Unterhalt trotz Eigentumswohnung?

14. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
nichtgut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt trotz Eigentumswohnung?

Ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Frau und Mann scheiden sich, haben aber ein Haus. Also jeder die Hälfte. Sie verdient mehr und darauf hin verlangt der Mann Unterhalt. Die beiden Kinder wohnen bei der Frau und dafür verlangt Sie Unterhalt. Die Scheidung geht jetzt ins dritte Jahr weil der Mann immer wieder mit was neuem ankam. Vaterschaftsklage obwohl der Sohn schon 19 ist(es wurde beswiesen das es sein Sohn ist) und und und. So, nun scheint wohl so das sie ihrem Mann mehrere Tausende Euros nachzahlen muss und Unterhalt zahlen muss.

Aber der Mann hat seid gut 2 Jahren eine eigene Eigentumswohnung gekauft die er mit einer anderen Frau(sie war Anfangs seine Freundin, jetzt angeblich nur noch zusammen wegen dem Haus). Hat er trotzdem noch Recht auf Unterhalt zumal er jetzt vor Gericht sagt das er nur sehr wenig Geld hat weil er den Kredit bei der Bank zahlen muss? Ich weiss das klingt albern ist aber leider so.

Was meint ihr, ist alles so rechtens? Zumal das Gericht so wie es aussieht mitspielt. Ich bin für jede Antwort dankbar. :)

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13 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja, wer wohnt denn in dem Haus ? Etwa die Exfrau mit den Kindern? Wer zahlt dieses ab oder ist es schon abbezahlt? Und ist die Eigentumswohnung vermietet oder selbst bewohnt?

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
nichtgut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Haus das beiden gehört wohnt die Frau mit den Kindern und zahlt alles. Darum geht es nicht. Es geht um das Haus das der Ex Mann sich mit einen anderen Frau vor 2 Jahren gekauft hat und trotzdem von der Frau Unterhalt verlangt. Ist es rechtens das jemand(ob Mann oder Frau) Unterhalt verlangt(und evtl. sogar bekommt) wenn er selber sich gerade ne Eigentumswohnung leisten kann?

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

wahrscheinlich sind die Einkommen auf beiden Seiten ganz gut.
Hier müsste man mal einige Zahlen sehen.
Wenn SIE mehr verdient als ER, müsste sie theoretisch Aufstockungsunterhalt zahlen, ER dagegen an SIE KU, wenn die Kinder bei ihr leben.
Es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass der Unterhalt verwirkt wäre, wenn der Unterhaltsberechtigte eine Immobilie kauft.

Im übrigen ist darauf zu verweisen, dass es heutzutage auch mit wenig Eigenkapital möglich ist, eine Eigen-Immobilie zu kaufen
und dabei nur wenig mehr aufzuwenden als für die Miete einer Wohnung. Insofern sagt der Kauf einer Wohnung noch nicht so viel
über den Wohlstand des Käufers aus.

Grüße,
nachgefragt

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#5
 Von 
nichtgut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also um etwas Licht rein zu bringen. Sie verdient ca. 2000€ und er 1600€. Und angeblich hat er für seine Hälfte des Hauses ca. 100000€ Kredit aufgenommen. Und nur wegen dem Kredit hat er von seinen 1600€ nur noch ca. 200€ zu Leben. Komisch ist nur das es dem Gericht scheinbar egal ist das er nur so wenig zum leben hat weil er meinte sich ein Haus kaufen zu müssen.... :( Und komisch das dann die Kinder zu Weihnachten 150-200€(jeder der beiden) bekommt von ihm. Aber das hat ja mit dem Unterhaltsanspruch nicht soviel zu tun.

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

also, ein Kredit über 100.000 als Hypothek auf eine Immobilie kostet geschätzt ca. 600 im Monat. Das solltet Ihr schon wissen, damit Ihr einen Eindruck von seiner Lage habt.
Bleiben ihm also noch 1000 zum Leben (abzüglich KU !!)

Ist aber in der Tat irrelevant, denn wenn er den Kredit nach der Trennung aufgenommen hat, ist das sein eigenes Problem.

Nun zur eigentlichen Frage:
wenn SIE netto 2000 hat und ER netto 1600,
dann hat ER in der Tat Anspruch auf Aufstockungsunterhalt (wenn auch nicht viel)! Da ER ja KU an SIE bezahlen muss, geht es ihm ja wahrscheinlich auch nur darum, seine Zahlungen ein bisschen zu senken.
Frauen sehen ja auch sehr genau auf den "Pfennig", wenn es um Unterhalt geht, warum sollten Väter das nicht auch tun dürfen ?

