Guten Tag,
folgende Problematik:
Studiere Wirtschaft mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern inkl. Diplom.
Habe 4 Semester ca. 200 Euro Bafög erhalten und ca. 300 Euro Unterhalt durch Mutter und Vater. (getrennt)
Habe nach dem 4. Semester keinen Leistungsnachweis vorweisen können und somit ist der Bafög-Anspruch erloschen.
Seit diesem Ereignis hat meine Mutter nicht mehr gezahlt. Liegt jetzt 3 Semester zurück.
Ihrer Meinung nach wäre sie nicht mehr Unterhaltspflichtig, da der Baföganspruch ja erloschen wäre.
Habe mich jetzt erkundigt und als Antwort erhalten, dass sie sehr wohl Unterhaltspflichtig war und bleibt bis etwa die 1 1/2-fache Regelstudienzeit erreicht ist. Was bei mir mindestens 10 Semester wären.
Nun möchte ich meine Mutter davon in Kenntnis setzen und um Zahlung bitten.
Wie ist es mit rückwirkender Zahlung?
Schließlich hat sie jetzt einige Semester nicht gezahlt, weil sie den Anspruch abgestritten hat.
Wie sind meine Möglichkeiten und falls ich welche habe, kann meine Mutter rückwirkend beim Finanzamt einen Kinderfreibetrag geltend machen?
Vielen Dank für ihre kompetente Hilfe.
Falls sie einen Verweis auf einen Gesetzesgrundlage aufzeigen könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Blub (anonymisiert)
Unterhalt rückwirkend? Rückwirkend beim Finanzamt Kinderfreibetrag geltend machen?
23. Januar 2008
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Frage vom 23. Januar 2008 | 18:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt rückwirkend? Rückwirkend beim Finanzamt Kinderfreibetrag geltend machen?
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#1
Antwort vom 23. Januar 2008 | 18:24
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 87x hilfreich)
Existiert ein Titel ,in dem steht was deine Mutter zu zahlen hat ?
Wenn nicht könnte es schwierig werden .Wenn ja ,einfach einfordern ,fertig
LG
Und jetzt?
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