagt die Krankenkasse es sei nun Pflicht, man könne da gar nicht raus.. und sie werden die Beiträge dann pfänden wollen. ein Teufelskreis.

gar nicht so einfach, oder?
das Einkommen derzeit besteht aus ca. 1400 ALG und 300 Zulage für Sozialversicherungen, was kann man davon denn abziehen.. wobei dieses Geld bald ausläuft und noch keine neue Einnahmequelle in Sicht ist, da es mit EV, Schulden, Krankheit doch nicht so einfach ist..

lieben Gruß
und schonmal ganz lieben Dank
Joey





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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ein Titel ist eine vollstreckbare Urkunde, also in diesem Fall die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils.
Selbst wenn die Ex den Titel nur in die Schublade legt, laufen die nicht geleisteten Unterhaltsleistungen auf und können per Vollstreckung eingetrieben werden.
Das es zum Versäumnisurtel kam ist nun mal die eigene Schuld des KV, ist die Ex nicht willens den Titel abändern zu lassen, muss der KV eine Änderungsklage betreiben.
Gruß
Andreas

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Vielleicht mal eine Suchmaschine nutzen und dann das Einkommen bereinigen. Hellseherische Fähigkeiten haben wir hier nicht!

Und solange ein Unterhaltstitel nicht abgeändert ist, kann aus ihm vollstreckt werden. Und eine Abänderung wäre auch nie rückwirkend sondern nur für die Zukunft möglich.

Und andere Schulden interessierten in diesem Zusammenhang nicht. Fakt ist, dass er offensichtlich 1400 € im Monat hat plus Sozialabgaben. Damit ist er zahlungsfähig. Sein Selbstbehalt beträgt gegenüber Kindern 950 €.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 16.05.2012 07:58

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
naja der TE beklagt ja, dass der Unterhalt für seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu hoch ist. Das erscheint mir bei Einstufung in Stufe 2 der DDT auch so zu sein. Er hat dies aber durch Nachlässigkeit selbst verschuldet (Versäumnisurteil) und muss nun zusehen, das der Unterhalt entsprechend seiner Verhältnisse abgeändert wird. Also entweder mit der Ex auf Abänderung einigen oder Änderungsklage betreiben, und zwar schnell, denn solange der jetzige Titel besteht muss er zahlen.
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Sich beklagen, das macht doch fast jeder, der meint zu Unrecht etwas zahlen zu müssen. Immerhin hat er ca 1700 € im Monat zur Verfügung, ausserdem ja wohl noch Einnahmen aus der Selbständigkeit. Denn Selbständigkeit wird vom Arbeitsamt (AfA) nur gefördert, wenn ein tragfähiges geschäftliches Konzept vorliegt.

Deshalb muss er mal rechnen. So einfach ist das.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
natürlich muß er mal rechnen, aber ich denke er hat auf keinerlei Aufforderungen seine derzeitigen Einkommensverhältnisse offenzulegen reagiert und wurde daraufhin vom Gericht per Versäumnisurteil zu dem jetzigen Unterhalt verurteilt. Selbst Schuld!
Bei €1400 ALG1 wird er vorher ca. €2200 netto gehabt haben und wurde dementsprechend in die Stufe 2 der DDT eingestuft.
Wenn er was ändern will, hilft halt nur der von mir beschriebene Weg, schenken wir seinen Angaben Glauben, dass die Geschäfte nicht so toll laufen, wird es wohl etwas weniger werden. Zur Verfügung hat er ja nur €1400 (+/- Gewinn, Verlust aus Geschäft), das sollte für eine Abänderung des jetzigen Unterhalts sprechen.
Gruß
Andreas

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#9
 Von 
joey75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

der alte Titel ist der niedrige..

das neue Versäumnisurteil ist noch frisch.. d.h. die Widerspruchsfrist läuft noch.. Frage ist, ob sich ein Widerspruch gegen dieses lohnt (das wären dann die höheren Beträge), denn ein Widerspruch ist nur über einen Anwalt möglich.. und der kostet Geld.

Natürlich ist er rein rechnerisch in diesem Moment noch zahlungsfähig, wenn aber die Leistung eingestellt wird, sieht das ganz anders aus und das ist eben schon sehr bald.

Selbstverständlich ist man nicht unschuldig wenn man jemandem Kinder macht und auch wenn man nicht zahlt und sich nicht um die Sachen kümmert, allerdings erscheint es mir logisch, wenn man im Schuldenberg versinkt und die Schuldnerberatungen warum auch immer scheinbar nicht helfen wollen so hart es klingt, die Stromschulden und Co dem Unterhalt versucht vorzuziehen.. nicht aus Boshaftigkeit, sondern aus der Not.

