Unterhalt trotz grober Unbilligkeit?

8. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)
Unterhalt trotz grober Unbilligkeit?

Hallo,
es besteht seit September 2003 ein rechtskräftiger Unterhaltstitel gegen mich (Vergleich). Demnach soll ich meinem Ex-Mann Unterhalt zahlen. Doch schon seit ca. November 2003, also gleich nachdem er den Titel erlangt hat, startet er eine Strafanzeigen-Kampagne gegen mich. Die Strafanzeigen sind voller Verleumdungen und üblen Nachreden. Kann ich angesichts solcher Tatsachen eine Vollstreckungsgegenklage einreichen, mit der Begründung, dass durch dieses Fehlverhalten weitere Zahlungen unzumutbar sind?
Gruß
Joanna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

er beisst sozusagen die Hand, die ihn füttert...
Dazu verleumdet er sogar noch meinen Bruder - nicht nur mich...
Dies ist eine untragbare Situation...

Gruß
Joanna

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

man kann sich doch nicht diverser Straftaten bezichtigen lassen und trotzdem noch Unterhalt zahlen - gibt es hier entsprechende Gesetze?

Gruß
Joanna

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#4
 Von 
Joanna
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

man kann sich doch nicht diverser Straftaten bezichtigen lassen und trotzdem noch Unterhalt zahlen - gibt es hier entsprechende Gesetze?

Gruß
Joanna

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