Hallo an alle. Ich hoffe, mir kann jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll. Meine Frau hat mich letztes Jahr nach 23 Jahren Partnerschaft und 12 Ehejahren grundlos aus unserem gemeinsamen Haus verwiesen. (Zumindest kann Sie mir keinen Grund nennen) Ich habe der ihr und der Kinder zuliebe auf meinen Anteil des Hauses, welches wir während der Ehe gebaut haben, verzichtet. Ich schätze diesen Anteil auf ca. 150.000,00 €.
Seit meinem Auszug vor einem Jahr habe ich trotzdem monatlich 500,00 € für die Kinder überwiesen. Meine große Tochter hat im Mai ihr Abitur bestanden und möchte erstmal mindestens ein Jahr "chillen". Ich habe sie gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen, da ich sie trotzdem unterstützen möchte, aber sie hat sich leider von mir los gesagt. Meine jüngste beginnt im August eine Ausbildung. Es klingt etwas komisch, aber ich fühle mich nicht gerade fair behandelt. Die Kinder können nichts für die Trennung, aber ich muss ja auch von irgendwas leben können. Gibt es Möglichkeiten, sich irgendwo sachkundig zu machen, oder bleibt mir nur der Weg zum Anwalt?
Vielen Dank vorab für Eure Ratschläge
-- Editiert von User am 23. Juli 2025 09:53
Unterhalt trotz finanziellem Verzicht
1. Mal die ganzen Ungereimtheiten beiseiteschiebend: Wie ist dieser Anteil begründet (Grundbucheintrag)
2. Wie hast Du auf Deinen Anteil verzichtet? Verbal, schriftlich, notariell
3. In Punkto Unterhalt musst Du trennen zwischen Vermögen und Einkünften. Vermögen zählt prinzipiell nur herein, wenn es Einkünfte erzeugt, z.B. Zinsen oder andere Erträge. Zu der Einkommensseite kann Dir z.B. Unterhaltsrechner helfen.
4. Trotzdem Unterhalt überweisen - Du bist entsprechend unabhängig von Geschenken, großen Gesten oder anderer Nettigkeiten Deinen Kindern und ggfls. auch der Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet.
5. 500 € für 2 Kinder um 18 herum ist ziemlich wenig. Ist Deine Frau bislang der Hauptverdiener, oder wie konntet ihr ein Haus erstehen und unterhalten?
6. Auf Dinge zuliebe der Kinder oder der Noch-Frau zu verzichten, dass muss man sich leisten können und auch die Zusammenhänge verstehen. Langfristig rechnet sich das selten. Ich rate dringend zu einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt.
Zitat :Gibt es Möglichkeiten, sich irgendwo sachkundig zu machen, oder bleibt mir nur der Weg zum Anwalt?
Ich rate zum Anwalt; der kann dich a) sachkundig machen und b) die ganze Unterhaltsfrage auf die Basis bringen, die vom Gesetz her vorgesehen ist.
... nur angemerkt: deine Frau setzt dich vor die Tür, die Kinder wollen nix mehr mit dir zu tun haben, und aus deiner Sicht alles grundlos. Nun denn ...
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Mein Tipp:Zitat :wie ich mich verhalten soll.
Kannst du das Trennungsjahr zeitlich nachweisen? Falls ja, kannst du den Scheidungsantrag einreichen.
Dazu brauchst du sowieso einen Anwalt, der das für dich tut. Der Anwalt klärt dann deine Unterhaltspflicht und weiteres zum Haus.
Wichtig ist jetzt vorrangig, dass die (finanzielle) Situation für alle Betroffenen stabil und fair geregelt wird. Wenn hier laienhaft rumgewurschtelt wird, kann das durchaus in den finanziellen Ruin treiben. Und da ist nun mal der wichtigste Ansprechpartner ein Anwalt. Der muss ja nicht offiziell tätig werden, um die Fronten nicht zu verhärten. Aber Du musst Dich jetzt richtig positionieren, damit die ganze Sache vernünftig abgewickelt wird.
So viel vorneweg: die Beziehung zu Deiner Frau und eine mögliche Eigentumsübertragung des Hausanteils hat mit Unterhaltsansprüchen der Kinder gar nichts zu tun. Die große Tochter ist volljährig, befindet sich in keiner Ausbildung/keinem Studium, folglich besteht da auch kein Unterhaltsanspruch. Und wenn sie eine Ausbildung anfängt, dann muss neu gerechnet werden, und zwar unter Berücksichtigung des Verdienstes beider Elternteile und einer möglichen Ausbildungsvergütung. So, beim jüngeren Kind, noch nicht volljährig, ist zu rechnen, die eigene Vergütung des Kindes ist anteilig in Anrechnung zu bringen. Das erklärt Dir dann Dein Anwalt genau.
Das wäre mein Einstieg in die Problematik.
wirdwerden
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