Unterhalt teurer, wenn mit neuer Freundin zusammenziehen?

12. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Postbote123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt teurer, wenn mit neuer Freundin zusammenziehen?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich zahle für mein Kind 50,- an das Jugendamt. Dieses zahlt 127,- an meine baldige Ex-Frau (Die Scheidung ist noch nicht vollzogen, da Trennungsjahr eingehalten werden muss.). Mehr kann ich zur Zeit einfach nicht zahlen, da ich Student bin und nebenbei nur jobben kann und dort unterschiedlich hohes Gehalt (600-900,-€) habe. Das restliche Geld häuft sich als Schulden an und muss ich dann irgendwann zurückzahlen... Naja, jetzt meine Frage: Was ist, wenn ich mit meiner neuen Freundin zusammenziehe, um die teure Miete zu sparen? Meine neue Freundin arbeitet als Vollzeitkraft und verdient netto etwa 1200,-€. Muss ich dann mehr ans Jugendamt zahlen? Oder vielleicht sogar den vollen Satz von 199,- oder höher direkt an meine Ex und das Kind?
Würde mich sehr über Antworten freuen, da man mir im Jugendamt mehrere unterschiedliche Antworten gegeben hat?!?

-- Editiert von Postbote123 am 12.01.2006 17:06:55

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also es kann Dir durchaus ein Wohnwertvorteil angerechnet werden, da gemeinsame Haushaltsführung ja bekanntlich günstiger ist.

Da würde dann Dein SB runtergestuft werden.

Zudem würden für Dich ja auch weniger Schulden auflaufen, hätte also alles nur einen Vorteil, richtig?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Düsseldorfer Tabelle: Der Freibetrag für Ihren notwendigen Eigenbedarf beträgt 890,-€.

Ich denke nicht, dass der Zuzug Ihrer Freundin sich auf die Höhe des Unterhalts groß auswirken kann, da ja der Ihnen zuzurechnende Eigenbedarf nicht weiter gekürzt werden kann.

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Hamburgerin

Der Selbstbehakt kann u.U. gekürzt werden. Im SB ist eine Miete von etwa 360€ beinhaltet (genaue Zahl weiß ich nicht so im Kopf, aber etwa).Durch einen zusammenzug kürzt sich vermutlich die Miete, und wegen eben diesem Wohnwertvorteil ist es durchaus Möglich, das der SB gekürzt werden kann.

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#4
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Postbote!
Wie auch die anderen bereits gesagt haben, kann sich durch den Verdienst deiner Freundin dein Selbstbehalt veringeren.
Durch Zufall bin ich vorhin über ein Urteilge gestolpert,welches das genauer erklärt.
Und zwar: 2. Neue Partnerschaft

Bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten sind geldwerte Vorteile wegen Versorgungsleistungen nicht, bei Teilerwerbstätigkeit nach den Umständen des Einzelfalls zu berücksichtigen. (AK 17)

Beim Unterhaltsschuldner ist eine Herabsetzung des Selbstbehalts wegen Vorteilen des Zusammenlebens nur dann vorzunehmen, wenn der dem Unterhaltsschuldner zuzurechnende Mietanteil unter dem in die Selbstbehaltssätze eingearbeiteten Mietaufwand liegt. (AK 17)

Quelle: http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?toc=heibo.121
Leider ist dies nicht das ursprüngliche Urteil, was ich vorhin gesehen habe. Ich habe es jetzt auch nicht mehr gefunden - sorry.
War in etwa wie das oben stehende. Soweit ich aber auch noch weiß, kann es ja sein, dass du zwar keine Miete zahlst, aber dafür zum Ausgleich die Lebenshaltungskosten trägst.
Und noch ein Tipp: Lass dich nicht mit in den Mietvertag mit aufnehmen. Regelt das mit dem Vermieter - er wird sicher Verständnis haben (war bei uns ähnlich :-) )Aber als gute Infoquelle kann ich dir www.finanztip.de empfehlen.

Lieben Gruß
Optimistin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo noch mal,

hier findest du die für deine Region geltenden Unterhaltsregeln als PDF-Datei.
In der für mich geltenden hessischen Ausgabe steht folgendes:
"Lebt der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner in Haushaltsgemeinschaft zusammen, so ist das allein kein Grund für die Reduzierung des Selbstbehalts."
Weiter steht dort aber auch, dass der SB unterschritten werden kann, sofern der (wohlgemerkt) Ehepartner deinen "Unterhalt" voll oder teilweise deckt.

Hoffe, es bringt ein bißchen Licht ins Dunkel. :-)
Take care
Optimistin

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