Hallo,
mein Ex-Mann schuldet mir Unterhalt und kann nicht zahlen, weil sein Arbeitgeber sein Gehalt einbehalten hat (das Arbeitsverhältnis ist gekündigt und mein Ex-Mann ist freigestellt). Beim Gericht wollte ich per Pfändungsbeschluß den Unterhalt direkt vom Arbeitgeber einfordern. Der Rechtspfleger gab mir die Auskunft: keine Chance. Zwar ist der Teil vom Gehalt dann gepfändet, wird aber vermutlich nicht ausgezahlt, bevor der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht beigelgt ist. Kann ich irgend etwas tun oder muss ich abwarten?
Unterhalt und Gehaltspfändung
13. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 13. Mai 2003 | 12:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Gehaltspfändung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Mai 2003 | 14:51
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Tag,
wenn Ihr Ex-Mann mittellos ist, dann können Sie fürs Erste nichts machen. Hat er kein weiteres Vermögen, das Sie pfänden können? Eigentum, in das Sie hineinpfänden können? Ich würde Ihnen empfehlen den Streit zwischen Arbeitnehmer und -geber abzuwarten und rechtzeitig sich aus dem einbehaltenen Unterhalt Ihre Forderungen zu sichern. Das machen Sie am Besten über einen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen,
Und jetzt?
Schon
267.826
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten