Unterhalt trotz Verzichtserklärung möglich?

26. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Baumkrone123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt trotz Verzichtserklärung möglich?

Hallo zusammen,

ein Ehepaar lässt sich scheiden nach 6 Jahren Ehe, vorher wurde noch 2 Jahre Trennungsunterhalt bezahlt und dann wird noch etwas über ein Jahr nachehelicher Unterhalt bezahlt, weil man das so im Vergleich im Scheidungsverbund beschlossen hat.

In dem Vergleich spricht die Ehefrau einen Verzicht auf jegliche weitere, anschließende Unterhaltsansprüche aus.

Das Gericht übernimmt das und die Scheidung wird rechtskräftig. Somit ja dann auch die Regelung mit dem Unterhalt.

Jetzt zur Frage:
Angenommen, die Frau schafft es, sich erwerbsunfähig oder zumindest gemindert erwerbsfähig schreiben zu lassen bevor der laufende, nacheheliche Unterhalt endet.

Kann sie dann einen Anspruch auf Krankenunterhalt geltend machen gegenüber dem Mann und den gerichtlichen Verzicht auf weitere Unterhaltsansprüche unwirksam machen?

Freue mich über Antworten :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124482 Beiträge, 40367x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
Kann sie dann einen Anspruch auf Krankenunterhalt geltend machen gegenüber dem Mann

Möglicherweise - kommt halt auf den Wortlaut des Vergleiches an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Baumkrone123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Möglicherweise - kommt halt auf den Wortlaut des Vergleiches an.


X erhält bis Monat/Jahr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von Y Euro und erklärt den vollständigen Verzicht auf jegliche weitere Unterhaltsansprüche.

So steht es drin.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2967 Beiträge, 961x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
Angenommen, die Frau schafft es, sich erwerbsunfähig oder zumindest gemindert erwerbsfähig schreiben zu lassen
Ich weiß nicht, ob du weißt, wie eine Erwerbsunfähigkeit funktioniert, aber man bekommt dafür nicht einfach einen Zettel vom Hausarzt.

Zitat (von Baumkrone123):
Kann sie dann einen Anspruch auf Krankenunterhalt geltend machen gegenüber dem Mann und den gerichtlichen Verzicht auf weitere Unterhaltsansprüche unwirksam machen?
Wenn der Vergleich im Zuge der geänderten Situation sittenwidrig ist, dann ggf. ja.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34222 Beiträge, 5902x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
Kann sie dann einen Anspruch auf Krankenunterhalt geltend machen
Es gibt mW keinen Krankenunterhalt.
Es gibt nachehelichen Unterhalt, der evtl. uU auch länger als vereinbart und aus ganz anderen Gründen zu zahlen ist.
Ob ein Gericht auf Antrag und entspr. Nachweise das so beschließt, wird man abwarten müssen.

Wenn sich Umstände ändern, folgen daraus durchaus schon mal andere/neue Ergebnisse.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8258 Beiträge, 4561x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
X erhält bis Monat/Jahr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von Y Euro und erklärt den vollständigen Verzicht auf jegliche weitere Unterhaltsansprüche

Sollte X staatliche Hilfe beantragen, wird die zuständige Stelle prüfen, ob der Verzicht wirksam ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124482 Beiträge, 40367x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
X erhält bis Monat/Jahr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von Y Euro und erklärt den vollständigen Verzicht auf jegliche weitere Unterhaltsansprüche.

Das suggeriert erst mal einen vollständigen Verzicht auf den man sich berufen kann.

Ob zum damaligen Zeitpunkt eine Sittenwidrigkeit vorgelegen hat, kann allerdings jederzeit Gegenstand eines neuen Verfahrens mit ungewissem Ausgang werden.


Zwar sind die Hürden hoch, wenn man einen vor Jahren rechtskräftig geschlossenen Vergleich erfolgreich angreifen will, aber es gibt auch Leute welche hohe Hürden nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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