Nein, er hat noch keine Einnahmen aus der Selbständigkeit.. und leider bedeutet in der Praxis ein theoretisch tragfähiges Konzept keineswegs das man deshalb und dann auch noch von Anfang an von der Selbständigkeit leben kann, wer Konzepte schreibt kann nicht hellsehen.. es werden Fakten angenommen die realistisch sind, das bedeuet jedoch nicht das sie auch eintreten.. wenn es so wäre, dann wäre ja jeder Jungunternehmer mit Konzept erfolgreich.. leider gehen aber die meisten genauso schnell wieder pleite wie sie gegründet haben..

wenn jemand krank und hochverschuldet sich selbständig macht, als letzte Möglichkeit um wieder auf die Beine zu kommen, dann ist das ohnehin keine wirklich gute Vorrausetzung für ein Unternehmen, denn jeder Tag, den man sich zuviel mit Mahnungen, Vollstreckungen und Co befasst kann man nicht mehr vernünftig arbeiten..

würde das Unternehmen jetzt schon Geld einbringen.. wäre das Problem gar nicht vorhanden, denn er hat jahrelang gezahlt und würde es gerne auch weiter tun, aber ich weiß auch nicht wie man von dem vorhanden Geld diese Summe zahlen soll.

und wenn die "Firma" weiter nichts einbringt ist doch wohl verständlich das er sie dann auflösen muss.. denn auch Handelskammer und Co wollen ebenfalls Geld haben.. und von keinen Einnahmen ist das nicht zu bestreiten.

Dann werde ich gleich mal nach der Einkommensbereinigung suchen..

vielen Dank

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo joey75,

Bei der Bereinigung des EK können verschiedene Ausgaben

das Netto "kürzen".

Andererseits kann ein Wohnvorteil (wenn man in den eigenen

4 Wänden wohnt)oder sonstige Einnahmen(Zinsen) das EK erhöhen.

lg
edy



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#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das ganze hakt doch daran, dass er sich nicht gekümmert hat, sonst gäbe es kein Versäumnisurteil!
Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, entweder er zahlt, oder er sorgt dafür, dass der Unterhalt abgeändert wird.
Wo ist das Problem?
Wenn er nicht zahlt wird er gepfändet, selbst zu entscheiden, dass Strom etc. wichtiger als Unterhalt sind steht ihm nicht zu.
Wenn er zum RA geht und seine wirtschaftlichen Verhältnisse derart schlecht sind wird er Prozesskostenhilfe bekommen. Die Entscheidung, wie er sich verhalten soll, wird ihm hier keiner abnehmen.
Gruß
andreas

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#12
 Von 
joey75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nach seinem derzeiten Einkommmen wurde nicht gefragt!

er sollte vor längerem sein Einkommen belegen.. die Daten sind von 2009 weil das ganze schon so lange läuft..

dann sollte sich zwischenzeitlich immer wieder privat mit der Ex und Jugendamt geeinigt werden, aber es kam nie zu einer Einigung.., das Jugendamt hatte diese Berechnung von 2009 und wollte das er daraufhin ein Schriftstück unterschreibt und diesen Unterhalt anerkennt..

das er jetzt weniger verdient.. sagen die vom Jugendamt.. spiele keine große Rolle, da er den Mindestunterhat ohnehin zahlen muss.. auch bei Arbeitslosikeit, er solle dann von seinem Ersparten zahlen.. (was man angeblich haben muss! Jeder Mensch muss soviel sparen, das er davon ein paar Monate leben kann..)Wer hat, wenn er nicht sehr viel verdient soviel Erspartes?

Dann also auf jeden Fall Widerspruch einlegen? Er will eben nur nicht sein letztes Geld für den Anwalt ausgeben wenn es denn nichtmal Sinn macht..

er war nun auch gestern noch beim Anwalt, der hat ihm allerdings nur geraten einen Anwalt in der Stadt der Kinder aufzusuchen.. für ihn wären sonst die Fahrtkosten zu hoch, wenn es zur Verhandlung kommt und die müsste er dann ja auch übernehmen. So müsste er jetzt einen Anwalt suchen, der ihn über Telefon und Email berät.. und dann auch zum Gericht gehen kann.. auch erstmal um Akteneinsicht zu verlangen.. aber ist das denn so wichtig? Er hat alle Unterlagen und Berechnungen.. die Fakten sind also recht klar.. ich denke das eine Akteneinsicht da auch nicht viel mehr Informationen bringt.

Aber wird sowas nicht meist ohnehin eher schriftlich verhandelt nach Aktenlage? Ich denke doch nicht das die da eine große Verhandlung machen, oder?

Bald läuft die Frist auch ab..

ist es sinnvoll trotzdem jetzt gegenanzugehen..

und dann wahrscheinlich in den nächsten Monaten erneut, wenn dann gar nichts mehr verdient wird?

