Unterhalt neu berechnen lassen

24. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt neu berechnen lassen

Kann ich als Unterhalstpflichtiger den Kindesunterhalt neu berechnen lassen?
Ich zahle Unterhalt für 3 Kinder.Für ein Kind besteht ein Titel,der allerdings ohne die anderen beiden Kinder gerechnet wurde,da ich damals an die zwei noch keinen gezahlt habe.
Da sich das jetzt geändert hat,würde ich gerne den Unterhalt neu berechnen lassen.
Ist das möglich?Oder bleibt ein Titel bestehen,wenn er mal ausgesprochen wurde?
Muss wegen dem Titel ein Anwalt eingeschaltet werden oder kann man das auch übers JA berechnen lassen?

Danke schon mal.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3339 Beiträge, 1107x hilfreich)

Zitat (von Jazzemann):
Kann ich als Unterhalstpflichtiger den Kindesunterhalt neu berechnen lassen?
Unterhalt ist eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und deinem Kind (vertreten durch X). Es gibt keine dritten Stellen oder Behörden, die zivilrechtliche Angelegenheiten bindend für einen regeln. Es gibt ja auch kein Amt, dass dir deine Miete oder deinen Arbeitsverdienst ausrechnet und dann per Bescheid festlegt. Unterhalt basiert also auf Einigung, orientieren kann man sich dafür an der Düsseldorfer Tabelle, den Unterhaltsleitlinien und der fortlaufenden Rechtsprechung.

Zitat (von Jazzemann):
Oder bleibt ein Titel bestehen,wenn er mal ausgesprochen wurde?
Ein Titel bleibt solange bestehen, bis man etwas anderes vereinbart und einem der Titel entweder zurückgegeben wird oder der Gläubiger einen Verzicht aus selbigem erklärt. Kann man sich nicht einigen, muss man die Abänderung gerichtlich beantragen.

Zitat (von Jazzemann):
Muss wegen dem Titel ein Anwalt eingeschaltet werden oder kann man das auch übers JA berechnen lassen.
Anwaltspflicht besteht nur vorm Gericht. Im außergerichtlichen Prozess kann man sich selbst vertreten. Das Jugendamt kann in Unterhaltssachen nur vom betreuenden Elternteil beauftragt werden. Generell ist bei dieser komplexen Materie die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll, wenn man sich selbst nicht auskennt. Insbesondere dann, wenn man beabsichtigt weniger zu zahlen als bisher.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Ausführliche Antwort.Ich will nur das es gerecht unter den 3 Kindern aufgeteilt wird.
Ich beauftrage meinen Anwalt in der Sache tätig zu werden.
Schönen Tag noch!

0x Hilfreiche Antwort

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