Unterhalt und Eigenheim

20. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Biker64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Eigenheim

Hallo zusammen
Ich habe da mal eine Frage !
Ich bin geschieden und muss nun mein Eigenheim in zwei Wohnungen auf teilen!
erstens weil es für mich alleine eh zu groß ist und zeitens auch zu teuer weil es komplet auf mein Netto auf gerechnet wird!
kann Ich die Umbau Kosten die zwangs läufig entstehen werden ( Eingang Türen Bad sanierung Stromkreis trenung und so weiter vom Unterhalt abziehen und was ist wenn für die zweite Wohnung auf längere Zeit keinen Mieter zu finden sind?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Nein, direkt haben diese Kosten keine Auswirkungen auf den Unterhalt. Eventuell aber indirekt, sofern bei der Unterhaltsberechnung ein Wohnwertvorteil berücksichtigt wurde, den können diese Kosten eventuell mindern.

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

*einfach* vom Unterhalt abziehen geht nicht.
Es besteht ein Titel?

quote:
was ist wenn für die zweite Wohnung auf längere Zeit keinen Mieter zu finden sind?


Tja, dann würdest du wohl so behandelt, als ob du die Wohnung vermietet hättest.
Sofern die Umbaukosten berücksichtigt werden.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Biker64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für eure Antworten
Ja Ich bekome den Wohnvorteil zu 100% ( 800 € ) auf mein Netto drauf gerechnet
deswegen bin Ich ja auch gezwungen eine Etage zu Vermieten weil Ich mir das ganze Haus nicht leisten kann und auch nicht will, aber Unterterhalt zu zahlen auf ein Einkommen für eine Wohnung die noch garnicht Vermietet ist und vielleicht auch auf längere Zeit leer steht mangels nach Frage kann jawohl nicht angehen!

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#4
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Im Unterhaltsrecht wird sehr viel mit Fiktionen gearbeitet. Unterhaltsrechtlich wird man also unterstellen, dass du dich nicht ausreichen um einen Mieter bemühst und da das Gegenteil zu beweisen ist sehr schwierig und mit einem erheblichen Prozesskostenrisiko verbunden.

Mein Tipp, gehe soweit mit der Miete herunter bis du einen Mieter findest und dokumentiere, dass du zunächst versuchst hast eine höhere Miete zu erziehlen. Dies ist dann nicht angreifbar und dann muss man deine konkreten Einnahmen und Ausgaben berücksichtigen (beim Wohnwert wohlgemerkt, eine direkte Verrechnung mit dem Unterhalt ist unzulässig).

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