Hallo,
als Unterhalt-Geschädigter möchte ich mich mal über die Verfahrensweise mit dem neuen Unterhaltsrecht informieren.
Vielleicht hilft es mir ja auch weiter.
Ich bin seit 2004 geschieden und zahle Unterhalt an meien Ex und meine Tochter (15).
Meine Ex geht nicht arbeiten und bekommt Geld vom Sozialamt.
Bei der letzten Unterhaltsklage 2007, ist ihr zwar ein fiktives Einkommen von 600 Euro angerechnet worden, aber zahlen muss ich trotzdem noch. Eine Job hat sie immer noch nicht und das Sozialamt kassiert weiter bei mir ab. Wir waren 9 Jahre verheiratet und meine Ex hatte in unserer Ehe immer nur einen Minijob gemacht. Das gilt doch heute nicht mehr als Begründung, arbeiten muss doch jeder, oder? Da meine Tochter nun schon 15 Jahre ist, und meine Ex immer noch nicht arbeiten geht, frage ich mich, wie lange soll ich noch für die Ex zahlen?
Ist es überhaupt noch abhängig davon was ich verdiene, oder muss sie komplett auf eigenen Füßen stehen, bzw. muss der Staat einspringen. Das kann ja nicht für immer auf mich abgewälzt werden. So langsam fühle ich mich nur noch abgezockt.
Schreibt mir mal eure Erfahrungen.
Vielen Dank.
Schöne Grüße
Frank
-- Editiert von Frank_B am 09.06.2008 10:36:23
-- Editiert von Frank_B am 09.06.2008 10:46:26
Unterhalt nach neuem Recht? :ßßß:
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Frank,
das gilt auch für dich, Mensch Meier, hat denn keiner mehr seinen Kram im Griff?
Was zahlst du für die Tochter, was für die Ex?
Gibt es einen Unterhaltstitel?
Und, was ist denn mit deinem Anwalt?
Hast dich hier auf den Seiten und im Forum schon einmal durchgelesen, zu deiner Frage gibt es wertvolle Infos, aus denen sich wieder spannnende Fragen ergeben werden.
Dir kann geholfen werden:)
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Tja,ich habe auch so meine Erfahrungen gemacht. Nun, da es das neue U-Recht gibt, wird nicht mehr um den Unterhalt gekämpft, sondern erbitterter als je zuvor um den Zugewinn.
Ich warte auch auf den Scheidungstermin, aber bis dahin wird fleißig um Auskünfte über alles und jedes vom RA meiner Nochfrau gefordert.
Ich vermute mal, das läuft bei mir auf einen Vergleich raus.
Ich weiß, es ist in diesem Tread ein wenig off topic, aber hat sich wirklich was geändert?
LG
Nomi
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Hallo,
also ich zahle für meine Tochter 365 Euro und für meine Ex, laut Gerichtsurteil 430 Euro (2004), dagegen hatte ich 2007 geklagt, aber verloren. Nach Absprache mit dem Sozialamt, zahle ich momentan aber nur 300 Euro.
Mein Anwalt meint, das wäre so OK. Etwas anders wäre nicht machbar, da meine Ex nicht arbeiten geht und ihr nur ein fiktives Einkommen von 600 Euro angerechnet wird. Wenn man meinen Lohn gegenrechnet, muss ich zahlen. Egal ob sie arbeiten könnte, es wird nur das fiktive Einkommen angerechnet. Ab 2009, wenn meine Tochter 16 wird, soll ein höheres fiktives Einkommen angerechnet werden, ca. 800 Euro, dann müsste ich weniger zahlen, da ich aber diese Jahr gut verdient habe, hat sich das wohl wieder erledigt.
Ich verstehe nicht, dass immer mein Einkommen gegen gerechnet wird, obwohl meine Ex selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen könnte, den muss ich doch nicht immer aufstocken.
Der Anwalt meint, das wäre so....
Die Ex geht halt nicht arbeiten, also muss ich zahlen.
Was kann man jetzt noch machen.
Bemerkung: Meine Klage war beim Amtsgericht Münster gegen das Sozialamt der Stadt Münster
Hallo, Frank!
quote:
Der Anwalt meint, das wäre so....
Das verstehe ich jetzt aber auch nicht und schließe mich deinen Zweifeln an.
Ich war bisher der Ansicht, dass sich der Aufstockungsunterhalt nach den ehelichen Verhältnissen richtet und nicht nach den nachehelichen Verhältnissen.
Da deine Gehaltserhöhung deutlich nach der Scheidung eingetreten ist, kann doch deine Ex nicht davon profitieren?
Ich würde mir einen anderen RA suchen und nochmals versuchen zumindest nacheheliche Zahlungen in Höhe und Zeit befristen zu lassen.
Lieben Gruß!
