Unterhalt statischer Titel

23. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Zippo66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt statischer Titel

Hallo,

für meine Tochter habe ich einen statischen und unbefristeten Titel unterschrieben. Leider wusste ich da noch nicht, dass man einen Titel auch befristen kann. Nun würde mich interessieren, wie es aussieht, wenn meine Tochter eine Ausbildung beginnt? Normalerweise würde sich dann doch auch der Unterhalt ändern, oder? Habe ich da bei einem statischen Titel überhaupt eine Chance diesen ändern zu lassen? Meine Tochter ist 16 und wäre eigentlich dieses Jahr mit der Schule fertig.
Leider hat meine Ex es inzwischen geschafft, dass meine Kinder seit Monaten keinen Kontakt mehr zu mir haben wollen. Ist sie verpflichtet mir mitzuteilen, wenn meine Tochter eine Ausbildung beginnt? Denn auf Briefe usw. reagieren meine Kinder nicht, somit erfahre ich eigentlich schon seit Monaten gar nichts mehr.
Gruss
Zippo




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Ein Titel kann mittels Abänderungsklage den tatsächlichen Bedingungen angepasst werden. Besser wäre natürlich eine gütliche Einigung mit der Tochter und Herausgabe des Titels.

Die Auskunftspflicht ergibt sich aus

§ 1605 BGB Auskunftspflicht
(1) 1Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. 2Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. 3Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Du solltest du Mutter anschreiben und unter Fristsetzung um Auskunft bitten.

Grüße

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#2
 Von 
Zippo66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort. Das heißt dann wohl, dass ich nachfragen muss und die Ex mich nicht von sich aus darüber informieren muss, wenn meine Tochter eine Ausbildung beginnt.
Meine Tochter kann den Titel nicht zurückgeben, da sie erst 16 ist. Und meine Ex gibt den Titel natürlich sowieso nicht raus. Also eine gütliche Einigung wird da nicht möglich sein. Dies habe ich jahrelang immer wieder versucht, aber inzwischen aufgegeben.

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#3
 Von 
guest123-2183
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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