Ein Angestellter, der nie selbständig sein wollte und sich nur weil er keinen Job mehr bekommt selbständig macht, obwohl es ihm gar nicht liegt (guter Handwerker ohne kaufmännische Kenntnisse und Geschick) wird wohl wenig Chancen haben auf dem Markt...

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#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
langsam wird es wirr.
Das Versäumnisurteil kam doch nicht aus heiterem Himmel!
Da wird von einer Partei (Kinder vertreten durch die KM) Klage eingereicht. Dann erhält der Antragsgegener Post (im gelben Umschlag, mit Zustellungsurkunde). Daraus kann er ersehen, was der Antragsteller fordert, und auf welcher Grundlage. Der Antragsgegner hat nun zwei Wochen Zeit dem Gericht mitzuteilen, ob er sich zu verteidigen gedenkt, weitere zwei Wochen verbleiben ihm seine Verteidigung darzulegen. Versäumt er diese Fristen kommt es zum Versäumnisurteil. Jetzt beleiben nur noch Rechtsmittel oder zahlen.
Gruß
Andreas

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#14
 Von 
joey75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

mann hätte sich natürlich früher kümmern müssen, war aber zu dusselig.. als die Sachen vom Amt kamen telefonierte er mit der Ex, die wollte sich lieber wieder privat einigen und sagte sie hätte dem Jugendamt gar nicht gestattet diese Sache zu erledigen..

dann hatte er aber ein Schriftstück in Händen mit ihrer Unterschrift das sie dem Jugendamt die Beistandschaft übertragen hat oder ähnlich.. an diese Unterschrift erinnerte sie sich nicht.. wollte beim Amt anrufen.. und das sofort zurücknehmen... sie hatte angeblich unterschrieben ohne das sie wusste was es sei..

später hieß es dann das Jobcenter hat sie unter Druck gesetzt, weil sie dort aufstockend Geld bekommt, weil sie zu wenig verdient.. (Vollzeit berufstätig ist sie schon)

natürlich ist es auch quatsch sich mit dieser Frau überhaupt privat einigen zu wollen, wenn sie nicht wenigstens die Wahrheit sagt, kann das natürlich auch nicht funktionieren, ich bin zwar sonst nie für den Gerichtsweg, gerade weil es ja schließlich noch Kinder gibt für die das ganze auch nicht wirklich angenehm ist.. denn der Mutter sei Dank schreit sie öfter vor den Kindern ins Telefon und behauptet er hätte ja nie gezahlt. dabei habe ich die Auszüge gesehen.. davon hätte er sich auch ein kleines Häuschen kaufen können.. wenn er denn nie gezahlt hätte...

Das man nach Rechtssytem nicht entscheiden darf was man zahlen will und was nicht, bzw. was einem vorgeht ist mir bewusst, allerdings finde ich es sehr wohl verständlich, das man selbst zumindest Miete, Strom und Essen vor alles andere stellt..oder wie soll ein Vater zahlen, der selbst nicht mehr wie ein Mensch leben kann.

Ich werde wohl schauen ob ich einen Anwalt finde und fragen was der Widerspruch kostet..., es geht ja vorerst nur um dieses eine Schreiben.. es ist ohnehin eine *******erei das man selbst nicht ohne Anwalt dagegen nangehen kann...

Es war dumm nie was gegen die Berechnungen zu unternehmen.. allerdings ist es eben Fakt das egal wie das Einkommen ist immer Mindestunterhalt zu zahlen ist und der ist nicht so erheblich niedriger wie das geforderte.. und da es auf einen Mangelfall hinauslaufen wird, wird ohnehin die gleiche Summe fällig werden, es wird also keinen direkten Unterschied machen. Daher war immer die Frage wieso Widerspruch, es sollte nur immer das aktuelle Einkommen gesehen werden.. und nicht das was früher mal war oder vielleicht mal kommen könnte.. oder fiktiv da sein müsste.. denn davon kann man eben nicht leben..

Ich weiß das es rechtlich wahrscheinlich nicht viel helfen wird.. aber viele der Schulden beruhen auf gemeinsamen Anschaffungen aus der Zeit mit der Ex, wie z.b. die Einrichtung ihrer Wohnung, Schlaf-Wohn-Kinderzimmer, das diese Schulden nicht abzuziehen sind.. ist doch eigentlich auch nicht richtig, er muss diese Sachen nun abzahlen, hat aber alles bei ihr und den Kindern gelassen.. es wurde nur fleißig auf seinen Namen eingekauft, als sie selbst nichts mehr bekam.. dann ist sie in Insolvenz gegangen.. was er wohl auch bald tun muss.

na dann das bereinigte Einkommen habe ich nun.. nun nur noch den Anwalt finden..

vielen vielen Dank

wenn ich das alles so lese bin ich froh das es nicht mein Problem ist, aber auch Freunden möchte man ja helfen so gut man eben kann.

