Unterhalt nach den 12 Lebensjahr ?

17. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-137
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt nach den 12 Lebensjahr ?

Hallo,

habe da eine Frage an euch.

Eine bekannte von mir hat sich vor 1 Jahr Scheiden lassen, ihre Tochter ist jetzt 16 Jahre alt und bekommt keinen Unterhalt vom Vater für ihre Tochter.
Das Jugendamt sagte zu ihr das kein Unterhaltvorschuss geleistet wird da die Tochter über 12 Jahre ist.

Ist das so richtig was das JA sagt, und welche Möglichkeiten hätte sie noch um Unterhalt zu bekommen wenn vom Vater nichts zu holen ist.


MFG 1000



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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Was das JA sagt, ist richtig. Unterhaltsvorschuß wird nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, längstens aber 72 Monate lang gezahlt. Da die Tochter schon 16 Jahre alt ist, kann sie keinen Unterhaltsvorschuß bekommen.
Besteht ein Titel über den KU? Dann kann sie pfänden lassen, sofern da was zu holen ist.

Gibt es nichts zu pfänden? Dann kann ich nur sagen: Willkommen im Club! :(

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
Wegen Unterhalt muß halt der Vater verklagt werden.


Nun mal langsam, lieber Kanalmeister.
Vielleicht besteht ja schon ein Titel. Wenn nicht, kann man auch noch eine Beistandschaft für die Tochter beim Jugendamt einrichten lassen. Die kümmern sich dann darum, dass ein Titel gegen den KV erwirkt wird, kommt dieser aufgrund mangelnder Mitwirkung des KV oder Uneinigkeit über die Höhe des festzusetzenden Betrages nicht zustande, klagt dann das Jugendamt im Namen des Kindes - es ergeht ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluß, falls der KV dann immer noch nicht mitwirkt.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#4
 Von 
guest123-137
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke an euch für die schnellen Antworten. :)


Gruss 1000

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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