Hallo an alle, habe wieder einmal ein paar Fragen.
Mann geschieden, neu verheiratet. Aus 1. Ehe 3 Kinder (2 unterhaltspflichtig) und aus 2. Ehe ein weiteres Kind (fast 3 Jahre).
2. Kind (17 Jahre) aus 1. Ehe zur Zeit in Ausbildung, bekommt Bafög. Können wirklich die genauen ausbildungsbedingten Aufwendungen monatlich vom Bafögbetrag abgezogen werden? Wir wohnen in Sachsen, da gibt es meines Wissens keine pauschale Summe, oder?
Nun soll der Unterhalt
auf Mindestunterhalt geändert werden, da der Vater mehr verdient. MÜSSEN die Unterhaltsurkunden geändert werden, ist der Vater dazu verpflichtet? Oder reicht es, wenn er ab sofort den Mindestunterhalt überweist? Und MUSS der Vater diese Abänderung ab Anfang des Jahres rückwirkend machen lassen und demzufolge nachzahlen oder erst ab zum Beispiel 01.09.2009?
Ist diese Berechnung richtig?
Einkommen ca. 1900 Euro
Abzüglich 900 Euro Selbstbehalt
1000 Euro für 3 Kinder ausreichend - Mindestunterhalt
Alter: 12, 17 und 3 Jahre.
Vielen Dank im voraus.
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"Engelchen"
Unterhalt rückwirkend?
Hallo Engelchen,
ich vermute mal, dass es hier bisher um einen Mangelfallberechung ging?
Demnach ist in den Titeln ein fester Betrag vermerkt? Oder steht da eine %-Angabe?
Bei der %-Angabe wäre der Unterhaltsrückstand auch rückwirkend zu zahlen, da der Unterhaltsschuldner die Beträge hätte anpassen müssen.
quote:
MÜSSEN die Unterhaltsurkunden geändert werden, ist der Vater dazu verpflichtet?
Ja, der Unterhaltsgläubiger hat ein Recht auf die Titulierung.
LG Nero
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""
Hallo, danke erstmal für deine Antwort.
Ja, es hat sich tatsächlich um einen Mangelfall gehandelt, da der Vater aber wieder geheiratet hat und nun in der Lohnsteuer III ist, ist auch sein Netto-Verdienst gestiegen und es reicht nun für alle.
Im Titel ist ein fester Betrag genannt, aber auch eine %-Angabe, wieviel % jedem Kind zusteht. Er ist übrigens von 2004.
Noch eine andere Frage: Kann man bei der Titel-Änderung auch eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr beim Jugendamt verlangen? Kann man darauf bestehen?
Vielen Dank im voraus.
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"Engelchen"
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Hallo,
quote:
Kann man bei der Titel-Änderung auch eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr beim Jugendamt verlangen? Kann man darauf bestehen?
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Grundsätzlich hat der Unterhaltsgläubiger ein Recht auf den Titel, aber nicht auf einen unbefisteten. Wenn der Titel bisher unbefristet war, kann man es versuchen.
Wenn man auf die Befristung besteht, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis seitens des Unterhaltsschuldners. Daher sollte eine Klage gegen die Befristung vermutlich nicht zugelassen werden.
Einfach beim JA sagen, dass der neue Titel nur befristet unterschrieben wird und mal sehen was die sagen.
bei mir hat es kürzlich funktioniert.
LG Nero
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Danke! Das werd ich auf jeden Fall so vornehmen lassen.
Kann die Änderung der Urkunde rückwirkend gefordert werden?
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"Engelchen"
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