Es kommt noch hinzu: Wenn SIE mit den Kindern das Haus bewohnt, das beiden gemeinsam gehört, hat sie sogar noch einen Wohnvorteil, der ggf als fiktives Einkommen gewertet werden kann. Dann könnte sich der Unterhaltsansprcuh des Vaters noch ein bisschen erhöhen.

Es bleiben aber noch Fragen, die obige Ausführungen nicht ganz sicher machen :

Lasten auf dem ersten Haus noch Hypotheken ? Wenn ja, wer zahlt die?

Auf welches Haus/ Wohnung hat er die 100.000 aufgenommen ? auf das erste oder auf das zweite ?


Grüße,
nachgefragt


-- Editiert von nachgefragt am 15.06.2004 16:39:31

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#7
 Von 
nichtgut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun zur eigentlichen Frage:
wenn SIE netto 2000 hat und ER netto 1600,
dann hat ER in der Tat Anspruch auf Aufstockungsunterhalt (wenn auch nicht viel)! Da ER ja KU an SIE bezahlen muss, geht es ihm ja wahrscheinlich auch nur darum, seine Zahlungen ein bisschen zu senken.
Frauen sehen ja auch sehr genau auf den "Pfennig", wenn es um Unterhalt geht, warum sollten Väter das nicht auch tun dürfen ?

Ähm sie hat ihm klar gesagt das sie von ihm nichts will auch kein Kinderunterhalt. Aber er sagte ihr klar das er Sie finanziell fertig machen will. Nur um mal die Lage zu schildern. ;)

Lasten auf dem ersten Haus noch Hypotheken ? Wenn ja, wer zahlt die?

Da sind noch ca. 50000€ drauf und das zahlt alleine Sie. Und sie dachte das wenn Sie drin wohnt und dann alles bezahlt das es dann ausgleichende Gerechtigkeit ist. Da sie ja auch seine Schulden damit auch tilgt.

Auf welches Haus/ Wohnung hat er die 100.000 aufgenommen ? auf das erste oder auf das zweite ?

Die 100.000€ hat er auf sein neues Haus aufgenommen. Also das zweite.

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#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ nichtgut:

2 Zitate von Dir:

"Die beiden Kinder wohnen bei der Frau und dafür verlangt Sie Unterhalt"

"Ähm sie hat ihm klar gesagt das sie von ihm nichts will auch kein Kinderunterhalt."


Ähm - da stimmt wohl schon mal irgendetwas nicht an der Geschichte.....


zu der Hypotheken-Sache:
es wird nicht ganz klar, ob die 50.000 auf dem ersten Haus die Hypothek ist oder die Restschuld. Wenn es die Hypothek ist, kostet sie geschätzt 300 Euro pro Monat. Daraus könnte ein Wohnvorteil abgeleitet werden: Wohnwert ist höher als die Kosten. Und das gilt als fikitves Einkommen.

Wichtig kann auch das Anschaffungsjahr des ersten Hauses sein (ebenso: Altbau oder Neubau?). Möglicherweise gibt es dadurch auf Seiten der Mutter noch weitere Posten, die als Einkommen gewertet werden können.

Die zweite Eigentumswohnung kann meines Erachtens aus der gesamten Diskussion herausgelassen werden, denn: wohnen muss jeder. Wenn der Vater ca. 600 Euro (eher weniger) Belastungen für die neue Immobilie hat, dann ist das das, was andere an Miete (+ private Altersvorsorge) aufwenden. Daran ist also überhaupt nichts auszusetzen (zumal auch nicht klar wird, ob Vater die Hypothek allein aufgenommen hat oder zusammen mit seiner neuen Partnerin)

Worüber sich die Mutter allerdings mal Gedanken machen sollte:
Wenn sie das erste Haus ALLEIN zuende finanziert, es aber BEIDEN gehört, dann beginnt der große Streit, wenn das Haus mal schuldenfrei ist.... Mit anderen Worten: sie zahlt noch in sein Vermögen ein!

Grüße,
nachgefragt

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#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
das zweite Haus ist in der Tat relativ irrelevant, da er - ob mit oder ohne Haus - wahrscheinlich Anspruch auf Aufstockungsunterhalt hat. Allerdings über die Scheidung hinaus wohl nicht sehr lange.
Ja, und hat die Frau nun auf Unterhalt verzichtet oder nicht? Das ist mir nun auch schleierhaft. Allerdings auch wieder irrelevant, da sie gar nicht auf Kindesunterhalt verzichten DARF. Wenn sie es trotzdem tut.... ihr Bier!
Das erste Haus fällt in den Zugewinn. Jeder Expartner hat die Hälfte der Schulden zu tragen und bekommt die Hälfte des Zugewinns. Vielleicht solltet ihr das einmal vernünftig regeln. Aber darum gehts dir ja scheinbar gar nicht.
Fakt ist - wie nachgefragt schon erwähnte - bei 50.000 EU Hypothek kann der Frau ein Wohnvorteil angerechnet werden.
Wenn aber der Mann mit seiner neuen Freundin in der Eigentumswohnung lebt, muss natürlich auch ER sich a) evtl. eine Haushaltsersparnis anrechnen lassen. Rechnen wir doch mal mit angenommenen Zahlen ( da wir das Alter der Kinder nicht wissen )
Er: 1600 - 614 ( KU ) - 80 ( Pauschale ) = 906 EU + evtl. geringe Haushaltsersparnis.
Sie: 2000 - 100 ( Pauschale ) = 1900 + evtl. geringer Wohnvorteil.
So, da kann es der Frau völlig schnuppe sein, was er mit seinem Geld macht ( abgesehen davon, dass eine ETW auch eine Altersvorsorge ist, welche doch wohl jedem in angemessenem Rahmen zustehen sollte ).
SIE hat auf jeden Fall mehr Geld zu Verfügung als er und ist m.E. somit ihm gegenüber unterhaltspflichtig.
"nichtgut", dass soll jetzt nicht heissen, dass ich diese ganze Unterhaltszahlerei für fair und gut befinde, aber wenn Männer dies müssen, sollten Frauen die gleichen Pflichten haben!

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#10
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Unterhalt wird wohl gegen 0 gehen, da er sich auch ein fiktives Einkommen aus Haushaltsführung anrechnen lassen muß und dadurch sein EK steigt. Des weiteren wird er wohl auch schon eine eheähnliche Beziehung führen. Aus meiner Sicht hat er keinen Unterhaltsanspruch.

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#11
 Von 
nichtgut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ nachgefragt:

Sie hatte von vorne herein im klar gemacht das von ihr aus nichts passieren würde. Aber da er ihr klar machte das er Sie fertig machen will und deshalb auch Unterhalt verlangt hat Sie sich entschlossen(nach langer Überlegung) auch Unterhalthalt für die Kinder zu verlangen. Denn würde sie das nicht machen könnte Sie sich ein Strick nehmen. Denn ohne Kindesunterhalt hat der Richter mal geschätzt das Sie ihrem Ex Mann ca. 500€ zahlen müsste. Also es war ein Vorschlag des Gerichts der abgewiesen wurde.

Denn dann hat er monatlich von ihr 500€ plus die Rückzahlungen der letzten 3 Jahre. Dann hat er sein neues Haus bezahlt und Sie hat weniger für sich und die beiden Kinder(die auch mal etwas möchten) als er der ja "alleine" lebt. Und die Kinder sind 18 und 19.

Aber es ging ja eh nur darum ob jemand der es sich scheinbar leisten kann ein Haus zu kaufen dann noch das Recht auf Unterhalt hat.

Danke an alle die sich die Mühe gemacht haben zu antworten. :)

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#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

also wenn die Kinder 18 und 19 sind, ist die Frage des "Kindes"unterhalts sowieso wieder anders zu beantworten....

@ Saduka
"Der Unterhalt wird wohl gegen 0 gehen, da er sich auch ein fiktives Einkommen aus Haushaltsführung anrechnen lassen muß und dadurch sein EK steigt"

Das stimmt nicht. Er verdient 1600 netto. Das sieht nach einer Vollzeit-Tätigkeit aus. Da muss er sich nicht irgendein fiktives Einkommen aus Haushaltsführung anrechnen lassen. Dann hätte ja jeder unterhaltspflichtige, alleinstehende Vater, der logischerweise seinen Haushalt alleine führt, auch noch zusätzlich ein fiktives Einkommen und müsste NOCH MEHR Unterhalt bezahlen!

So weit wird die deutsche Rechtsprechung bei aller Realitätsferne wohl doch nicht gehen.

Grüße,
nachgefragt

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#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Saduka meinte wohl die Haushaltsersparnis, nehme ich an. Die wird er sich bestimmt gefallen lassen müssen. Bei dem Unterschied an Einkommen aber, welcher zwischen zwischen Mann und Frau besteht, bleibt mit Sicherheit noch was übrig.

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