Unterhalt nichtehelichen Kindes

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
lucynoir
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nichtehelichen Kindes

Ich habe eine bzw. mehrere Fragen:

Mein Mann hat eine 2jährige Tochter. Diese wurde nicht geplant bei einem einwöchigen zusammenseins mit der Kindesmutter gezeugt. Kurz danach trafen wir uns und haben ein halbes Jahr später geheiratet. Damals war ich noch Schülerin und mein Mann musste für mich mit aufkommen. Deshalb wurde vom Jugendamt bestimmt, dass die monatlichen Zahlungen von 79Euro gestundet werden bis unsere Finanzen besser stehen. Dann jedoch wurde mein Mann für 8Monate arbeitslos und bekam ALG II. Das Jugendamt sagte uns auf anfrage das man trotz arbeitslosigkeit weiterzahlen müsse (bzw. bei uns mit gestundet wurde)

Ich dachte immer Arbeitslose müssen kein Unterhalt zahlen, oder liege ich damit falsch?
Jetzt hat er wieder Arbeit (und ich nun auch)verdient aber nur max. 800Euro Netto. Muss er dann trotzdem jetzt zahlen und unsere Schulden gleichzeitig auch abbezahlen? Dass sind über 1500Euro.

Ach ja, noch etwas: Das Kind ist leider körperlich behindert. Müssen wir dann auch bis zur Volljährigkeit bzw. bis nach Ausbildung zahlen oder länger? Also bis zum lebensende meines Mannes seits oder des Kindes seits?

Schon mal vielen Dank für die Antwort




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lucynoir
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab was wichtiges vergessen zu sagen.
Mein Mann will das Kind gerne sehen und sich auch um es kümmern, soweit wie es geht( wohnen in unterschiedlichen Städten und haben auch nicht soviel Geld Jedoch lässt die Mutter dies nicht zu. Sie meldet sich nur wenn sie Geld für sich braucht, dies verweigert mein Mann jedoch und betont in jenen Momenten immerwieder, dass er sich um das Kind kümmern will, aber ihr kein Geld zum trinken und zum feiern zusteuern wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

Hallo lucynoir!

Also, auch arbeitslose müssen Unterhalt zahlen. Bei ALGII gibt man bei Antragstellung den aktuellen Unterhaltstitel an und es wird beim Einkommen mit berücksichtigt.

Zum Thema Umgangsrecht mit dem Kind, dies ist im BGB verankert (ich weiß aktuell nicht, welcher §). Der Vater hat nicht nur ein Recht auf Umgang mit dem KInd, er ist sogar zum Umgang mit dem Kind verpflichtet! Der andere Elternteil (hier die Mutter) darf nichts unternehmen, was den Umgang beeinträchtigt.
Wendet Euch an das Jugendamt am Wohnort des Kindes. Sprecht dort vor, vielleicht hilft man Euch dort. Sonst, könnt Ihr Euch auch einen Anwalt nehmen. Uns hat damals schon geholfen, dass unser Anwalt nur die KM anschrieb, schon war sie doch bereit, dem Umgang zu zustimmen.

Ich hoffe, ich konnte Dir einigermassen Auskunft geben. Sicher kommen noch mehrere Antworten.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

Unterhalt und Umgang sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Auch wenn die Mutter den Umgang mit dem Kind verhindert muss dein Mann trotzdem zahlen.

Sag mal was meinst du eigentlich wovon das Kind satt werden soll? Oder sollen wir für das Vergnügen deines Mannes aufkommen?

Dein Mann sollte lieber schleunigst zusehen das er einen vernünftigen Job bekommt. Und für eure Schulden kann das Kind ja schließlich auch nichts.

Wie sieht denn eure weitere Zukunft aus? Du scheinst ja noch recht jung zu sein. Wie sieht es denn mit deinem Kinderwunsch aus? Wovon soll dieses Kind denn dann leben? Von Staatskosten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lucynoir
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab ja nicht behauptet das mein Mann nicht zahlen will. Ich habe nur gesagt, dass die KM nicht will das er jemals das Kind sieht. Außerdem leben weder er noch ich vom Staat. Wenn du meinen Text richtig gelesen hättest, hättest du gesehen, dass sowohl er wie auch ich arbeiten. Weder du noch andere sollen für das "Vergnügen" wie du es so schön nennst nicht zahlen. Und das wir dem Kind schlechtes wollen (wie z.B. nicht satt werden) hab ich auch nicht gesagt. (Die Mutter hat eh viel viel mehr Geld als wir beide zusammen) Meine Frage war nicht ob wir unbedingt zahlen müssen, weil wir nicht wollen. Meine Frage war ob mein Mann noch weiter stunden kann oder ob wenn er jetzt monatlich diese 79 Euro zahlt auch gleich die Schulden die durch die Stundungen entstanden sind mitabbezahlen muss, denn er verdient nur ca. 800 Euro netto im monat.

PS: Danke für die Antwort @beijing

-- Editiert von lucynoir am 08.10.2008 20:16:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

@lucynoir

Also, die Antwort von @henriette habe ich auch nicht so ganz verstanden. Reg Dich bitte darüber nicht auf.
Ich finde es übrigens super, dass Ihr Euch offensichtlich gemeinsam um das Kind kümmern wollt. -- Wollte ich letztens noch mit anmerken.--

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lucynoir
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Rege mich über sowas wie z.B @henriettes Kommentare nicht auf. Sie hat wohl nicht denn ganzen Text gelesen.

Es ist das Kind von meinem Mann und da ich ihn liebe und er für das Kind sorgen will (soweit er kann) denke ich es wäre falsch mich dagegen zu stellen und kindisch deswegen zu reagieren. Außerdem ist die Kleine so süß, dass man gar nicht anders kann als alles für sie zu tun, damit es ihr gut geht. ;)

Hat irgendjemand noch Antworten auf meine anderen Fragen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.955 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.718 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.