Habe mal eine grundsätzliche Frage, ob es mir mal einer grob überschlagen kann, bzw. ob ich Anwälte beuaftragen muß/kann oder sollte.
Habe eine Tochter (15Monate)mit meinem Ex Freund zusammen.
Seit 2 Monaten getrennt.
Ich befinde mich in Erziehungsurlaub, und kann es aufgrund der schlechten Betreuungsangebote derzeit auch nicht ändern.
Bekomme derzeit Hartz 4, Kindsunterhalt vom Vater(204€) und Kindergeld.
Nun ist es ja so, das der Vater mir Unterhaltspflichtig wäre, bis die kleine 3 ist.
Ist jedoch die Frage, ob er genug verdient (derzeit etwa 1300€ netto, was er aber drosseln kann auf 1200€).
Sein Anwalt sagte mir damals, er würde nichts zahlen müssen, da er seinen SB behielte, und noch 239€ monatlich als Ratenkredit für sein Auto abzahlen muß.
Okay.......mir ist klar, wenn ich von ihm Geld bekäme, würde das Hartz 4 gekürzt.Logisch......also von der Seite her sollte es mir egal sein, von wo das Geld her kommt.
Jedoch.....wenn ich angenommen es hinbekäme, das er mir Unterhalt zahlen muß, bräuchte ich evtl. nur noch Unterstützung, um die Wohnung finanzieren zu können?....somit hätte ich die Möglichkeit, die kleine und mich finanziell besser stehen zu lassen durch einen evtl. Minijob?
Möchte eigentlich nur mal so eine grobe Überschlagung, wie es so laufen würde....:-o
Unterhalt --nicht verheiratet, aber Kind
1. Juli 2005
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juli 2005 | 08:20
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Unterhalt --nicht verheiratet, aber Kind
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#1
Antwort vom 1. Juli 2005 | 09:10
Von
Status: Schüler (229 Beiträge, 2x hilfreich)
Frage: *Wieso zahlt er 204 Euro ??
Er muß nur 199 Euro !!!! :-)
#2
Antwort vom 1. Juli 2005 | 09:12
Von
Status: Student (2412 Beiträge, 277x hilfreich)
Na weiß net.....die DDTabelle ist doch neu raus nun, und ich habe einen Eingang von 204 € gesehen.
Hm...nun sein Fehler?
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