Hallo,ich bin 23 Jahre alt, habe eine Ausbildung gemacht war arbeiten und gehe jetzt n mein 2 Jahr Studium! aufgrund der Tatsache das meine Tochter bald 6 Jahre alt wird endet der Unterhaltsvorschuss, der Kindesvater besser gesagt Kindeserzeugter studiert ebenfalls! Ein unterhaltstitel liegt nicht vor! Jetzt meine Frage kann mir jemand weiterhelfen welche Schritte ich als nächstes tun muss? Beim Jugendamt bekam ich die Aussage ich hätte keinen Anspruch da er ja nicht zahlen kann und ein Titel brauchte ich aus diesem Grunde nicht! ich solle meine bafögstelle anrufen und mein Bafög erhöhen lassen! Kann doch aber nicht sein das ich mehr schulden machen soll weil er nicht zahlen kann? Außerdem muss ich nachweisen können das er nicht zahlen kann und das kann ich doch nur durch diesen Titel?
Ich bin für jede Hilfe Dankbar!
Liebe Grüße Mami_23
-----------------
""
Unterhalt - soll ich mehr Schulden machen weil er nicht zahlen kann?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich glaube, Du solltest Dich mal mit den Voraussetzungen, unter denen man einen Titel bekommt, befassen. Ebenso, welche Wirkungen ein Titel entfaltet.
Einen Titel erstellt das Gericht oder aber, wenn sich die Eltern einig sind (nur dann!), das Jugendamt. Voraussetzung für die Erstellung ist, dass ein Anspruch auf Unterhalt besteht. Ansonsten wird die Klage abgewiesen. Wenn der Kindsvater noch studiert, dann kann die Einschätzung des Jugendamtes durchaus richtig sein.
wirdwerden
-----------------
""
@Mami_23
Sofern der Kindesvater bereits berufstätig war, muss er im Regelfall auf seine eigenen Aus- und Fortbildungswünsche verzichten.
Sofern das Studium jedoch ganz normal im Rahmen einer Erstausbildung erfolgt, dann ist dies jedoch hinzunehmen, da auch ein Unterhaltspflichtiger das Recht auf eine Erstausbildung hat ((BGH FamRZ 2011, 1041). In diesem Fall wird daher dann kein Unterhalt wegen leistungsunfähigkeit geschuldet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Mami_23 ,
Ich würde mich mal beim Jobcenter erkundigen.
Du bist zwar vom ALGII ausgeschlossen,deine Tochter
aber m.E. nicht.
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
21 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten