Unterhalt rückwirkend einklagen

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Krueckstock
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhalt rückwirkend einklagen

Hallo,

Ich habe eine sehr gute Freundin, die ich im Sommer immer in ihrer Heimat Dänemark besuche. Sie fragte mich kürzlich folgendes.

Sie war mal vor etwa 16jahren mit einem deutschen verheiratet und hat von ihm ein kind. direkt nach der geburt zog sie mit kind wieder in ihr heimatland und liess sich in dänemark auch scheiden.

In Deutschland selber reichte sie weder scheidung noch unterhalt für das kind ein.
Sie wurde in Dänemark rechtmässig getraut und auch geschieden. der mann zog wieder nach deutschland, adresse ist ebenfalls leider nicht bekannt. er hat aber offensichtlich in deutschland nie eine scheidung eingereicht.

Sie fragt sich nun welche möglichkeiten sie hat irgendwie an unterhaltszahlungen für das kind in deutschland zu kommen und wie die rückständigen Beträge einzufordern sind. sie erhielt den vorschuss vom Jugendamt in dänemark.

Sie sagte mir ausserdem, dass sie ihrem deutschen exmann nie eine adresse mitgeteilt habe wo sie sich aufhält da sie angst vor ihm hatte.


Hat jemand eine idee was bei solch einer verfahrenen situation überhaupt noch machbar ist?


gruss kruecke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Guten Abend,

wenn von dem KV bisher kein Unterhalt gefordert wurde, wenn keine Inverzugsetzung statt gefunden hat, wenn kein Titel bestand/besteht, so kann für die Vergangenheit kein Unterhalt mehr gefordert werden.

Das dänische JA hat nie versucht, Kontakt zum KV herzustellen?

Ich sehe da wenig bis keine Möglichkeit.

LG Nero

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#2
 Von 
Krueckstock
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,

Nein der KV hat seit 1996 nie irgendwelche Post erhalten die auf eine forderung von Kindsunterhalt hin deutet. Weder von einem dänischen amt noch von der kindsmutter erhielt er irgendwelche Briefe. Auch vom deutschen jugendamt bekam er nie irgendwelche post.

nun hat sich dieser tage etwas merkwürdiges ergeben. der KV erhielt ein schreiben eines deutschen inkassounternehmens mit einer recht hohen forderung. der kunde ist die "Skat", was das dänische finanzamt offensichtlich ist.
aber auch in diesem schreiben wurde nicht angegeben ob es sich um forderungen aus dem Kindsunterhaltes handelt.

ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass eine solche forderung wenn sie denn berechtigt sei über ein einfaches inkassobüro eingetrieben werden kann?
es handelt sich bei dänemark auch um ein Nicht EU land, das kommt noch hinzu.

Dürfte es sich nach einer solch langen zeit nicht ausserdem längst um eine verjährte forderung von wem auch immer handeln?

Ich geh jetzt mal davon aus das eine inverzugsetzung ein schreiben ist welches per einschreiben rückschein beweisbar dem KV ausgehändigt wurde und in der er aufgefordert wird unterhalt zu zahlen? Ein Titel wäre denn auch ein von einem deutschen gericht an den KV gesendete offizielle Urkunde/Urteil?

wie sollte der KV denn nun auf dieses Schreiben das in der normalen hauspost lag am besten reagieren?


gruss kruecke

-- Editiert am 04.08.2010 16:36

-- Editiert am 04.08.2010 16:38

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zu SKAT hab ich Folgendes im Netz gefunden,

aber zunächst mal Hallo,

SKAT

Aus den Unterlagen muss doch hervorgehen, aus "Was" die Forderung resultiert.

SG

Berry

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-- Editiert am 04.08.2010 16:46

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#4
 Von 
Krueckstock
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

ne aus den unterlagen geht nur hervor das deren kunde die skat ist der betrag x bis zum xx.2010 zu zahlen ist. ok steht noch ne längere nummer dabei sonst nix.
sind auch keine weiteren androhungen usw. zu finden. anbei ist ein formular wo man noch ausfüllen kann ob man die forderung annimmt und wenn man nicht auf einmal zahlen kann. fertig.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

Hallo,

mal so eine kleine Zwischenfrage.

