Unterhalt u. Kindergeld nach übertr. des Aufenthaltbestimmungsechtes

4. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt u. Kindergeld nach übertr. des Aufenthaltbestimmungsechtes

Hallo liebe Mitglieder!
Mir wurde am Freitag vorrübergehend das Aufenthaltbestimmungsecht und die elterliche Sorge zur Schule für mein Kind übertragen.
D.h. mein Kind wird jetzt erst mal bei mir wohnene.Vorher hat sie beim Vater gewohnt der sie aber nicht zur Schule geschickt hat.
Wie verhält sivh das jetzt mit dem Unterhalt und Kindergeld?Bekomme ich das jetzt?
Ich habe ja jetzt Mehrkosten und benötige das Geld schon.
Danke schon mal!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass das im Eilverfahren geschah, die endgültige Entscheidung dann im Hauptverfahren erfolgt? Das wird noch einige Zeit dauern, so dass ich mal nicht von einer vorübergehenden Situation ausgehe.

Du solltest das Kind beim Einwohnermeldeamt ummelden, dann bei der Familienkasse die Auszahlung des Kindergeldes an Dich beantragen. Wenn Du bisher Unterhalt für das Kind bezahlt hast, solltest Du die Zahlungen einstellen, wenn ein Titel existiert, den Vater auffordern, den Titel herauszugeben, zumindest eine Verzichtserklärung auf Geltendmachung des Kindesunterhalts abgeben, wenn das nicht geschieht, dann wäre da zu klagen.

Im übrigen ist der Vater jetzt zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Wenn Du anwaltlich vertreten bist, macht das der Anwalt gerne, wenn nicht, dann nimm bitte die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch, richte da eine Beistandsschaft ein. Die setzen sich dann mit dem Vater auseinander. Wenn Du nicht wieder verheiratet bist, dann könntest Du auch bei der Unterhaltsvorschußkasse einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt stellen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe ich kann mein Kind auch ohne seine Unterschrift ummelden.Ev. hilft es ja wenn ich den Beschluss vorlege?
Ja,das Haupfverfahren steht noch aus.Ich muss erst noch ein Gutachten machen lassen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Bei der Ummeldung geht es um den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kindes. Die Ämter fordern häufig Unterschriften beider Elternteile, aber das dient nur der Bequemlichkeit. Also, mit Beschluss hingehen und das wars dann. Und im Zweifel wirst Du nicht ein Gutachten machen lassen, sondern das Gericht hat einen Gutachter beauftragt.

Also, jetzt Punkt um Punkt abarbeiten.

wirdwerden

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Jazzemann):
Wie verhält sivh das jetzt mit dem Unterhalt und Kindergeld?Bekomme ich das jetzt?

Den Unterhaltsanspruch hat das Kind... Nicht der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Da der Unterhalt aber für das Kind da ist, bekommt ihn dasjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, damit es das Geld dann für das Kind einsetzt.
Insofern gehen sowohl Kindesunterhalt als auch Kindergeld (das ist bei minderjährigen Kindern ein Anspruch der Eltern) dorthin, wo das Kind lebt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Kind ist jetzt seit dem 01. bis auf weiteres bei mir.Der KV hat für diesen Monat bereits UVS und Kindergeld erhalten.Solkte ich ihn auffordern mir diese zu überweisen?

@wirdwerden Ja natürlich, das Gericht hat ein Gutachten in Auftrag gegeben.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Unterhaltsvorschuss wird im Voraus bezahlt. Einfach bei der Vorschusskasse den Antrag stellen für den laufenden Monat. Kindergeld wird quasi für den laufenden Monat während des Monats bezahlt, nicht im Voraus. Auch da den Antrag stellen. Da ist wahrscheinlich noch gar nichts bezahlt worden.

wirdwerden

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#7
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden
Da der KV Unterhaltsvorschuß erhält,wurde dieser für den Monat September bereits an ihn ausbezahlt.
Ich habe ihm gestern eine Nachricht geschickt mit der Bitte mir die Leistungen zu überweisen,denke aber nicht das da was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Du kannst doch für Sept. noch den Antrag bei der Vorschusskasse stellen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann uch das obwohl es bereits an den KV ausgezahlt wurde?
Der Antrag dauert ja ein paar Wochen.Ich benötige halt bald das Geld weil ich meiner Kleinen auch ihr Kinderzimmer einrichten muss/möchte.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Du kannst das immer beantragen. Ich würde es sofort tun. Und Kinderzimmer einrichten, das kann ja noch etwas warten. Was ist denn, wenn im Hauptverfahren anders entschieden wird?

wirdwerden

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#11
 Von 
Jazzemann
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt auch wieder...
Dennoch benötige ich das Geld.Ich muss jetzt z.B. auch für die Klassenfahrt aufkommen.Das sind Ausgaben die mein Budget nicht decken.

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#12
 Von 
Rasar
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Also soweit ich weis, bekommt das Elternteil das Geld, bei welchem das Kind wohnt. Zieht dein Kind also wieder zu dir, hast du Anspruch auf das Geld.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Jazzemann):
Dennoch benötige ich das Geld.Ich muss jetzt z.B. auch für die Klassenfahrt aufkommen.Das sind Ausgaben die mein Budget nicht decken.
Das mit dem benötigten Geld wird leider so oder so länger dauern, falls dein Partner nicht die Einsicht zeigt und dir die Leistungen zeitnah überweist.
Sowohl dein Antrag auf UH-Vorschuss (du willst vom Jugendamt, dass der UH-Vorschuss nun dauerhaft dir gezahlt wird), als auch der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse, weil du evtl. bald und nicht nur vorübergehend das ABR bekommst und dann die Kindergeldberechtigte wirst.

Ich meine, es dauert alles Monate.
Vermutlich wird außer dem Beschluss des FG auch die Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt verlangt, das wäre der Nachweis, dass das Kind tatsächlich bei dir wohnt.
Die Termine für solche Wohnortummeldungen sind pandemiebedingt noch nicht kurzfristig zu erhalten.
Viele Kommunen vergeben nur online-Termine...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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