Hallo,
ich versuche es nochmal:
Kann eine schriftliche Unterhaltsvereinbarung
vom Unterhaltsempfänger tituliert werden lassen,
ohne dass der Unterhaltspflichtige zuvor darüber informiert / angehört wird ?
Kennt jemand dazu eine Rechtssprechung ??
Vielen Dank für sinnvolle Beiträge!
Unterhalt ohne Titel
16. März 2004
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Frage vom 16. März 2004 | 10:54
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt ohne Titel
#1
Antwort vom 16. März 2004 | 11:45
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1102x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 16. März 2004 | 19:04
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 5x hilfreich)
Grundsätzlich nein!
Denn in Deutschland muß der anderern Seite Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu äußern.
Und jetzt?
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