Hallo,
nach dem neuen Unterhaltsrecht, bezogen auf einem bestehenden Titel, kann man das zu zahlende Unterhalt für die Kinder umrechen (siehe OLG-Düsseldorf, Fall 1).
Fallbeispiel 1 trifft für mich zu, soweit okay
Wie sieht es aber aus wenn das 2. Kind 18J. wird?
Hat jemand einen entscheidenen Tip, oder gilt dann grundsäzlich
Unterhalt nach Stufe 4?
Freundliche Grüße
Unterhalt nach neuer Tabelle
30. Dezember 2007
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Frage vom 30. Dezember 2007 | 12:06
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach neuer Tabelle
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2007 | 13:05
Von
Status: Student (2180 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo Puma,
gilt der Titel über den 18.Geburtstag hinaus?
Dann müsste der abgeändert werden, weil von da an beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet sind.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
#2
Antwort vom 31. Dezember 2007 | 18:15
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
der Titel gilt weiterhin! Allerdings werde ich direkt am 2. mein Anwalt aufsuchen. Das sie ebenfall verpflichtet ist weis ich,danke, aber ich muss erst einmal zum 1. überweisen.
Freundlichen Gruß
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