Unterhalt rückwirkend einklagen!?

18. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Danny-Dee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt rückwirkend einklagen!?

Guten Tag, ich hab mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden!
Meine Eltern sind seit 5Jahren geschieden, Freitag kam ein Brief von dem Anwalt meines Erzeugers(Vater), was dort steht ist im Prinzip belanglos.
Jedenfalls war ich heute bei meinem Anwalt, und fragte was ich tun soll, meinem Anwalt fällt auf, dass mein Erzeuger (nur) 304€ für mich zahlt(Ich bin 20Jahre alt und gehe noch zur Schule), laut der jetzigen Düsseldorfer Tabelle müsste ich jedoch 429€ Unterhalt bekommen.
Jetzt zu meiner direkten Frage, ich bin eigentlich kein böser Mensch!
Kann man in diesem Falle Unterhalt Rückwirkend einklagen?
Ich bitte euch/sie nicht mit Kommentaren zu kommen dass ich undankbar oder was ähnliches wäre, es geht mir einfach um das Intresse, ob sowas möglich wäre!
Vielen dank schonmal führ eure/ihre Antworten

MfG
Danny-Dee

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Unterhalt wird nicht rückwirkend gezahlt. Daher so schnell wie möglich höheren Unterhalt vom Vater fordern (in Verzug setzen). Er muss dazu seine Einkommensverhältnisse darlegen. Sodann den Unterhalt berechnen lassen und zur Zahlung auffordern. Der mögliche höhere Unterhalt gilt dann ab dem Zeitpunkt, zu dem der Vater in Verzug gesetzt wurde. Sofern allerdings ein Titel besteht, ist dieser abzuändern, dies geht nur für die Zukunft.

Gruß
mister xyz

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 484x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 278x hilfreich)

Hallo,

ist deinem Anwalt auch aufgefallen, dass auch deine Erzeugerin seit 2 Jahren mit barunterhaltspflichtig ist? Vielleicht war es ja doch auch nicht so belanglos, was der Gegenanwalt schrieb.
Rückwirkend ist jedenfalls nicht, bei einer Neuberechnung allein auf dem aufbauend, was dein Anwalt dir sagt, pass auf, dass du nicht auf die Nase fällst.
Kenne selber so einen Fall, gezahlt werden sollten freiwillig 100 €, der Anwalt des Kindes errechnete und klagte auf fast 400 €, das Gericht entschied auf 100 €. Das Kind machte ein langes Gesicht, hatte es sich doch a) mehr erhofft und b) auch noch Kosten zu tragen.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 484x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 278x hilfreich)

@ Loddars Schwesterchen

Schön dich auch wieder zu lesen!
Grundsätzlich gehen wir ja konform, verzeih mir bitte den Ausdruck Erzeugerin... habe mich nur angepasst. :devil:

Aber vielleicht möchte Danny-Dee ja auch als Produkt bezeichnet werden...

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 18.06.2007 17:40:10

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich habe eine Ahnung, was in dem Brief stehen könnte... :devil:

-----------------
"gruß azrael"

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#7
 Von 
Danny-Dee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja Erzeuger passt bei dem ganzen besser, aber um euch zufrieden zu Stellen, pass ich mich dem Forum an!
Also meine Mutter is Arbeitsunfähig.
Dadurch kann sie selber keinen Verdienst einbringen.
Das mein Vater das Kindergeld mit verrechnen kann wusste ich bis jetzt nicht aber Danke für die Information!

@KuschelbaerR, es sind aber 304€ Gerichtlich festgelegt also dürfte es ja auf keinen Fall unter diesen Betrag fallen.
Kein problem mit dem Erzeugerin, man versucht sich ja anzupassen :cool:

Auf jedenfall Dankeschön für eure Antworten!

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Nur mal als Verdacht angemerkt ,
hat dein Vater noch andere Kinder ,minderjährige vielleicht und eine neue Ehefrau für die er auch auf kommen muss ??

