Unterhalt nachträglich einfordern möglich ???

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Hortkind1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nachträglich einfordern möglich ???

Hallo.

Also ich bin z.Z. 24 Jahre alt und seit einem Jahr mit meiner Ausbildung fertig.
Mein Vater hat nie !!! für mich Unterhalt gezahlt.
Das letzte mal haben unsere ( meiner + der meines Vater´s )Rechtsanwälte vor ca. 5-6 Jahren Kontakt gehabt.
Mein Vater erhielt damals eine Zahlungsaufforderung und anschließend sollte es vor Gericht gehen.
Habe es damals nicht geschafft meinen Vater zu verklagen und habe den Termin sausen lassen.
Mittlerweile brauche ich das Geld sehr nötig.

Kann ich den Fall noch mal in Bewegung setzen und habe ich irgendwelche Chancen nachträglich Unterhalt zu erhalten ???

Bekomme in 5 Monaten ein Baby und mein Konto ist leer ...

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hortkind hallo erst mal,
also ich meine das wird so nicht klappen.
Hat ein Titel bestanden, sind Rückstände beim Vater aufgelaufen?
Was ist mit dem Konto des Vater vom Baby, ist das auch leer?
Wie sind die Einkünfte deiner Mutter?
Könntest du Kontakt zum Vater aufnehmen, vielleicht kann man drüber reden?
Ein Baby und er wird Opa, bei manchen Menschen verursacht das eine menschliche Regung.

-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hortkind1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny !

Was meinst du mit Titel ? Rückstände sind insofern nicht aufgelaufen da er nie gezahlt hat.
Das mit dem Konto meines Freundes geht schon aber will ihn da nicht mit reinziehn. Ich weiss zwar das er mich unterstützen wird aber er muß deshalb ja nicht mein Sponsor sein nur weil mein Erzeuger hat hängen lassen !

Und das mit dem reden bringt nichts ...
Gefühlskalt der Mensch...

Meine Mutter hat mich stets unterstützt während meiner Ausbildung trotz Ihres eher durchschnittlichen Gehalts.

Kann man mit so einem Problem zum Rechtsanwalt gehen ohne gleich viel Kohle los zu werden ?

Viele Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Also, wir stellen fest:

Du bekommst ein Baby, Du möchtest aber den Vater Deines Babys da "nicht mit reinziehen".
Stattdessen möchtest Du nun lieber Geld von Deinem Vater!
Findest Du das eigentlich gerecht ?

Du bist so erwachsen, dass Du ein Kind erwartest - da solltest du nicht selbst "Kindes"-Unterhalt von Deinem Vater verlangen.

Dein Freund ist Dir zu Unterhalt verpflichtet.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

Wieso das denn?
Wer ein Baby erwartet, hat in erster Linie den Vater des Babys in die Pflicht zu nehmen, nicht den eigenen Vater.

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1101x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

und das fällt ihr jetzt ein???

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

sie hat ja geschrieben, dass es vor einigen Jahren eigentlich vor Gericht gehen sollte, die Sache aber nicht zuende gebracht wurde.
Es dürfte also ken Titel bestehen.
Die Fragestellerin muss daher seither auch so zurecht gekommen sein.
Nun aber, da sie selbst ein KInd erwartet, erwartet sie finanzielle Engpässe. Aber den Vater des Kindes möchte sie nicht unnötig belasten. "Warum soll er sie sponsern?" schreibt sie.
Ja wie nennen wir denn das, was die Fragestellerin von ihrem eigenen Vater fordert ?

Fairness und Moral - an diese Tugenden sollte sich so mancher einmal wieder erinnern.

Gute Besserung !
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
apfelsaftschorle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

da wacht das Hortkind aber zeitig auf;-))

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Hortkind1978
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also Danke erstmal für die nützlichen Antworten ...
Sei auch Dir gedankt "nachgefragt"
auch wenn du einiges falsch verstanden hast.
Mir und meinem Freuind ist es wohl bekannt das er Unterhalt für das Baby zahlen muss und auch wird.Ich hatte ja auch eigentlich auch nicht vor im nachhineinmeinen Vater zu "schröpfen" aber leider zieht mein Vater gerade mit meiner Schwester eine so miese Tour ab das ich mich ärgere damals so fair gewesen zu sein und mich alleine durchbeißen wollte. Ich denke das ist wohl moralisch in Ordnung das ich im Nachhinein, wo ich das Geld wirklich dringend brauche versuche meinem Vater (selbstständig) noch ein paar Euros "aus der Tasche zu ziehen" .
Und zum Thema Gerechtigkeit möchte ich nicht näher drauf eingehen weil wenn es die gäbe mein Vater hätte zahlen müssen...

Und einen Titel müsste es eigentlich geben weil unserer beiden Rechtsanw. damals im Regen Schriftverkehr standen und mein Vater definitiv eine Zahlungsaufforderung erhalten hat.

Vielleicht lohnt es sich ja oder ???

Lg-Hortkind

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo Hortkind,
ein selbständiger Vater muss nicht zwangsläufig zahlungsfähig sein.
Natürlich hast du das Recht zum Anwalt zu gehen mit diesem Anliegen.
Dein Freund ist aber nicht aussen vor, er ist der Vater und darauf wird auch der Anwalt setzen.
Ok, das dein Vater vielleicht noch Unterhaltsrückstände auszugleichen hat ist möglich, sollte ein Titel vorhanden sein könnte da noch was gehen.
Aber bedenke, das sind zwei versch. Sachen.
Und als du noch keine 18 J. warst konnte man nichts unternehmen um KU zu bekommen vom Vater? I. d. R wird doch gerade bei KU alles unternommen, z. B. Pfänden.
Ich würde mich freuen, wenn du uns vom Ergebnis schreibst, denn hier ist einige Beiträge gefüllt mit ähnlichen Fragen.
Wichtig ist aber auch für euch, das ihr dein Freund u. du euch umgangreich informiert, denn Eltern zu werden bedeutet große Verantwortung für beide.
Alles Gute bis dahin mal.


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

entschuldigt aber ich muss es sagen ...
"SCHÄM DICH" @ hortkind

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 106x hilfreich)

Unterhaltsansprüche kann man eben nicht einfordern, wenn man gerade mal knapp bei Kasse ist. Vielmehr muss man dies in der Zeit tun, in der Anspruch auf Unterhalt besteht.
Und hier mußt du dir eben anrechnen lassen, dass deine Mutter (auch mit Hilfe des Jugendamtes) bzw. du selbst (ab 18.LJ) den Anspruch nicht energisch genug durchgesetzt habt.
Mir ist nicht klar, warum deine Mutter es in 18 Jahren nicht geschafft haben sollte, einen Titel/Urteil zu erwirken. Wäre das der Fall gewesen, dann hättet ihr genügend Möglichkeiten, um an den Unterhalt zu kommen.

Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht und kann auch nicht zurückgefordert werden.

Eine Nachzahlung kann eben auch nur gefordert werden, wenn sich der Vater in der Vergangenheit zur Zahlung verpflichtet hat (Notar, Jugendamt), zur Zahlung verurteilt wurde (Gericht) oder IHR an der Eintreibung objektiv gehindert wart (unbekannter Wohnsitz, Vaterschaft nicht geklärt).
Da nichts von diesen Punkten zuzutreffen scheint, sehe ich keine Chance auch nur einen Cent zu bekommen. Du kannst aber gern noch zu einem Anwalt gehen, vielleicht gibts ja noch ne Lücke...

Moralisch gesehen hat sich dein Vater zwar nicht korrekt verhalten, aber das Recht ist JETZT auf seiner Seite.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.834 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.414 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen