Hallo zusammen,
da ich über die Suchfunktion keine konkreten Hinweise gefunden habe, möchte ich im neu erstellten Thema um Euren Rat bitten. Trennung von Ex war im Jahre 2001. Aus dieser Ehe gehen zwei Kinder hervor, die nun 12 und 17 Jahre alt sind. Bis 2010 habe ich – nach mündlicher Einigung mit der KM-rund 250 Euro für beide Kinder zusammen an die KM Kindesunterhalt gezahlt. Das Jugendamt hat regelmäßig die Einkommensverhältnisse überprüft und festgestellt, dass der gezahlte Kindesunterhalt der Leistungsfähigkeit meinerseits entspricht. Das Einkommen verringerte sich 2010 auf unter 900 Euro monatlich, sodass mir das Jugendamt riet, die Zahlungen vorerst einzustellen. Bis dahin lag kein Titel über den Kindesunterhalt vor. Meine Ex hat nun einen Anwalt eingeschaltet. Dieser bat mich höflich beim Jugendamt eine Urkunde (Titel) ausstellen zu lassen, da er sonst die Sache dem Familiengericht übergibt. Da ich ja meinen Unterhaltsforderungen nachkommen möchte, gibt es nun ab dem 01.12. einen Titel und ich werde den entsprechenden Unterhalt auch aufbringen.
Der Anwalt wurde durch das JA auch darüber informiert. Nun schreibt der nette Anwalt, dass ich sofort ein Anerkenntnis über rückständigen Unterhalt abgeben soll, da er sonst eine gerichtliche Entscheidung anstreben würde. Ich verstehe persönlich jetzt die Welt nicht mehr.
Auf dem Jugendamt sagte man mir, dass rückwirkender Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt eingeklagt werden kann, ab dem der Titel gilt. Dies wäre hier der 01.12. Momentan habe ich eine neue Familie mit einer 9 Monate alten Tochter. Es ist jetzt schon sehr schwer mit dieser Mehrbelasten überhaupt über die Runden zu kommen und dann noch diese rückwirkenden Forderungen. Kann mir jemand sagen, ob rückwirkend überhaupt etwas gefordert werden kann wenn die Leistungsfähigkeit nicht gegeben war und kein Titel bestand?
Danke im Voraus für Eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Rene S.
Unterhalt rückwirkend ohne Titel ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Albatros68,
Wurde schon einmal Unterhalt in einer anderen Höhe als
von dir gezahlt, verlangt ?
Der Titel ist hier nicht das entscheidende.
Rückwirkend kann Unterhalt nur gefordert werden,wenn man
dich "in Verzug" gesetzt hat.
Wenn du aber deiner Leistungsfähigkeit entsprechend gezahlt
hast und niemand widersprach,dann ist die Forderung des RA
m.E. nicht relevant.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
quote:Wo verdient man als Vollzeitkraft unter 900,- monatlich?
Das Einkommen verringerte sich 2010 auf unter 900 Euro monatlich,
quote:Warum setzt man dann noch ein 3. Kind in die Welt???
Momentan habe ich eine neue Familie mit einer 9 Monate alten Tochter.Es ist jetzt schon sehr schwer mit dieser Mehrbelasten überhaupt über die Runden zu kommen
-----------------
"gruß azrael"
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Hallo zurück,
speziell an Edy gerichtet.
Nein, es wurde kein Unterhalt in anderer Höhe - als von mir gezahlt - verlangt. Man hat weder wiedersprochen noch andere Forderungen gestellt.
Die völlig talentfreien Äußerungen von azreal möchte ich hier nicht weiter kommentieren.
lG
Rene
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""
quote:Macht nichts. Aber vielleicht kannst du die Frage beantworten, warum du als Vollzeitkraft unter 900,- verdienst.
Die völlig talentfreien Äußerungen von azreal möchte ich hier nicht weiter kommentieren.
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"gruß azrael"
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