Unterhalt u. Kindergeld an Vater wegen Krankheit?

18. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Pauline59
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt u. Kindergeld an Vater wegen Krankheit?

Hallo,

ich bräuchte einen Rat für meine Tochter die seit 5 Wochen in einer Klinik liegt und noch 6 Wochen vor sich hat.Sie hat einen Sohn, 4Jahre, der momentan mit seinem Vater (sie waren nicht verheiratet,beide haben Sorgerecht)bei seinen Eltern ist solange. Frage:hat er Anrecht auf den Unterhatsvorschuss und das Kindergeld?



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27 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Pauline,

quote:
Frage:hat er Anrecht auf den Unterhatsvorschuss und das Kindergeld?


Anspruch hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist.

Was spricht dagegen, dem Vater für die Zeit, in der er das Kind betreut, einen Teil zu überlassen?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
hoffnung 51
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)

so sehe ich das auch,gib ihn doch etwas asl aufwandendschädigung,denn du hast ja nun gespart und er die zusätzlichen kosten.11 monate sind ja doch eine lange zeit.das kg könnte er einklagen wenn er will,aber den uv schuss eher nicht.sollte aber mit dem j.a. redejn,das er für diese zeit keinen uv zahlen muss,weil er ja das kind selbst unterhält,dann würden sie es sich von dir wiederholen bz tochter.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
die seit 5 Wochen in einer Klinik liegt und noch 6 Wochen


quote:
11 monate sind ja doch eine lange zeit.


lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Das Unterhaltsvorschussgesetz stellt nicht, wie Loddar meint, auf öffentlich-rechtliche Meldegesetze ab, sondern ausschließlich auf die Frage, wo das Kind lebt. Wenn das Kind jetzt beim Vater lebt, steht ihm auch das Geld zu; dasselbe gilt für das Kindergeld.

Es wäre außerdem zu prüfen, ob überhaupt noch die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschuß gegeben sind. Kann ja auch sein, dass die Mutter Unterhalt zahlen kann.

Die einzige Frage, die sich mir hier stellt, ist wie lange das Kind beim Vater leben wird, ob man da schon von dauerhaft ausgehen kann.

wirdwerden

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#5
 Von 
Pauline59
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Enkel lebt seit 5 Wochen bei ihm und die nächsten 6 Wochen,danach ist er wieder bei der Mama.Sie ist lediglich erkrankt.




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#7
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen das man in diesem Fall "von das Kind lebt beim Vater" reden kann und somit der Vater ein Anrecht auf Kindergeld und Unterhaltsvorschuss hat. Das Kind bekommt ja eh nur Unterhaltsvorschuss weil der Vater nicht zahlen kann oder will. Und jetzt soll er das Geld was er nicht bezahlt vom Staat bekommen?
Wenn überhaupt denke ich das er vielleicht bei der ARGE vorstellig werden kann und mehr Hartz IV beantragen. Geht ja bei den Urlaubsumgängen anscheinend auch.
@Nickilein
" das weiß man nicht unbedingt" Du spekulierst hier schon wieder Sachen die überhaupt nichts zu Sache tun. Nach dieser Denkweise wäre es völlig sinnlos einen Titel erwickel zu wollen, man weiß ja nicht ob sich nächsten Monat etwas ändert

"dass der Junge auch beim Vater etwas Essbares braucht?" Das interessiert den Vater des Kindes ja anscheinend ja auch nicht besonders, vermute ich.



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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Die Alternative bestünde darin, dass kein Geld vorhanden ist, um dem Kind Essen zu kaufen."

Reine Spekulation.

In der Frage steht weder, dass der Vater kein Geld hat, noch, dass das Kind hungern muß, wenn der Vater kein Geld erhält.

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Dort steht aber, dass der Vater nach Abzug seiner eigenen Unterhaltskosten nicht mehr genug Geld für das Kind hat.
Oder warum wird wohl Unterhaltsvorschuss gezahlt?"

Wieder so eine wilde freie Interpretation einer Frage.

Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, weil ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.
Warum er das nicht tut, ist hier nicht erkennbar.



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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nun ja, aber der Unterhaltsvorschuß wird ja nun mal für den Unterhalt des Kindes bezahlt, von uns allen. Dann sollte er doch auch dort landen, wo das Kind zu unterhalten ist.

Außerdem ist ja immer noch zu prüfen, ob die Mutter an den Vater Kindesunterhalt zahlen kann. Dann würde der Vorschuß nämlich wegfallen.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 24.05.2012 10:49

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Warum nimmt hier keiner meinen Gedanken auf, dass nunmehr die Mutter den Unterhalt für das Kind zahlen muss, wenn es nicht bei ihr lebt? Das ist doch erst einmal naheliegend, oder?

