Unterhalt und 400 Euro Job - fiktiv angerechnet?

16. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
silberband123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und 400 Euro Job - fiktiv angerechnet?

Hallo,

ich möchte mich gerne scheiden lassen. Da mein Mann Alkoholiker ist und sein Geld komplett für Alkohol und Zigaretten ausgibt und nichts zum Familienunterhalt beiträgt und auch nicht mehr arbeiten will, habe ich eine Frage betreff des Trennungsunterhaltes:
Ich habe mit den 400 Euro Job ca. 1950 Euro netto.
Das Kind würde bei mir bleiben, aber Unterhalt würde mein Mann keinen bezahlen.(Er bekommt im Moment noch ca. 500 Euro Krankengeld und dann gar nichts mehr) a) Wird der Unterhalt für das Kind von meinen Geld abgerechnet, so dass ich weniger Trennungsunterhalt zahlen muss und b) was wäre, wenn ich kurz vor der Trennung den 400 Euro Job verlieren würde?
Würde mir das dann fiktiv angerechnet?
MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo silberband123,

Den Unterhalt fürs Kind kannst du von deinem EK ( nach

Bereinigung ) abrechnen.

Wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist, steht ihm

m.E. Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt zu.

Bei weglassen des 400€ Jobs brauchst du einen trifftigen Grund.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 16.03.2013 19:09

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Kleine Korrektur:
Wenn das Kind bei Ihnen bleibt, steht ggfs.[color=red]Ihnen [/color]Unterhaltsvorschuss zu.
Unterhaltsvorschuss wird für ein Kind gewährt, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

Verlieren Sie den Arbeitsplatz aus eigenem Verschulden, könnte das dazu führen, dass ein fiktives Einkommen angesetzt wird.

Da Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist, sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht kontaktieren.





-- Editiert hamburgerin01 am 16.03.2013 20:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo hamburgerin,

quote:
Wenn das Kind bei Ihnen bleibt, steht Ihnen Unterhaltsvorschuss zu.


Wollte damit zum Ausdruck bringen, das dieser Unterhaltsvorschuss,

nicht als EK der Mutter zählt.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#4
 Von 
silberband123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also verstehe ich das richtig, solange ich Unterhaltsvorschuss bekommen würde, könnte ich den Unterhalt nicht von meinen Netto abziehen?

Und wenn ich von meiner Fa. eine Kündigung wegen Arbeitsmangel erhalten würde, würde das dann in Ordnung sein?

Den 400 Euro Job habe ich ja nur gemacht, damit ich alles alleine bezahlen kann, da wir sehr hohe Kosten haben, da wir vor ein paar Jahren gebaut haben.

MfG

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