Hallo,
bei einer Verhandlung wegen Unterhalt kam es im November 2009 zu einem Vergleich.
Im Dezember 2009 ist mein geschiedener Mann dann zu seiner Lebensgefährtin gezogen und hat somit keinen Mehrbedarf (wegen höherer Miete) und keine Kosten für für die Monatskarte mehr.
Seine Lebensgefährtin hat keine Kinder und geht voll arbeiten. Außerdem sind seine Kosten für Miete jetzt niedriger als 360,00 €.
Hab ich aufgrund der veränderten Verhältnisse die Möglichkeit, mit einer neuen Berechnung mehr Unterhalt zu fordern?
Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort!
Gruß
Anja
-----------------
""
Unterhalt neu berechnen
Guten Abend,
wird denn weniger als der Mindestunterhalt geleistet?
LG Nero
-----------------
""
Hallo,
der Mindestunterhalt wird nicht gezahlt.
Gruß
Anja
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Anja,
wie viel verdient der KV?
Wie viel KU wird bezahlt?
quote:
und hat somit keinen Mehrbedarf (wegen höherer Miete) und keine Kosten für für die Monatskarte mehr.
Mehrbedarf wegen höherer Miete? Wie hoch war die Miete?
Monatskarte? Wohnt dein Ex jetzt am Arbeitsplatz?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
hallo,
mein ex wohnt in münchen und hatte eine wohnung, die 500,00 euro warm im monat gekostet hat. das gericht hat die hälfte anerkannt.
das netto-einkommen wurde auf 1.554,00 euro festgelegt. im moment zahlt er 518,00 euro für 3 kinder (9..13..15).
er wohnt nicht am arbeitsplatz. bei der verhandlung lag lediglich eine monatskarte vom monat oktober vor, die dem gericht wohl reichte. dabei hatte er in diesem monat drei wochen urlaub und brauchte diese deswegen. ansonsten fährt er mit dem firmenwagen nach hause, was meiner meinung nach als geldwerter vorteil anzurechnen wäre.
gruß
anja
-----------------
""
Hallo Anja,
zwei Jahre nach Berechnung hast du Anspruch auf eine Neuberechnung.
Ausnahme: Der KU würde sich um mindestens 10% erhöhen.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
hallo,
wenn man davon ausgeht, dass ihm 900,00 euro als selbstbehalt bleiben, müßte er 654,00 euro bezahlen. da er aber nur 518,00 euro zahlt, wäre eine neuberechnung gerechtfertigt, zumal man davon ausgehen kann, dass ihm nicht die vollen 360,00 euro für miete angerechnet werden können.
ich beziehe hartzIV und bekomme somit Unterstützung. seit 1,5 monaten bitte ich meinen anwalt tätig zu werden, leider erfolglos.
habe ich die möglichkeit, mir einen anderen anwalt zu nehmen?
gruß
anja
-----------------
""
Du wirst von einer Neuberechnung nichts haben, da die Unterhaltszahlungen genauso wie das Kindergeld voll auf das ALG II angerechnet. werden. Es sei denn, du möchtest deinem Ex ans Bein pinkeln, dass ER auch weniger hat.
-----------------
"gruß azrael"
hallo,
ich will ihm nicht ans bein pinkeln..ich hab die ganze zeit still gehalten.
er hat ca. 180,00 euro meht, als ihm zusteht, kann aber den kindern nicht einmal bißchen taschengeld geben, will sein schulden nicht bezahlen (sondern erwartet von mir, dass ich sein bafög mit abbezahle) und beteiligt sich in keinster weise an den kosten für unser gemeinsames haus.
stattdessen macht er dreimal im jahr urlaub und es ist eine grenze erreicht, wo ich nicht länger zusehen will.
gruß
anja
-----------------
""
@Anja,
es bringt dir doch nix, deinem Ex eine reinzuwürgen.
Das, was er mehr zahlen könnte, wird dir beim ALG2 wieder abgezogen.
quote:
will sein schulden nicht bezahlen (sondern erwartet von mir, dass ich sein bafög mit abbezahle) und beteiligt sich in keinster weise an den kosten für unser gemeinsames haus.
Welche Schulden? Nur Bafög? Wurden die bei der Berechnung berücksichtigt?