Und wenn die Mutter wie der Vater zahlungsunfähig ist, dann wäre m.E. zu überlegen, die Zuwendungen (Kindergeld, Unterhaltsvorschuß) zu teilen. Die Mutter hat noch die Miete zu zahlen, auch für das Kinderzimmer. Der Vater kommt für den Rest auf, und kann es nicht!

Nur, dass sie alles behält, obwohl sie außer Mietkosten nix hat, das geht einfach nicht. Das Kind lebt nicht bei ihr, und das über einen längeren Zeitraum. Hat eigentlich mal jemand daran gedacht, diese Abänderung der Umstände den Behörden mitzuteilen? Das ist nämlich mal unterschrieben worden!

wirdwerden

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#15
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Das ist aber auch genau das Problem. Um das Kindergeld und gegebenfalls den UV bzw den Unterhalt "umzuleiten" ist ein nicht geringer Arbeitsaufwand von nöten. Und dazu haben viele JU keine Lust. Originalton einer Mitarbeiterin beim hiesigen Jugendamt als darum ging das der Vater die Kinder nicht mehr holt und deswegen die Ihm angerechneten 100 euro monatlich nicht mehr zu stehen" Das ist so wenig unterschied, da kümmern wir uns gar nicht drum. seien Sie froh das sie überhaupt Unterhalt bekommen.

Nochmal zu dem Kindsvater. da er keinen Unterhalt bezahlt wird er ja kein hohes Einkommen haben. Ob er Arbeitet oder nicht wissen wir nicht. Nicki verteidigt den Vater ja und geht davon aus das er arbeitet. Somit könnte er ja sein einkommen durch Hartz IV aufstocken. Dann würde folgendes gelten:

Folgende Kosten werden von dem für den Umgangsberechtigten zuständigen Jobcenter - nach vorherigem Antrag - erstattet:
- Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, § 21 Abs. 6 SGB II (dazu Punkt 1) und
- Bedarfskosten der Kinder während der Umgangszeit und zwar ohne dass es des Einverständnisses des anderen Elternteils bedarf (dazu Punkt 2).
- Dagegen können die Mehrbedarfe für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II grundsätzlich nicht vom umgangsberechtigten Elternteil geltend gemacht werden (dazu Punkt 3).

Grüße

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Entschuldigung, geht es hier um Umgangskosten? Es geht ausschliesslich um Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Und für das Kind kann er sein Einkommen ganz sicherlich nicht um Umgangskosten aufstocken, ganz einfach, weil die Kosten nicht entstehen. Das Kind lebt nämlich bei ihm.

wirdwerden

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#17
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ist das nicht einfach eine Definitionssache? Irgendwo leben heißt doch in der Regel irgendwo gemeldet zu sein und seinen ständigen und auf unbestimmte Zeit ausgelegten Wohnort irgendwo zu haben. Hat das Kind alle, oder zumindest einen Großteil seiner Sachen beim Vater? Kümmert sich der Vater tatsächlich um alle Belange die um das Kind entstehen? Nicht nur für diese kurze Zeit sondern auch um die Dinge die noch nach dem "Besuch" weiter laufen? Oder sagt er sich "habe ich nichts mit zu tun, soll sich die Mutter später drum kümmern"? Hat er ein eigenes Zimmer und Bett? Warum soll er nicht mal zwei Monaten Umgang mit dem Kind haben?

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Was hat Umgang damit zu tun? Richtig, gar nichts. Sowohl im Unterhaltsvorschussgesetz als auch im Kindergeldgesetz ist ziemlich klar festgelegt, wer was bekommt. Und wenn das Kind beim Vater lebt, dann hat er sich um alle Belange zu kümmern. Tut er ja wohl auch, abgesehen davon kommt es darauf nun gar nicht an.

Aber ich wüsste immer noch gerne, wie er über ALG II Besuchskontakte abrechenen soll, die es nicht gibt. Ich nenne so was Betrug. Ganz einfach.

wirdwerden

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#19
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Würden wir auch so sehen. Aber sowohl die Ex- Anwältin als auch vor kurzem das Ju haben Ihr gesagt das deswegen keine neue Berechnung erfolgen wird, hatte ich ja mal vor langer Zeit geschrieben. Eer sackt sich das Geld mit der begründung ein er würde die Kinder ja in den Sommerferien holen und das würde ja auch Geld kosten

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#20
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ach so eine Begründung der Anwältin war, da meine partnerin ja noch aufstockendes Hartz IV bekommt hätte sie ja nichts davon wenn sie mehr Unterhalt bekommen würde. Soviel zum Thema Sozialstaat schröpfen.