Du schreibst die KM hatte nie Kontakt seit 16 Jahren und Du bist "ein" Freund und weißt genau, das der KV nie Post bekommen hat und kennst den Inhalt des Briefes so genau?



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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krueckstock
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

@deinhase, es tut zwar nix zur sache aber damit es für dich auch verständlich ist, ich kenne quasi sowohl sie als auch ihn sehr gut und pflege zu beiden einen engen kontakt.
wenn er mit sagt er habe diesbezüglich nichts an post erhalten dann glaub ich ihm das einfach mal:-)

mittlerweile haben wir uns überlegt, das es sich bei dem schreiben des inkassobüros möglicherweise um sogenanntes altes verjährtes forderungsmaterial handelt welches an jenes inkassounternehmen veräussert wurde um es entgegen der gesetzlichen verjährungsfristen einfach noch mal zu versuchen etwas einzutreiben.

das würde auch die mangelnde info über den forderungsgrund erklären. Entweder zahlt er oder nicht, hop oder top. wenn nur jeder 3. drauf reinfällt lohnt es sich schon.

gruss kruecke

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

Hi Kruecke,

quote:
es tut zwar nix zur sache aber damit es für dich auch verständlich ist, ich kenne quasi sowohl sie als auch ihn sehr gut und pflege zu beiden einen engen kontakt.
wenn er mit sagt er habe diesbezüglich nichts an post erhalten dann glaub ich ihm das einfach mal:-)


Nee, Du hast Recht es tut nix zur Sache. Ich wollte es nur als Ex-Blondchen verstehen. :grins:

Was ich zu diesem Inkasso so gefunden habe, treiben die wohl auch Steuern ein.

Kann es sein, dass der Freund auch mal ind DK gearbeitet hat und da noch Steuerschulden bestehen?

Oder aus der Zeit vor Inkrafttreten der Scheidung vielleicht die Frau?

Irgendwie finde ich das merkwürdig.

quote:
mittlerweile haben wir uns überlegt, das es sich bei dem schreiben des inkassobüros möglicherweise um sogenanntes altes verjährtes forderungsmaterial handelt welches an jenes inkassounternehmen veräussert wurde um es entgegen der gesetzlichen verjährungsfristen einfach noch mal zu versuchen etwas einzutreiben.


Was für Forderungen könnten denn das sein, wenn ich fragen darf? lach

Oder andersherum, seid Ihr sicher, dass diese verjährt sind?

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Krueckstock
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 6x hilfreich)

@deinhase,

was hast du denn zu welchem inkasso gefunden?du hast doch gar kein namen von dem inkassobüro?
Das der Begriff "SKAT" was mit steuern zu tun hat wissen wir ja. Skat ist sowas wie Finanzamt oder Verwaltungsbehörde. Welche Aufgaben die im einzelnen haben wissen wir nicht.Ob Kommune oder Steuer, Verwaltung keine ahnung
Das ganze raten bringt nix.
natürlich hab beide in DK auch schon mal gearbeitet. Ist aber ja nicht anders wie hier auch als angestellte.

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#9
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 167x hilfreich)

Hi kruecke,

wenn Du gurgelst nach SKAT findest Du ne Menge.

quote:
Skat ist sowas wie Finanzamt oder Verwaltungsbehörde. Welche Aufgaben die im einzelnen haben wissen wir nicht.Ob Kommune oder Steuer, Verwaltung keine ahnung
Das ganze raten bringt nix.


Ja wenn nicht mehr Informationen kommen, kann man ja nur raten.

Was ist der Beantwortung der Fragen?

Waum schreibt Freund denn nicht besagtes Inkasso an un bittet um Darlegung der Rechtsgrundlage?

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Hi Krückstock

wenn du in meinem obigen Beitrag auf das 2te SKAT klickst, kommst Du auf deren Seite,

SG

Berry

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