Gemeinsames Haus? Beteiligst du dich von ALG2 an den Belastungen? Wer trägt sie überhaupt?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und wer wohnt darin?
Ist allerdings auch die Frage, wie man von 1.036,- monatlich 3x in den Urlaub fährt. Sind das Kurzurlaube? Hört sich so ein bisschen nach Neid an...
-----------------
"gruß azrael"
-- Editiert am 16.02.2010 17:56
hallo,
schulden sind zum einen das haus, andere schulden aus der ehe (die ich alleine bezahle) sowie bafög. keine dieser schulden wurden jemals bei der berechnung berücksichtigt.
wir haben das haus im münsterland gebaut und mein ex ist nach münchen gezogen. ich bin quasi alleinerziehend und habe das haus am hals, in dem ich unfreiwillig mit den kinder wohne und trage sämtliche belastungen alleine vom ALGII. ich würde es gern verkaufen aber es findet sich kein käufer und mein ex verbietet mir, einfach auszuziehen, weil es dann zwangsversteigert werden muss.
neidisch..ok, bin ich neidisch. von den kurztripps, die dazu kommen, red ich garnicht. 1036,00 euro ist der verdienst aus dem arbeitsverhältnis aber darum geht es nicht..was er nebenbei verdient, soll er auch gern behalten. wenn man aber nur 300,00 euro miete zahlen und sonst keine weiteren kosten hat, bzw. sich diese teilen kann, bleibt genug übrig.
ich denk, die ganze sache ist zu umfangreich und es ist zu viel vorgefallen, um verständlich machen zu können, dass ich nicht mehr nur still halten und zu allem ja und amen sagen kann und ich finde es ungerecht, am ende als neidische gefrustete tusse dargestellt zu werden.
gruß
anja
-----------------
""
@Anja,
quote:
trage sämtliche belastungen alleine vom ALGII.
Dazu noch Eheschulden, die du auch von ALG2 zurückzahlst.
Wenn ich jetzt böse wäre, würde ich behaupten, ALG2 kann so knapp, wie immer behauptet, gar nicht sein, dass du dir noch solche Klötze ans Bein hängen kannst.
quote:
mein ex verbietet mir, einfach auszuziehen, weil es dann zwangsversteigert werden muss.
Da könntest du zuerst ansetzen, um dich zu rächen: Zieh aus und such dir und den Kindern eine bezahlbare Wohnung.
Zwangsversteigert wird eine Immobilie erst, wenn die Darlehen nicht mehr bedient werden. Aber das tust du ja... kann also nix passieren.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
hallo,
rächen ist das falsche wort..wenn ich andere frauen sehe, was die ihren männern aus dem kreuz leiern..da hab selbst ich kein verständnis mehr.
ich bezahl die tilgung und die schulden und hab keine ahnung wie ich das jeden monat hinbekomm..dafür können wir uns natürlich auch nix leisten.
für mich wäre es tatsächlich das einfachste, ausziehen und eine wohnung zu nehmen, die vom amt voll bezahlt wird aber ich habe bisher immer rücksicht genommen. irgendwann kommt aber der punkt, da gehts nicht mehr.
wenn ich hier ausziehe, wird das darlehn definitiv nicht mehr bedient und es würde zur zwangsversteigerung kommen.
jetzt sind wir von meiner ursprünglichen frage ganz woanders hin gekommen aber ich glaube, die sache mit dem haus ist tatsächlich das, worüber ich als erstes nachdenken und entscheiden muss, wie es weiter gehen soll.
gruß
anja
-----------------
""
Ja Anja,
das:
quote:
die sache mit dem haus ist tatsächlich das, worüber ich als erstes nachdenken und entscheiden muss
seh ich genauso.
Ich nehme an, die ARGE zahlt die Zinsen, du die Tilgung?
Würde heißen, dein Ex (steht auch im Grundbuch?) profitiert auch davon.
Die Eheschulden, warum zahlst du die? Sind das deine oder eure gemeinsamen?
