Unterhalt neu Berechnung!!

10. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.10.2017 09:42:20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Unterhalt neu Berechnung!!

Mein Freund zahlt 240 Mindestunterhalt an das uneheliche Kind und 334 bleibt seiner Tochter 16 die bei ihm wohnt. Wir bekommen im Juni noch ein gemeinsames Kind. Kann mir jemand sagen wie das dann aufgeteilt wird oder sogar ausrechnen!!

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7 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Man nimmt den Jahresverdienst incl. Steuerrückzahlung u.s.w., bereinigt ihn, dividiert das Ergebnis durch 12. Dann nimmt man die "Düsseldorfer Tabelle" zur Hand, und schaut sich insbesondere die Anmerkungen am Ende hinsichtlich der Quotelungen an, und dann rechnet man.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12331.10.2017 09:42:20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Wir haben ja erst seid einer Woche die Berechnung vorliegen und in 2 Monaten kommt unsere kleine muss da wieder neu gerechnet werden?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ja natürlich.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von JesLin81):
Mein Freund zahlt 240 Mindestunterhalt an das uneheliche Kind


Es geht ja wohl in der Hauptsache um den Unterhalt für das "uneheliche" Kind. Wenn ich deine Frage richtig verstehe, möchtest du wissen, ob durch die Geburt deines Kindes sich an dieser Zahlung etwas ändert.

Durch das neue Kind erhöht sich die Zahl der Unterhaltsberechtigten und deshalb wird man eine Stufe niedriger veranlagt. Da hier aber nur der Mindestunterhalt gezahlt wird, d.h. es wird ohnehin schon nach der untersten Stufe berechnet, kann nichts mehr herabgestuft werden.

Allenfalls könnte dein Freund nun zu einem Mangelfall werden, weil sein Selbstbehalt unterschritten wird. Nur setzen da die Gerichte meist hohe Hürden ... im Zweifel raten sie zu einem Zusatzjob oder setzen andernfalls den Selbstbehalt herab. Und schwups, schon ist wieder Geld vorhanden, um den MIndestunterhalt an das "uneheliche" Kind zu zahlen. Ob sich also eine Neuberechnung wirklich lohnt, ist fraglich.

Übrigens: Ich hab mich mal deiner Sprechweise hinsichtlich des "unehelichen" Kindes angeschlossen, aber das Adjektiv in Anführungszeichen gesetzt, Das ist nämlich ein schreckliches Wort. Und wenn man es genau nimmt, ist dein Kind dann ja auch "unehelich" ...

-- Editiert von Marcus2009 am 10.04.2016 16:37

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Marcus, hier hat offensichtlich jemand das System überhaupt nicht kapiert. Kann auch nicht nachvollziehen, wie das Jugendamt gerechnet hat. Wie man bereinigt, wie man qutotelt. Da es hier wirklich um viel Geld geht, würde ich dann mal wenig Geld in die Hand nehmen, zum Anwalt gehen und alles durchrechnen lassen. Incl. Jugendamtsberechnungen, Lohnabrechnungen des letzten Jahres, Steuererklärung, u.s.w.

Dann weiss man exakt, wo man steht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12331.10.2017 09:42:20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Lieber Marcus trotzdem Danke für die Antwort! Nur sind meine Worte richtig gewählt. Mein Freund ist verwitwet und somit ist seine Tochter ehelich und sein Sohn unehelich das wollte ich nur hervorheben. Natürlich wird unser Kind auch unehelich sein:-)

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Liebe JesLin ... na gut, halten wir uns nicht mit der Wortwahl auf! Ich hab mal als kleine Entschädigung den Daumen hoch gezeigt.

Es ist wichtig, dass du das Prinzip der Berechnung der Unterhalts verstehst. Denn das wird dein Leben in den nächsten Jahren vermutlich bestimmen.

Dein Freund ist mit seiner finanziellen Leistungskraft am Ende seiner Möglichkeiten angelangt. Weniger freundlich könnte man sagen, dass er sich ganz schön übernommen hat!

An und für sich, steht auch dir für die ersten drei Jahre nach der Geburt deines Kindes Unterhalt zu. Davon wirst du wohl nur träumen können ... Und wenn die Beziehung nicht halten sollte - was ich dir natürlich nicht wünsche! - dann wirst du maximal für 72 Monate Unterhaltsvorschuss beziehen (das ist weniger als der Mindestunterhalt, weil das volle Kindergeld abgezogen wird) ... und danach stehst du möglicherweise ohne Unterhalt da ...

Mit dem Unterhaltsrecht solltest du dich also schon beschäftigen, damit du keine bösen Überraschungen erlebst.



-- Editiert von Marcus2009 am 10.04.2016 20:13

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