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ich erinnere mich an deinen Fall. Ist doch was völlig anderes. In dem Fall, um den es hier geht, geht es doch um öffentliche Mittel. Und da ist nun mal ganz klar festgelegt, was wer wann zu erhalten hat.

Und euer privatrechtlicher Streit hat hiermit gar nichts zu tun, wirklich nicht. Ist nicht mal ansatzweise vergleichbar.

wirdwerden

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#22
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Na wenn das so klar wäre dann hätte sich die TS hier ja nicht gemeldet und gefragt. Weil da scheint sich ja noch nichts derartiges getan zu haben. Ich wollte mit meinem Beispiel ja auch nur verdeutlichen das bei weitem nicht jedes JU sofort tätig wird wenn sich etwas ändert. Denn auch in unserem Fall müssten weniger öffentliche Mittel beazahlt werden wenn sich die öffentliche Hand, in unserem Fal ja mittlerweile das JU, etwas mehr kümmern und interessieren würde.
Mich würde aber auch mal von der TS interessieren wieso ein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, und wie der Vater sich den Umgang bzw. das Leben mit seinem Kind vorstellt

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Dein Fall ist doch ein völlig anderer. Ihr meint zu wenig zu bekommen. Das muss gerichtlich geklärt werden, ist eine Frage des Familienrechtes.

Hier sind wir im öffentlichen Recht. Da bekommt jemand offensichtlich zu viel, nämlich was, was ihr nicht zusteht, ausgezahlt. Darum geht es doch. Jemand bekommt über 300 € für ein Kind, welches nicht bei ihm lebt.

Und da finde ich Deinen Hinweis darauf, dass man ja mit falschen Angaben (Reiskosten bei ALG II abrechnen) zu Geld kommen könne, was einem nicht zusteht, schon sehr bedenklich.

wirdwerden

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#24
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Die Kosten die er angibt, und nicht hat, haben nichts mit ALg II zu tun. Aufgrund seiner Angaben muß halt mehr Unterhaltvorschuss oder ALG II für die Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden, die Größte ist ja für UV zu alt.
Aber trotzdem ist immer noch die Frage wie im Sozialrecht, oder wer auch immer für den Unterhaltvorschuss zuständig ist, das "bei jemanden leben" definiert ist. Dieses habe ich übrigens gerade gefunden:
"Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält,
die erkennen lassen, dass er an diesem bestimmten Ort oder in diesem bestimmten
Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt." Steht so im Gesetzestext für den Unterhaltsvorschuss

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#25
 Von 
Pauline59
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

also nochmal in Kurzfassung:

KM im KH für jetzt noch 5 Wochen.
Kind ist solange beim Vater (Erzeuger) der bei seiner Mutter lebt,da er sich eine eigene Wohnung nicht halten kann.
Hat abgeschlossen Ausbildung seit 5 Jahren,ist der meinung er müsse was studieren.
Noch nie Unterhalt gezahlt.

schreibt mir als Oma jetzt auch vor,wann ich den Kleinen zu holen und zu bringen habe.Er macht es nicht da er kein Geld hat,sagt er.Bin dadurch gesamt 4 Stunden unterwegs.

Er hat in den letzten vier Jahren nicht einmal seinen Sohn bei sich gehabt wenn meine Tochter im KH war (mehere OP`S).Zudem war er noch nie alleine mit ihm,hat immer bei seiner Mutter mit ihm geschlafen wenn er ihn alle 14 tage hatte.Der Kleine war immer bei mir sonst und jetzt soll er noch nicht mal am WE bei mir schlafen dürfen.

Ich schalte jetzt einen Anwalt ein oder gehe zum FAmiliengericht.

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#26
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Wofür wollt ihr denn einen Anwalt einschalten? Bekommt er den den UV und das Kindergeld schon auf sein Konto? Wenn nicht ist doch alles paletti.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Sofern die Mutter zahlungsfähig ist, müsste die doch Unterhalt zahlen. Weil das Kind nicht bei ihr lebt. Und was der Anwalt soll, kapier ich beim besten Willen nicht. Soll der dem Vater verbieten, die Ämter überprüfen zu lassen, ob ihm der öffentlich-rechtliche Unterhaltsvorschuß zusteht oder aber das öffentlich-rechtliche Kindergeld, oder wie, oder was? Hat doch mit der Oma so ganz und gar nichts zu tun, oder?

wirdwerden

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