Hallo,
ich schreibe im Namen meines Freundes, der sehr große Probleme mit seinem Sohn hat.
Kurz die Geschicht: Sohn 19 Jahre, zu 50 % Behindert (Asthma), 2006 mit Werksrealschule fertig geworden, Vorpraktikum als Zweiradmechaniker mit Voevertrag zur Ausbilodung. 2 x "ausversehen " Säure auf die Hand und in gegenseitigem Einvernehmen Vertrag für Lehrstelle aufgehoben. ( Hatte keine Lust ! )
Sohn wohnt bei Vater, der auch das Sorgerecht hat. Einen Monat hat er was getan, war dann aber zu anstrengend. Bewerben tut er sich, jedoch bei den Bewerbungen ist es klar dass er nichts bekommt. Er ist stinkfaul, und total von sich überzeugt , dass er der tollste ist. Mein Freund möchte jetzt zu mir ziehen und die große Wohnung für 800 € aufgeben, da er auch nicht so viel verdient. Kein Mensch kann ihm Auskunft geben, inwiefern er Unterhaltspflichtig ist. Was muß er für ihn bezahlen ?
Muß er ihm eine Wohnung stellen ?
Der Junge hockt nur rum und hat keinen Bock zu arbeiten, seine Behinderung schränkt ihn nur soweit ein, dass er nichts mit Tieren oder viel Staub machen kann.
Gestern haben wir erst wieder 2Bewerbungen für ihn geschrieben, das war dann wieder das größte Theater. An Bekannte wollen wir ihn nicht vermitteln, da wir eigentlich genau wissen, dass er nach 2 Tagen nicht mehr hingeht.
Welche Chance haben wir, für was muß mein Freund aufkommen ?
Der Junge bekommt noch nicht mal HarzIV !! Es wäre super, wenn uns jemand schreiben könnte, was für Möglichkeiten wir da haben, denn unter der Brücke will man ihn ja auch nicht schlafen lassen !! Er hat ja sein ganzes Leben noch vor sich, läßt sich aber in keinster Weise motivieren !!
Danke für eure Hilfe !!
Unterhalt spflicht für 19-jährigen !
Also von Arge Seite aus muss der Vater den Sohn bis zu seinem 25 Lebensjahr bei sich wohnen lassen. Der Sohn wird kein ALG2 bekommen da ARGE verlangt das eben die Eltern bis zum 25 Lebensjahr ihrer Kinder aufkommen müssen.
Ansonsten gilt glaube ich die Düsseldorfer Tabelle.
Was ist mit der Mutter?
Aber probiert doch mal ob der junge Mann nicht zur Bundeswehr kommen kann.
--- editiert vom Admin
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Danke für eure Infos, leider ist er untauglich für die Bundeswehr, wobei sie ihm dort bestimmt in den Hintern treten würden !
Mhh, eure Aussagen sind doch sehr unterschiedlich, habe meinem Freund vorgeschlagen, sich doch bei einem Anwalt für Familienrecht zu erkundigen. Weiß eventuell jemand ob das über Rechtschutz läuft ?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo,
die Rechtschutzversicherung zahlt 1 Beratungsgespräch beim Anwalt.
gruss gartenblume
Dein Freund und Du waren beide unfähig ein Kind zu erziehen!!
So, jetzt zum letzten Beitrag:
1. Es handelt sich um den Sohn meines Freundes, ich selbst habe 2 wohlgeratene Söhne.
2. Mein Freund hat seinen Sohn ab einem Alter von 12 Jahren alleine großgezogen.
3. Auch Kinder mit einer guten Erziehung können aus der Art schlagen !!!! Trotz Liebe, Sorge, Regeln,..usw.
Soviel zu der Unfähigkeit ein Kind zu erziehen !!!!!!!!
Danke für die Info bzgl. der Rechtschutzversicherung !!!
Hallo space,
mit solchen Kommentaren, wie dem von Hunter musst du hier immer mal rechnen. Mach Dir nichts draus. Du musst Dich auch gar nicht rechtfertigen. Ich spreche aus Erfahrung. Liegt mit Sicherheit nicht immer an der Erziehung. Sollen sich die glücklich schätzen, die diese Probleme nicht haben. Aber ob sie dann auch gleich den Stab über jemanden brechen sollten, ist ne andere Frage.
Wünsche euch viel Glück und Erfolg.
LG Gartenblume
--- editiert vom Admin
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