Unterhalt nichteheliches Kind

16. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nichteheliches Kind

Hallo wir sind neu hier
Ich habe mal folgende Fragen
Ich habe ein nichteheliches Kind das 8 Jahre alt ist habe zum anfang Unterhalt bezahlt dann jedoch wegen Studium und Arbeitslosigkeit nicht die Kindes Mutter hat auch einen Titel zwecks aufgelaufenden Unterhaltsrückständen.
In der zwischen Zeit habe ich Geheiratet und ein Eheliches Kind von knapp einem Jahr desweiteren lebt die Tochter meiner Ehefrau knapp 4 natürlich mit bei uns .
Unser Monatliches Nettoeinkommen betragt ca. 1750 mit allen ausgaben miete,auto,versicherungen etc. bleiben uns knapp 650 euro für vier Personen ist nicht viel
Jetzt kam Post von einem Anwalt mit der Aufforderung jeden monat 354 euro zuzahlen
Jetzt eine Frage dürfen die das so, das soll jetzt nicht heissen das ich nicht zahlen will ,das ist nämlich nicht der fall ist ja schließlich mein Kind ,was ich ja auch nicht sehen darf will die Kindesmutter so.
weil 650 - 350 sind ja nur noch 300 für 4 Personen und das geht ja nicht oder ??
Wir freuen uns auf jede Antwort

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

deine Rechnung 'hinkt' natürlich ganz gewaltig. Denn neben deinem Nettoeinkommen, habt ihr ja noch 2 x 154 EUR Kindergeld. Und ggf. erhält deine Frau noch Unterhalt für ihre Tochter.

Ob du während deiner Arbeitslosigkeit bzw. Studium zum Unterhalt verpflichtet gewesen wärst, das ist fraglich. Aber da es einen Titel gab und du keine Abänderung verlangt hast, ist diese Frage nun irrelevant. Das war vielleicht nicht ganz so klug. Aber die Schulden sind in dieser Höhe jetzt aufgelaufen.

Unterhaltspflichtig bist du für dein nicht-eheliches und dein eheliches Kind, sowie für deine Ehefrau. Für den Unterhalt der Tochter deiner Ehefrau ist deren Kindesvater zuständig.

Bei einem Nettogehalt von 1750 EUR dürftest du schon noch in der Lage sein, den Mindestunterhalt für dein nicht-eheliches Kind zu zahlen. Wenn nach Abzug deiner Unterhaltsverpflichtungen noch mehr als der Pfändungsfreibetrag verbleibt, müsstest du auch noch bis zu dieser Grenze deine Unterhaltsrückstände abzahlen.

Ein Betrag von 350 EUR erscheint mir da aber auch ein bisschen hoch. Vielleicht bietest du der Gegenseite an, die Unterhaltsrückstände in geringeren Raten abzuzahlen. Ansonsten bleibt abzuwarten, ob die Gegenseite wirklich ernst macht und dich pfändet! Da kannst du allenfalls noch darauf hinweisen, dass dadurch dein Arbeitsplatz gefährdet sein könnte und sie dann ganz leer ausgehen.

Keine schöne Situation für dich und deine Familie. Aber wie man sich bettet so liegt man halt nun mal ...

quote:
was ich ja auch nicht sehen darf will die Kindesmutter so


Du hast ein Recht auf Umgang mit deinem Kind. Und wenn sich die Mutter dem widersetzt, könntest du dies gerichtlich einfordern. Vielleicht kannst du dies mit dem Anwalt der Kindesmutter bei dieser Gelegenheit ja auch ansprechen.

Grüße


-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"


-- Editiert von Groellheimer am 16.04.2008 12:43:41

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#2
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist richtig aber wie wir gelesen haben zählt das Kindergeld und der Unterhalt nicht als Einkommen laut DT
Wiehoch ist eigentlich der Selbstbehalt bei unserer Familie

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Bella,

ja, KG und Unterhalt sind nicht Einkommen, aber bevor du jammerst... auch mit dem Geld kann man einkaufen gehen...:)

Dein Selbstbehalt gegenüber deinen beiden Kindern liegt bei 900€.

Wenn du dein bereinigtes Netto einstellen möchtest, könnte man dir ungefähr sagen, inwieweit die Forderungen berechtigt sind.
In den 354€ die der Anwalt fordert, ist da eine Rückzahlung deiner Unterhaltsschulden inbegriffen?

Übrigens, es gibt ein Umgangsrecht, das ist einklagbar.
Welche Bemühungen hast du unternommen, um Umgang mit deinem Kind zu haben?

quote:
Unterhaltspflichtig bist du für dein nicht-eheliches und dein eheliches Kind, sowie für deine Ehefrau.


Wobei die Ehefrau den zweiten Rang bekleidet.

Grüßle





-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

ich habe es oben so gelesen, dass es sich bei der Angabe um das Netto- Familieneinkommen handelt.
Da steht nämlich UNSER Nettoeinkommen...

Vielleicht kommen ja doch noch detailliertere Angaben.

Desweiteren kann ich auch nur den Tipp geben, den Umgang einzuklagen.
Der ist im BGB verankert. Du hast nicht nur das Recht auf Umgang mit dem Kind, bist sogar zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und Dein Kind hat genauso das Recht auf Umgang.
Lass Dir das nicht gefallen. Wir haben es auch durchgezogen.

