Unterhalt trotz Arbeitslosigkeit ???

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
scottland4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt trotz Arbeitslosigkeit ???

hallo,ich bin seid februar 04 arbeitslos-bekomme 650 euro....nun meine frage: muss das jugendamt mich (für meinen sohn normal 192 Euro-mutter aber lange neu verheiratet) auf 0 euro herunterstufen ??? obwohl ich vor 2 jahren noch geld besaß was ich aber nicht angegeben hatte. Das Geld war, so hab ich es denen erklärt für schuldenabbau bestimmt-ich kam an dieses geld nicht ran und es war sozusagen schon an leuten versprochen worden,also doch verpfändet

jugendamt will alle daten und unterlagen sehen das ich kein geld mehr auf konten habe-ich hatte denen alles geschickt,nur die banken wollen 10 euro für aktuelle anfragen-hab ich nicht-hab jugendamt versichert das ich kein geld mehr auf sparbüchern hab.....egal wie lange das noch dauert...sie müßen mich doch seid bekanntgabe der arbeitslosigkeit herunterstufen ??????????

nun seid september bekomme ich 540 euro bafög,kindergeld gabs noch nichts....

nun warum warte ich seid 9 monaten drauf das mich das jugendamt nicht runterstufen tu-und vor allem muss dies doch nachträglich passieren oder...immerhin hab ich echt kein geld mehr

um hilfe wäre ich dankbar



Frage:egal wie lange das noch dauert...sie müßen mich doch seid bekanntgabe der arbeitslosigkeit herunterstufen ??????????

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29 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
sie MÜSSEN gar nichts! Dies ist abhängig davon, inwieweit du evtl. selbstverschuldet in die Arbeitslosigkeit gerutscht bist und ob du dich seitdem ausreichend nachweisbar um einen neuen Job gekümmert hast. Ebenso kommt es darauf an, ob du lt. Meinung der Richter Geld "unterschlagen", bzw. wissentlich nicht angegeben hast, damit kein Unterhat gezahlt werden muss. In diesem Falle wirst du nicht nur weiterhin den Mindestunterhalt zahlen müssen, wenn du Pech hast. Sogar eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung wäre u.U. drin, wenn du bisher den Kindesunterhalt nicht gezahlt hast. Vergiß nicht: Unterhalt geht i.d.R. vor anderen Verbindlichkeiten. Man kann sogar von dir verlangen, Privatinsolvenz anzumelden, damit der KU gesichert ist.
Jetzt bekommstd u Bafög, d.h. du studierst? Ob du damit durchkommen wirst, ohne etwas zahlen zu müssen, wage ich zu bezweifeln.

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#2
 Von 
scottland4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo danke erstmal-ja ich musste zur schule gehen-weil ich sonst keine chance im lebensmittelbereich habe um einen jobn zu finden-war schon mehrere jahre arbeitslos und anzeigen meines jobs sind nicht zu finden

Ich hab zwischendurch (ab arbeitslosigkeit und nun studium) ein 3 monatspraktikum freiwillig gemacht ohne bezahlung um überhaupt was zu tun.....nun studiere ich halt,um nicht ab 2005 auf 350 euro arbeitslosengeld 2 zu rutschen-also tue ich doch schon alles um geld zu bezahlen

Unterhalt geht also vor allen verbindlichkeiten-
ich war halt arbeitslos-musste mir geld borgen um überhaupt zu überleben-nahm geld und habe mein kontotstand wo ich nicht ran konnte(seid jahren als azubi gesparrt rund 10000 euro-hab auch in meiner arbeitslosigkeit gesparrt-wenn ich selten geld üpprig hatte-HAB MIR NIX GELEISTET), als sicherheit versprochen