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Hallo Frank,
ich sehe das so, wie ARTiger. Du solltest das keinesfalls auf sich beruhen lassen. Dein Anwalt ist offenbar eine *Pappnase*.
Grüße
ich bin schon lange getrennt aber werde erst demnächst geschieden. den vor- und nachehelichen unterhalt hat meine frau auf anraten ihrer anwältin gerichtlich regeln lassen. jetzt bekommt sie deutlich weniger, aber immer noch 427,-- Euro. in der tat war ich gezwungen alles mögliche über die vergangenheit nach zu weisen. das zermürbt und zögert alles raus.
es wird die finazielle bewsertung offensichtlich auch immer bei dem, der arbeiten geht vieles sehr weit und nachteilig ausgelegt.
da die kinder bei mir sind, ist es bei gericht offensichtlich moralisch etwas einfacher (wo die rechtsgrundlage ist weiß ich nicht).
aber meine ex musste immer ca. 30 bewerbungen pro monat schreiben, um den unterhaltsanspruch zu rechtfertigen. ich hatte das nie kontrolliert, denn das ist auch verdammt viel.
die konsequenz ist aber, dass sie jetzt nach vier jahren einen job gefunden hat und das sobald die probezeit um ist einfluß auf den unterhalt haben wird. das steht so im unterhaltsurteil(gleichzeitig vor- und nachehelich aus 2008!) wir sind übrigens seit 17 Jahren verheiratet.
also such dir wirklich einen neuen anwalt, der sich auskennt. (internet-googeln)
Hallo,
ich war eigentlich immer mit meinem Anwalt zufrieden.
Bisher hatte ich drei verschiedene Anwälte, mit allen Anwälten habe ich immer den kürzeren gezogen.
Was meinen Verdienst betrifft, ich verdiene jetzt wieder soviel Geld, wie damals zu Ehezeiten.
Was ich aber gerne wissen möchte, hat meine Ex überhaupt noch einen Anspruch auch Unterhalt? Sie müsste doch so langsam selber für sich sorgen, egal was ich verdiene. Oder muss ich immer Aufstockungsunterhalt zahlen?
Wenn sie doch nicht arbeiten geht (will), dann ist das nicht mein Problem!
Aber so wie ich den Anwalt verstehe, doch!
Sie rennt zum Sozialamt, das holt sich dann sein Geld bei mir wieder. Lediglich ein fiktives Einkommen wird gegengerechnet, 600 Euro momentan. Wenn sie richtig arbeiten würde könnte sie locker 1000 bis 1200 Euro verdienen. Damit kann man gut Leben, dazu kommen dann ja noch Kindergeld und mein Kindesunterhalt. Das wären dann locker über 1500 Euro, da brauch man ja den Ex nicht mehr abzocken.
Wie sieht es denn mit dem neuen Recht aus?,
habe ich nicht die Aussicht ganz von den Zahlungen an meine Ex abzukommen?
Kein mir einer einen guten Anwalt in meiner Nähe empfehlen?
Kreis Borken, Westfalen.
Danke!!
Habe gehört der Kirchberg in Bocholt muss super sein,boxt wohl alles durch,allerdings warscheinlich nicht ganz billig.Aber wenns sich dann lohnt...Ach und noch was...Meine Tochter ist 12Jahre und mein Ex muss keinen Cent mehr seit Januar für mich zahlen!
UPPS, Schreibfehler, habe ich gar nicht gesehen, zu hektisch beim schreiben...
Sollte nartürlich heissen:
Kann mir jemand einen guten Anwalt in meiner Nähe empfehlen?
Majanne,
ich gehe davon aus, dass du einen Vollzeit Job hast. Obwohl deine Tochter erst 12 ist.
Und du hast wahrscheinlich in deiner Ehe auch gearbeitet, oder?
Warum sollte dein Ex sonst keinen Unterhalt mehr für dich zahlen müssen.
Die Kosten für den Anwalt rechnen sich dann, wenn ich meiner Ex nichts mehr zahlen muss. Auch wenn es teuerer ist.
Nein,habe leider nur einen 400euro Job und bekomme ergänzend Hartz4. Sein Anwalt hat ans Amt geschrieben das ich mehr arbeiten kann und sich auf das neue Unterhaltsgesetz berufen. Er hat nie wieder vom Amt gehört...
Hallo,
ist ja schön zu hören, dann müsste ich ja auch nichts mehr zahlen.
Da läßt sich das Amt aber nicht drauf ein.
Die sind nur hinter meinem Geld her, ob meine Ex arbeiten geht, bzw. sich um Arbeit bemüht oder nicht, das interessiert keinen.
Ich denke das ist von Amt zu Amt unterschiedlich. Hier in Münster sind die ganz heiss auf mein Geld.