LG beijing

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#5
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

was ist das bereinigte netto??
und 900 selbstbehalt für 4 personen ???
ich dachte 900 sind schon wenn man allein ist

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Bella,

bereinigtes Netto:
Gehalt + Urlaubs-, + Weihnachtsgeld + Steuerrückerstattung - berufsbedingte Aufwendungen.

Nene, 900 nur für dich alleine, was drüber ist,
wird auf deine Kinder und evtl. deine Ehefrau verteilt.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Du wirst auch nur alleine betrachtet und es ist auch nur Dein Einkommen relevant. Das nichteheliche Kind, das eheliche Kind und Deine Frau haben Dir gegenüber Unterhaltsansprüche. Dabei sind die Unterhaltsansprüche der leiblichen Kinder vorrangig vor den Unterhaltsansprüchen der Mutter bzw. der Ehefrauen.

Deine beiden leiblichen Kinder sind dabei gleichberechtigt. Erst wenn Du den vollen Unterhalt der beiden Kinder gewährleisten kannst, hat Deine Frau Unterhaltsansprüche. Das weitere Kind Deiner Frau zählt bei dieser Betrachtung gar nicht, da Du ihm nicht zu Unterhalt verpflichtet bist.

Wenn Dein bereinigtes Nettoeinkommen unter 1.500€ liegt, dann musst Du den Mindestunterhalt zahlen. Der beträgt für ein Kind bis zu 5 Jahren 279€ und für ein Kind bis zu 11 Jahren 322€. Davon geht das hälftige Kindergeld ab, so dass sich ein Zahlbetrag von 202€ bzw. 245€ ergibt.

Nach Abzug dieser Zahlbeträge von Deinem Nettoeinkommen liegst Du immer noch über dem Selbstbehalt von 900€. Das heißt, dass Du den Unterhalt in voller Höhe (245€) an das nichteheliche Kind zahlen musst.

Deine Ehefrau wird im Unterhaltsrecht nachrangig betrachtet und muss mit dem Rest auskommen. Da das natürlich zum Leben nicht reicht wird erwartet, dass sie für ihren Unterhalt selbst sorgt, d.h. dass sie arbeiten geht.

Da es laut Düsseldorfer Tabelle den Unterhaltsbetrag von 354€ für ein 8-jähriges Kind gar nicht gibt, leuchtet mir noch nicht so ganz ein, wie diese Forderung zustande kommt.

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#9
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

wohnung - arbeit sind 10km

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#10
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

und in den 354euro ist die rückzahlung der unterhaltsrückstände mit einbegriffen. das bereinigte nettoeinkommen müsste bei 1800euro liegen.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Dann kann es auch sein, dass Du beim Unterhalt noch eine Stufe höher liegst. Das würde den Zahlbetrag an das nichteheliche Kind auf 262€ erhöhen.

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#12
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

wie ist das eigentlich mit kreditraten? werden die irgendwie mit berücksichtigt???

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#13
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Bella,

wann wurde der Kredit aufgenommen?

Wie hoch ist die Rückzahlung deiner Unterhaltsschulden und wie hoch der laufende KU?

Und...nochmal, was hast du unternommen, um Umgang mit deinem Kind zu haben?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#15
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe mehrere kreditraten abzuzahlen die sich so über die jahre angesammelt haben.
ich soll 254euro unterhalt zahlen und 100euro für die rückstände.
in den ganzen 8jahren habe ich noch nicht viel unternommen das kind zu sehen. habe es noch nie gesehen weil die mutter und ihr neuer mann das nicht wollten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Bella,

mach das und gut.
Damit bist du sehr gut bedient.

Kredit hätte eh nicht gezählt.

Aber das Umgangsrecht könntest du einklagen?
Willst du überhaupt Umgang?

Grüßle


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#18
 Von 
bella07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem ist aber das wir soviel einfach nicht übrig haben! wir kommen ja so schon kaum um die runden wegen den ganzen raten und so. das kann doch aber auch nicht sein das das garnicht zählt was man sonst noch so für zahlungsverpflichtungen hat. meine frau kann auch noch nicht arbeiten gehen weil unsere tochter erst 9 monate alt ist. das muss doch dann irgendwie noch anders geregelt werden oder?

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#19
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Deine Zahlungsverpflichtungen sind dein Problem. Denn dein Kind kann nix dafür und hat dadurch auch nix dadurch auf dem Teller...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

@Bella,

wenn ich jetzt grob rechne:

1800 - 350 = 1450 + 2x KG + KU für das 4-Jährige ca. 200 + 300 Elterngeld = 2258€.
Damit werdet ihr wohl klarkommen müssen.

Was kann dein erstes Kind dafür, dass du Kredite anhäufelst?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

sagen wir es doch mal ganz offen: dass du für deinen Sohn noch mehr als 10 Jahre unterhaltspflichtig sein wirst, das haben du und dein Frau gewusst, BEVOR ihr die Entscheidung für ein weiteres Kind getroffen habt. Und dass ein weiteres Kind Geld kosten wird und dass deine Frau dann längere Zeit nicht arbeiten kann, das habt ihr auch vorher gewusst!

So habt ihr euer Leben nun mal geplant! Ich halte diese Art der Familienplanung nun nicht gerade für durchdacht. Aber das ist ja auch nicht mein Leben. Und warum sollte denn jetzt ausgerechnet die Mutter deines 8jährigen Sohnes auf den fälligen Unterhalt verzichten, wenn du dein Leben derart einrichtest?

Wie man sich bettet, so liegt man halt nun mal!

Grüße

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