was ist privatinsolvenz-noch nie davon gehört

was sollte ich jetzt tun,würd ja gern freiwillig zumindest etwas zahlen nur mit 540 euro läuft ja nix was ich noch geben könnte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo scottisch man,
Privatinsolvenz bedeutet, dass man dir unter Umständen zumuten kann, dass dein gesamtes Einkommen und Vermögen ( es GIBT KEIN Vermögen, an welches man nicht ran kann ! ) bis auf einen Pfändungsfreibetrag von einem Insolvenzverwalter 6 Jahre lang auf die Gläubiger "verteilt" wird. Danach bist du von deinen Schulden befreit - Ob nun alles zurückgezahlt wurde oder nicht. Rückständiger Unterhalt fließt in diese Masse mit ein, lfd. Unterhalt geht i.d.R. VOR. Allerdings hab ich neulich irgendwo ein Urteil gelesen, dass diese Regelung für rechtlich unwirksam erklärt hat. Die meisten gerichte und Insolvenzverwalter agieren aber noch entsprechend.
Einfach studieren, um in deinem Job bessere Chancen zu haben, iss auch nicht! Du bist unterhaltspflichtig, d.h: Du usst JEDEN Job annehmen, um den Unterhalt zu gewährleisten. Ob der Job nun der ist, den du erlernt hast oder nicht. Ich weiß nicht, was du im "Lebensmittelbereich" gelernt hast aber um bei Lidl an der Kasse zu arbeiten, muss man nicht studiert haben.
Sorry, die Gesetze habe nicht ICH gemacht!
Gruß

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#4
 Von 
scottland4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,ich hab eine ausbildung als molkereifachmann 3 jahre gemacht-war 3 jahre arbeitslos und in deutschland einen job zu bekommen dafür ist immer schwerer,daher mach ich den techniker 2 jahre schule-um später einen guten job zu kriegen wo s mir egal ist das ich unterhalt zahlen muss,bei 1500 nett würd ich sogar 400 euro zahlen von mir aus,es ist mein sohn,ich liebe ihn-nur ich sitz nicht an der kasse um mit 800 euro ein leben lang zu verenden-das bringt es nicht-lieber jetzt noch 2 jahre studieren und dann richtig für den kleinen da sein...die männer sind doch eh in diesem falschen rechtstaat die ärmsten *******e.weil doch der staat uns doch in den arsch tritt...sorry die ausdrucksform

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#5
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@all,
hier wird immer geschrieben das ein arbeitsloser zahlvater alles daran setzen muss um arbeit zu finden um den unterhalt zu zahlen!
wie kann man aber einen arbeitslosen dazu bewegen wenn er aufgrund des ku garnicht mehr arbeiten gehen wil lund nur immer sagt das er noch nichts gefunden hat?
wer kann ihn denn dazu zwingen?
NIEMAND!!!
lg
beccy

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#6
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

kann oder möchte mir niemand hier eine antwort darauf geben?
lg
beccy

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#7
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

theoretisch kann niemand "gezwungen" werden, eine Arbeit anzunehmen. Ist der "Zahlvater" aber schlichtweg arbeitsunwillig, so kann es ihm passieren, dass bei der Unterhaltsberechnung ein Einkommen angerechnet wird, dass er haben könnte, wenn er arbeiten würde.
Sicher ist es schwierig zu beweisen, dass jemand einfach nicht arbeiten WILL, aber es ist auch nicht so einfach, sich vor Arbeit zu drücken, wenn man eine festeglegte Anzahl von Bewerbungen nachweisen muss. Arbeit einfach ablehnen ist nämlich nicht - jedenfalls theoretisch :)

lg

-----------------
"Julchen"

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#8
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

und um dieses durchzusetzen muss man es dann über einen anwalt laufen lassen!?
richtig?
lg
beccy

-- Editiert von beccy313 am 16.11.2004 13:54:13

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@beccy,
auch das Jugendamt kann dies u.U. "beaufsichtigen".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

scotland,
sprich mit der Kindesmutter. Vielleicht kann sie ja die 2 Jahre überbrücken, ohne dass du zahlst. Wenn du dann irgendwann wieder verdienst, zahlst du nach. Ansonsten solltest du dir wirklich überlegen, was wichtiger ist: Deinem Kind Unterhalt zu zahlen oder andere Gläubiger zu befriedigen.