Habe noch von anderen gehört, das diese nichts zahlen müssen. Würde mich mal interessieren warum, und wie sie das angestellt haben.
Wäre nett, wenn mir mal jemand was dazu schreiben könnte.
Ich werde dann wohl meinen Anwalt wechseln.
Bei einem neuen Anwalt werde ich mich erst mal erkundigen, was ich machen kann und ob sich es lohnt zu klagen.
Das Amt werde ich auf jeden Fall noch einmal anschreiben, viel Hoffnung habe ich aber nicht.
Mein Dank gilt allen die mir schreiben.
Hallo Frank,
den Anwalt den majanne dir empfohlen hat, den vergesse bitte gleich.
Nochmal, ein Anwalt ist immer so gut, wie man selber ist.
Ganz einfach.
Du hast schon einige durch, wie ich lese, das kann nicht an den Anwälten gelegen haben.
Im Laufe der Jahre muss man auch lernen, wie man mit Ihnen umgehen muss.
Ich meine, dass auch so, dass man Erfahrungen braucht, worauf ist zu achten, welche Punkte sollen welches Ziel erreichen usw.
Wechsele erst mal nicht.
Kann jetzt hier nicht alles so schreiben, aber man kann sich heutzutage informieren, man ist ja nicht nur blöd und muss alles das machen, was der Anwalt so meint.
Ich hatte jetzt erst wieder eine Erfahrung gemacht, und mein Anwalt hatte auch vollkommen recht.
Meine Stellungnahme in einer Sache war ihm zu wild, ich sollte mich kurz und knapp formulieren, was mir etwas schwer fiel.
Bin da zurückhaltend, obwohl ich es viel besser weiß, bin wieder mal ins alte Verhaltensmuster abgerutscht.
Er so, nach dem Motto*
Sie bringen mir das so oder gar nicht*
Und er hat recht.
Es geht immer was, man muss halt selber unheimlich viel dafür tun, ich schwächelte etwas und bekam gleich einen übergezogen.
Nicht jeder ist so aufmerksam, aber daraus lernt man auch.
Dir kann man auf jeden Fall helfen.
Habe Geduld, lese dich hier und da noch was ein, informiere dich, und durchforste mal Beiträge, einige haben wirklich gut was in der Birne und geben dir Tips.
Ich habe nichts in der Birne, außer Erfahrungen.
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Hallo Frank,
einerseits hat Anny recht, ein Verfahren, dass einen selbst betrifft sollte man immer auch selbst begleiten und sich selbst schlau machen. Keinesfalls einfach auf den Anwalt verlassen. Diese Erfahrung habe ich auch gemacht.
Dennoch bleibe ich dabei, dass ich mir an deiner Stelle einen Neuen suchen würde. Ein Anwalt, der angesichts der Gesetzesänderung und in der Situation, wie du sie geschildert hast, sagt, du kannst nichts machen, hat m. E. recht wenig Ahnung...
Grüße
Hallo,
das man sich mit seinem Fall befassen muss, und selber auch etwas dafür tun muss, ist schon klar.
Ist nur blöd, wenn man immer auf die Schnauze fällt. Alles wird abgeblockt, obwohl man denkt, dass man im Recht ist.
Mein Anwalt versucht zwar immer das Beste herauszuholen, kommt aber auch nicht weiter.
Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass das Gericht schon sein Urteil vor der Verhandlung gemacht hatte.
Mich würde nur interessieren,
MUSS ich meiner Ex überhaupt noch etwas zahlen? Aber wer kann das schon entescheiden......
Meine Tochter ist 15 Jahre alt, Betreuungsunterhalt kann da ja wohl nicht mehr angesetzt werden.
Und wenn meine Ex keinen Job findet, oder finden will, ist das doch nicht mein Problem. Dann muss der Staat halt Hartz4 zahlen.
Steht ihr denn überhaupt noch Aufstockungsunterhalt von mir zu?
Die einen sagen ja, die anderen sagen nein... Was man halt so aus seinem Bekanntenkreis hört, Trennungen gibt es ja genug....
Kindesunterhalt zahle ich gerne, dazu stehe ich ja auch, aber alles andere ist nur noch Abzocke.
Kann ja sein, dass sie wenig Geld hat, das Amt zahlt ja auch nicht gerade viel, aber den Unterhalt den ich an das Amt zahle, bekommt sie ja sowieso nicht. Die geben ihr ja noch nichteinmal alles. Der KU wird gekürzt und das Kindergeld einbehalten.
Ich habe mal versucht, hier im Forum, ähnliche Beiträge zu finden.
Habe aber noch nichts gefunden, bei den meisten geht es ja um KU und Scheidung.
Wäre nett wenn mir jemand seinen Fall schildern könnte, oder noch ein paar Tips und Hinweise hätte.
Danke!!!!!!!!!!!
Und jetzt?
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