Bafög zahlt dein Ex zurück? In welcher Höhe?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
hallo,
stimmt..zinsen arge, tilgung ich. wir stehen beide im grundbuch und schon deswegen hab ich keine lust mehr, immer rein zu stecken, während er es laufen lässt und sich drauf verlässt, dass ich immer brav zahle.
die eheschulden, die ich allein bezahle, ist er der meinung, die sind auch vom haus. die bank sagt zwar was anderes aber er meint, er hat recht und ich hatte keine lust auf diskussionen.
mein ex zahlt sein bafög bisher nicht zurück, er lässt es immer wieder stunden und verlässt sich darauf, dass das haus gewinnbringend verkauft wird und er davon seine schulden bezahlen kann. außerdem verlässt er sich darauf, dass ich den auch mit zurück zahle, obwohl ich damit nichts zu tun habe.
gruß
anja
-----------------
""
Hallo Anja,
diese Erfahrung mit dem Haus aus einer Ehe kenne ich auch. Nur mit dem Unterschied, dass ich damals Arbeit hatte und auf das Haus und den Ratenzahlungen alleine saß.
Dazu frage ich dich jetzt:
Sind eure Schulden per Gericht geregelt worden?
Wenn nein, empfehle ich dir, es unbedingt und schnellstmöglich regeln zu lassen. Denn wenn du vom Gericht ein Urteil hast, kannst du dann mit dem Urteil zur Bank gehen und mit denen gütlich einigen und die Banken machen es i.d.R. auch meistens. So habe ich es damals gemacht.
Das Gericht legte fest, weil mein Ex Mann mit im Grundbuch stand, das die Schulden je zur Hälfte festgesetzt werden. Da ich jedoch im Haus damals wohnte, hat mich natürlich das Gericht gefragt, ob ich auf das Haus poche. Ich sagte, das ich auf das Haus keinen Wert lege. Somit hat dann das Gericht den Urteil festgesetzt, dass das Haus verkauft werden muss, den Gewinn je zur Hälfte aufgeteilt wird, wiederum die Schulden ebenfalls je zur Hälfte aufgeteilt werden musst.
U.a., da mein Ehemann ohne meines Wissens noch weitere Schulden machte, hatte das Gericht außerdem noch festgesetzt gehabt, das die Schulden, die mein Ex Mann ohne mein Einverständniss erwirtschaftete, alleine zu tragen hat.
Das Haus wurde dann mit einem Restschuld von 14.000,- DM verkauft. Ich brauchte dann nur noch die 7.000,- DM Schulden abbezahlen, den Rest holte sich die Bank von meinem Ex Mann, da die ja das Gerichturteil hatten.
Nur so kannst du dann ein beruhigteres Leben führen und einen Neustart für dich und deiner Kinder planen.
Ist nur ein Tip, was ich dir weiter geben möchte, wie ich es damals gemacht habe.
Also, überleg dir es, ob es dir an dem Haus noch was liegt oder nicht und gehe dann vor Gericht. Denn seine BaFöG Schulden und andere Schulden sind nicht unbedingt deine und können gut vom Gericht aus festgestellt werden.
Solltest du allerdings bei der Scheidung auf alles verzichtet haben, dann kann ich nur sagen, dumm gelaufen. Dann hast du keine Chance, dagegen zu machen, außer aus dem Haus auszuziehen, zwangsversteigern zu lassen und Insolvenz zu beantragen.
LG Nyssa
-----------------
""
hallo nyssa,
die scheidung wurde durchgezogen ohne dass dabei schulden oder haus zur sprache kamen.
an dem haus liegt mir absolut nix..ich häng hier in einem absoluten dorf fest ohne aussicht auf arbeit und will unbedingt weg. leider versuch ich seit ca. 1,5 jahren vergeblich, das haus zu verkaufen.
irgendwann hab ich wirklich keine lust mehr abzuwarten und immer zu zahlen. außerdem wüßte ich nicht, was ich mit dem bafög zu tun habe. mein ex hat seinen meister gemacht und mußte deswegen bafög beantragen. d.h. er hat seinen schein und ich nix.
leider ist mein anwalt nicht besonders schnell und engagiert und ich bekomm von ihm nicht viel auskunft, was mir irgendwie weiter helfen würde. aber auch er hat mir schon gesagt, dass ich wahrscheinlich besser komm, wenn ich zwangsversteigern lass und in privatinsolvenz geh. wäre besser als ständig rein zu stecken und mein ex hält am ende die hände auf.
ich danke dir für deinen tipp und werd endlich mal wieder aktiv werden, statt immer nur abzuwarten..das zerrt an den nerven.
lg..anja
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
84 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
43 Antworten