Übrigens: Lidl hat bis 20:00 Uhr geöffnet. I.d.R. auch Samstags. Vielleicht einfach mal anfragen, ob sie abends oder am Wochenende einen Job für dich haben.

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#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

"Allerdings hab ich neulich irgendwo ein Urteil gelesen, dass diese Regelung für rechtlich unwirksam erklärt hat. Die meisten gerichte und Insolvenzverwalter agieren aber noch entsprechend."


hey das wäre wichtig für uns, wooo hast Du das gelesen ?


sorry am Thema vorbei ich weiß ;)

winks

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
scottland4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,würde sofort jederzeit bei lidl abends arbeiten gehen oder sowas-nur hab schon bei netto und woanders angefragt-die sind voll besetzt
ich finde auch wo nichts ist kann man auch nichts holen-mit der mutter ist reden sinnlos,die will nur kohle sehen-da streit ich mich nicht mehr rum-sie will nur bares-obwohl sie geheiratet hat,n kind von ihm hat-sie will ja auch nicht arbeiten gehen denke ich

jedenfalls wäre es beruhigenter wenn ich runter gesetzt werde und dann nach dem studium voll zahle oder jetzt schulden zu machen-das wäre mein wunsch-nur leider geht das ja nicht darum

dank euch allen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@träne

ich glaube der link, den die Teufelin meinte ist
www.advoexpert.de/h_pfk.htm

hilfreich wäre evtl. auch noch
www.finanztip.de/recht/familie/KiUrteil.html
oder evtl.
www.trennungsfaq.de/unterhalt.html

Ich hoffe, ich konnte dir damit ein bißchen weiterhelfen ?!

lg

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hey julchen,


nein leider nicht :( aber Danke das Du Dich bemüht hast...

Mir geht es um den Unterhaltsanspruch im privaten Insolvenzverfahren, welches wir nun eröffnen müssen, weil unsere nette ex das so will


trotzdem Danke

und Du weißt ja Humor ist wenn man trotzdem lacht


winkser

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@träne,
ich meine, das Urteil ist vom OLG Nürnberg ausgesprochen worden. Kanns nur leider nicht mehr finden. Ich such aber weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Hi,

also an deiner Stelle würde ich als allererstes eine Privatinsolvenz beantragen. Dann rechne dir einen realistischen Betrag aus den du vorübergehend als Unterhalt bezahlen kannst und lege dar wie wichtig die Ausbildung für dein berufliches Fortkommen und damit auch einer Sicherung des Kindesunterhaltes ist. Wenn du dann eine feste Anstellung hast kannst du den Kindesunterhalt ja nachzahlen. Versuch es einfach. Versuch macht klug :)

Im Zweifelsfall würde ich einen Anwalt hinzuziehen um deine Möglichkeiten zu klären.

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

Reklamationen direkt an fantasmita@gmx.net :) "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

@teufelin,
ich hatte mich schon beim ja erkundigt und da wurde mir nur gesagt das ich das nur vom gericht einklagen könnte.
das ist aber alles wieder mit kosten verbunden.
und da mein ex all seine konten aufgelöst hat und seine gelder jetzt auf das konto seiner lp überweisen lässt, könnte ich da auch nichts machen.weil die lp mir ja über seine gelder keine auskunft geben muss!
ich kann jetzt nur noch hinterher spionieren ob er wirklich arbeitslos ist
lg
beccy

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#19
 Von 
Alleswasrechtist!
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr lieben LeidensgenossInnen,

damit der Staat nicht für die/den Unterhaltsberechtigten aufkommen muss, schreckt er sogar vor Beugungshaft bei Arbeitsunwilligkeit nicht zurück. Während ich vollstes Verständnis für den Anspruch auf Kindesunterhalt für den Betreuenden habe, verleitet aber die aktuelle Rechtsprechung den UH-Berechtigten dazu, den UH-Pflichtigen fortan als seine Altersversorgung zu betrachten. Vor allem wenn die Kinder über 10 Jahre alt sind, sollte der UH-Berechtigte - finde ich - vermehrt dazu bewegt werden, sich selbst wieder Arbeit zu suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Also,
mal eines ...:

Wenn ich , der Vater eines nichtehelichen kindes für die Mama über 3 JAhre hinaus
BUH zuahlen müßte, dann würde ich auswandern !!!
Für mein Kind zahle ich gern....!!
Aber nicht für Mama, wenn se noch 100% ihren alten Job nachgehen darf....und mir nur der Selbstbahlt bleibt.....!!

