Unterhalt und Gehaltspfändung

13. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
Myrrhe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Gehaltspfändung

Hallo,
mein Ex-Mann schuldet mir Unterhalt und kann nicht zahlen, weil sein Arbeitgeber sein Gehalt einbehalten hat (das Arbeitsverhältnis ist gekündigt und mein Ex-Mann ist freigestellt). Beim Gericht wollte ich per Pfändungsbeschluß den Unterhalt direkt vom Arbeitgeber einfordern. Der Rechtspfleger gab mir die Auskunft: keine Chance. Zwar ist der Teil vom Gehalt dann gepfändet, wird aber vermutlich nicht ausgezahlt, bevor der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht beigelgt ist. Kann ich irgend etwas tun oder muss ich abwarten?
:(

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

wenn Ihr Ex-Mann mittellos ist, dann können Sie fürs Erste nichts machen. Hat er kein weiteres Vermögen, das Sie pfänden können? Eigentum, in das Sie hineinpfänden können? Ich würde Ihnen empfehlen den Streit zwischen Arbeitnehmer und -geber abzuwarten und rechtzeitig sich aus dem einbehaltenen Unterhalt Ihre Forderungen zu sichern. Das machen Sie am Besten über einen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen,

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