Denn dann wirst du mit denen in einen Topf geworfen und es wird geguckt wieviel dein Vater überhaupt verdient .
Wenn das Geld nicht für alle reicht ,wird für jeden der Betrag ausgerechnet und das ist dann im seltensten Fall der Regelbetrag !! :(
Das kann dann auch locker wenigen sein ,dafür bekommen dann aber auch alle anderen Beteiligten weniger !!
Das ganze nennt man Mangelfallberechnung und kommt öfter vor als man glaubt !

Deswegen sieht es für mich ,auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich aus ,das ein KV nicht den Regelbetrag zahlen kann .

Kann mich auch komplett irren und dein Vater hat nur dich und ist seit jeher Singel ,dann ist es schon komisch!!
Aber auch nur dann ;)
Sag mir bescheid ob ich mit meiner Theorie total daneben liege !

:wipp:
LG

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)




-- Editiert von dori23 am 19.06.2007 00:15:59

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#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 484x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 278x hilfreich)

Der Gedanke kam mir auch, und Danny - auch Gerichtsurteile, Vergleiche etc. können abgeändert werden.
Beendest du vllt. jetzt im Sommer die Schule? was machst du dann?

Was den Erzeuger angeht - wenn sich deine Eltern vor 5 Jahren scheiden ließen, dann war er immerhin 15 Jahre lang dein Vater und hat sich um die Familienversorgung gekümmert, oder nicht?
Du warst 15, als sie sich scheiden ließen, da bekommt man zwar schon einiges von dem mit, was läuft, ist aber noch viel zu leicht durch den Elternteil, bei dem man lebt, zu beeinflussen, der andere hat da oft gar keine Chance.

Die Tochter meines Mannes war etwa in deinem Alter, als sich ihre Eltern trennten. Sie ist bis heute (sie ist fast 23) der Meinung, dass alleine mein Mann an allem schuld sei und er sie ja im Stich gelassen habe. Dabei war es ihre Mutter, die ihn wegen einem anderen Knall auf Fall vor die Tür gesetzt hat. Nur leider lief es nicht so, wie sie sich das dachte. Als es bereits nach kurzer Zeit dann doch nicht mit dem anderen klappte, wollte sie ihren Noch-Ehemann zurück, nur wollte der nicht mehr. Sie hätte es gern so gesehen, dass er wartet, bis sie sich ausgetobt hat und dann wieder bereit steht, wenn sie jemanden braucht.
Die Ex ließ kein gutes Haar an ihm, manipulierte die Kinder, hatte - wenn er was mit den Kindern vorhatte - immer grad was anderes geplant und die Kinder verplant, jammerte ständig, dass er schuld sei, dass sie sich nichts leisten konnten, und das, wo er anfangs weit zahlte, als er gemusst hätte und selber weit unter dem Selbstbehalt blieb.
Aber das ist alles egal, die Tochter sieht allein ihn als den Bösen, den Schuldigen und sicher auch als den Erzeuger. Und das tut verdammt weh. Bis heute sieht sie es auch so, dass zwar ihre Mutter das Recht hatte, neue LG zu haben, nicht aber ihr Vater - der gehörte nur den Kindern , hatte zu zahlen und gefälligst auf ein neues Leben zu verzichten. Dass der Vater nun eine neue Familie hat, gleich mit der ersten, die er nach der Trennung kennen lernte zusammenblieb und mit ihr nun auch noch ein Kind hat ist wesentlich schlimmer, als die vielen Freunde, die ihre Mutter immer wieder mit nach Hause bringt, die dort für kürzere oder längere Zeit einziehen.
Die Mutter hat ganze Arbeit geleistet und er hat nie die Chance bekommen, das aus seiner Sicht darzustellen, unter anderem, weil er sich auf diese miesen Spielchen nicht einlassen wollte.
Gehört zwar grad nicht zum Theam direkt, regt aber vielleicht mal zum Nachdenken an.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 19.06.2007 09:12:17

2x Hilfreiche Antwort

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