Unterhalt trotz unehelichem Kind?

6. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Claudianmikex
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt trotz unehelichem Kind?

Hallo,

ich würde gerne mal auf diesem Wege herausfinden ob jemand schon irgendwelche Erfahrungen hiermit gemacht hat.

Meine Situation stellt sich wie folgt dar: Ich lebe seit 1 1/2 Jahren von meinem Mann getrennt. Bin 1/2 Tage berufstätig und betreue unseren gemeinsamen 4 jährigen Sohn. Mein Mann bezahlt zur Zeit Unterhalt für unseren Sohn, was er ja muss und auch einen Teil-Unterhalt für mich, was auch ohne Schwierigkeiten geklappt hat, genauso wie alles andere (Besuchsrecht, Wochenenden etc.) . In ein paar Tagen soll die Scheidung sein (Termin stand schon fest) und soweit war auch alles klar....

Nun, ist es aber so, dass mein Noch-Mann seit kurzem eine neue Lebensgefährtin hat und mit ihr zusammenlebt.... was mich wirklich und ohne quatsch freut! Soweit so gut. Allerdings bin ich nun im 8 Monat schwanger von einem anderen Mann, mit dem ich in keinerlei Lebensgemeinschaft lebe und auch nicht besonders oft sehe, wenn überhaupt.... Ich kenne noch nicht einmal die genaue Privatadresse von ihm, da er mir diese bisher aus irgendwelchen Gründen nicht genannt hat (Ich kann nur vermuten !!! wieso.... werde es aber wohl demnächst sicher herausfinden :-( ). Ein Schwangerschaftabbruch kam für mich auf keinen Fall in Frage, da das Baby ja nun wirklich rein gar nix dafür kann, dass meine Scheidung noch nicht abgeschlossen ist.

Mit meinem Arbeitgeber, Krankenkasse, Tagesmuttervermittlung etc. habe ich soweit alles abgeklärt und ich werde nach der Mutterschutzzeit wieder an meinen Halbtags-Arbeitsplatz zurückkehren (Im Notfall habe ich eine Home Office für die Anfangszeit von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen) . Ein Verdienstausfall entsteht mir somit nicht.

Meine eingentlichen allgemeine Anfrage(n):
Kann mein Noch-Mann sich jetzt den Nach-Trennungsunterhalt für mich kürzen, weil ich ein Baby von einem anderen Mann bekomme ? (Meine Anwältin sagt, nur wenn ein Verdienstausfall bestünde, könnte man den nichtehelichen Vater prozentual beteiligen, ansonsten muss mein Ex-Mann meinen Unterhalt weiter bezahlen. Seine Anwältin sagt, der nichteheliche Vater muss prozentual am Unterhalt für mich beteiligt werden, egal wie....)

Gesetz dem Fall, der Vater des kommenden Baby´s verweigert mir weiterhin seine Privatanschrift, kann ich diese über das Jugendamt herausfinden lassen?

Vielen Dank für Eure Infos schon einmal im Voraus....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo claudianmikex!
Bin kein Anwalt, tendiere aber zu der Auffassung deiner Anwältin.
Dein Ex ist für dich, der KV für sein Kind Unterhaltspflichtig, da du mit dem KV keine Lebensgemeinschaft führst oder geführt hast.
Was die Auskunftspflicht des JA betrifft, habe ich keine Ahnung, kann aber sein, dass dir die Auskunft nicht erteilt wird.

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#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Claudia,

Deine Anwältin hat Recht. Von Seiten des KV stünde Dir lediglich dann (Betreuungs-)Unterhalt zu, wenn Du auf Grund der Betreuung des gemeinsamen Kindes, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht in der Lage wärst, Deinen Lebensunterhalt alleine zu bestreiten. Da Du aber arbeiten wirst, greift dieser Passus nicht.
(§ 1615 l Abs. 2 BGB )

Gruß

Julia

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