Ich weiß nur noch nicht, wohin ich auswandern kann, damit se mich nicht kriegen !!!
Hat jemand Erfahrung ??
Deutschland ist ohnehim wirtschaftlich am ENDE !!.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@Jimmi

Weißt du, der Sozialstaat Deutschland ist deshalb am Ende, weil es viel zu viele Einwohner gibt, die alle ihre Rechte kennen, von den Pflichten allerdings nicht so viel halten!

In den unterhaltspflichtigen Vätern hat der Staat halt ne "Melkkuh" gefunden, die ihn davor bewahrt, noch mehr Geld für arbeitsunwillige Sozialschmarotzer ausgeben zu müssen!

Im grossen und ganzen sind die Gesetze in D, dazu gedacht, die "Schwachen" zu schützen. Leider stellen sich allzu viele Personen hin, die behaupten "schwach" zu sein! Und die nützen diese Gesetzgebung dann aus.

Chile hat glaub ich keinen Auslieferungsvertrag mit D :)

lg

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Ja, ich denke Asien ist gut....
da blüht ja auch die Wirtschaft....

schauen wir mal.....
Ich mach diesen Unsinn, bei einer Gleich behandlung
von ehelich und nichtehelich auf jeden Fall nicht mit....
Wenn BUH, dann aber nur, wenn MAMA bedürftig ist...und nicht , wenn se zu 100% noch dazu verdient !!!
Sozialämter würden auch nicht zahlen für MAMA, wenn se arbeiten würde ..aber Väter müssen !!????

Toll oder?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Jimmi,
auswandern ist so eine Sache, denn man nimmt sich ja immer mit.
Ich finde man sollte seine Konflikte lösen lernen, denn mit Sicherheit kommen noch andere Sorgen dazu. So ist das Leben auch, wenn man auswandert gibt es Sorgen u. Nöte.
Es steht schon in der Bibel, die ich hier nicht zitieren muss, jeder hat eine daheim denke ich:)
Lasst euch nicht runter ziehen, steht euren Mann und eure Frau.
Wir haben so viel Rechte damit kann man uns glatt erschlagen und ausserdem gibt es ja noch Anwälte die was auf der Pfanne haben.
Die Gesetze sind gar nicht so übel, wenn man sich da mal durchliest stellt man fest, vieles ist ganz gut.
Und, wenn alle Stricke reißen kann man auch noch alles möglich vorführen, abwenden, unterstellen usw.
Aber man sollte auch Leben!
Man braucht nur ein sicheres Netz, das schafft man sich selbst indem man Freunde pflegt, schlechte Angewohnheiten ablegt und neue Gewohnheiten aufrecht erhält.
Wenn man es will kann man es schaffen.

Vor allen Dinge sollte man bevor man sich die Suppe auslöffelt schauen wer sie sich eingebrockt hat.

Und ganz oft stellt man fest, dass man da ein erhebliches Beitun hatte.
Na, ja um diese Uhrzeit denke ich das jedenfalls zu diesem Beitrag hier.
Schlaft gut:)



-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Hi Anny,
,
nochmals Danke für die Adresse V-Test.
Ist schon alles über die Bühne....
und ich habe die Gewissheit,das ich es real bin.
Nun denn, habe auch nicht wirklich daran gezweifelt...aber man weiß ja nie

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Manollo51
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julchen, du hast ja keine Ahnung! Dass Ausmaß der deutschen
-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
du hast ja keine Ahnung!

Du offenbar auch nicht?
Ansonsten würdes du keine Leiche von 2004 ausgraben.
Und Du würdest wenigstens deinen Beitrag zu Ende schreiben ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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