Gut, das ich nur einen Hund habe, da wird mir solcher Ärger wohl erspart bleiben.. auch wenn meine Hundetrainerin sagte das es da auch schon Streitfälle vor Gericht gibt.., Unterhalt und Besuchsrechte.. aber zum Glück ist ihr Vater ein Hund und wird mich sicher nicht verklagen..

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
um das ganze mal gerade zu rücken:
Ich verstehe den KV, dass er sich ärgert einen Unterhalt leisten zu müssen, der über seinen wirtschaftlichen Verhältnissen liegt. Wäre er rechtzeitig tätig geworden, wäre es nie zu diesem Urteil gekommen .
Man muss nicht mindestens den sog. Mindestunterhalt zahlen (es sei denn man ist dazu verurteilt), sondern nur das was nach Abzug des Selbstbehaltes übrig ist.

quote:
Ich weiß das es rechtlich wahrscheinlich nicht viel helfen wird.. aber viele der Schulden beruhen auf gemeinsamen Anschaffungen aus der Zeit mit der Ex, wie z.b. die Einrichtung ihrer Wohnung, Schlaf-Wohn-Kinderzimmer, das diese Schulden nicht abzuziehen sind.. ist doch eigentlich auch nicht richtig, er muss diese Sachen nun abzahlen, hat aber alles bei ihr und den Kindern gelassen.. es wurde nur fleißig auf seinen Namen eingekauft, als sie selbst nichts mehr bekam.. dann ist sie in Insolvenz gegangen.. was er wohl auch bald tun muss.

Das ist definitiv nicht richtig. Ehebedingte Schulden sind sehr wohl abzugsfähig, dazu muss man dies aber dem Familiengericht vortragen und nicht jegliche Gerichtspost ignorieren. Richter sind keine Hellseher (sonst würden sie im Varieté arbeiten], sie urteilen in solchen Fällen, bei denen sich eine Partei nicht kümmert nun mal nach Aktenlage.
Den ganzen Zorn jetzt auf die KM zu fokussieren ist ein ziemlich armes Verhalten. Die Frau bezieht selbst Sozialleistungen und ihr wird das Jobcenter auf den Füßen stehen. Die Einrichtung einer Beistandschaft war eine kluge Entscheidung von ihr.
Grüße auch an deinen Freund und deinen Hund
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
joey75
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

sind Schulden nur abzugsfähig wenn sie aus einer Ehe stammen? Die beiden waren nie verheiratet..

Ich dachte der Mindestunterhalt ist zu zahlen.. natürlich kann man nicht mehr zahlen als man hat.. aber läuft der Rest dann nicht als Schulden auf und man muss später nachzahlen?

Um Zorn geht es hier sicherlich nicht.. Fakt ist.. das ihn diese Beziehung eben finanziell runiert hat, was ja vorkommen kann, vorher waren seine Finanzen völlig okay.. und ich finde schon das die Schulden zumindest abzugsfähig sein sollten, die daraus entstanden sind.

Die Tips und Grüße gebe ich weiter..

Hund habe ich gegrüßt.. nun wedelt sie fröhlich...

Ich finde natürlich selbst das man für Kinder aufkommen muss.. aber das es einen dann zugrunde richtet, das finde ich auch sehr traurig, ich habe mehrere Väter im Bekanntenkreis, die meisten haben finanziell zu leiden und kaum einer darf das Kind regelmäßig sehen.., das heißt sie haben Pflichten.. aber ihre Rechte durchzusetzen ist sehr schwierig.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

1. Wenn man Kinder in die Welt gesetzt hat, dann muss man auch für sie sorgen.

2. Zum X-ten mal: es gibt einen Selbstbehalt, den behält der Vater/die Mutter immer.

3. Darum muss man sich aber kümmern. Und wenn man das nicht tut, dann ist es nicht unbedingt weiterführend, darüber zu lamentieren, dass man Väter kennt, die ihre Kinder nie oder selten sehen.

Wie wärs, wenn Verantwortung für eigenes Tun (Kinder in die Welt setzen und Gerichtsverfahren ignorieren) endlich übernommen wird?

Und warum sollte die Allgemeinheit (also der Steuerzahler) für die Kinder aufkommen, nur weil sich der Vater privat verschuldet hat? Ich kapier es nicht. Ich sehe nicht ein, dass wir alle an der finanziellen Fehlplanung des Vaters finanziell teilhaben sollen. Es gibt für diese Fälle die private Inso. Aber die ist wohl auch nicht gewollt.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 16.05.2012 21:31

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