Unterhalt und Jugendamt

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt und Jugendamt

Hallo,
ich habe eine Frage für einen Bekannten.
Er zahlt für ein Kind Unterhalt. Jetzt ist er seit längerer Zeit krank, war im Krankengeld, ist aktuell im Übergangsgeld, dies bei ungekündigter Stellung.Ihm wurde in der Reha gesagt das er seinen alten Job nicht mehr ausüben kann. Das Jugendamt verlangt jetzt von ihm mindestens 10 Bewerbungen im Monat zu schreiben,bisher hat aufgrund seines Krankengeldes und Übergangsgeldes 79 € / Monat gezahlt an das Jugendamt. Denen geht es aber nicht schnell genug. Jetzt soll er wieder über 300 € im Monat zahlen. Da ist aber dann auch noch das übliche wie Miete,Strom,Versicherungen etc. Wenn er die über 300 € zahlen würde, blieb ihm nichts mehr zum Leben.
Kann das Jugendamt das wirklich von ihm verlangen, es ist ja nicht so, das er, wenn er das Geld hätte , nicht zahlen wollte, aber es ist eigentlich unmöglich.
Da wir uns alle bei diesen Dingen überhaupt nicht auskennen, wäre es schön, wenn wir hier ein paar Infos bekommen könnten.
Danke u. Gruß
Karo

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15 Antworten
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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo karo2211 ,

Wie hoch ist denn sein Einkommen zur Zeit?

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#3
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Nick19

quote:

Solange er sich also ausreichend um mehr Einkommen bemüht und es nur schweitert, weil es tatsächlich nicht möglich ist, darf er 770€ im Monat behalten.
Den Rest muss er abgeben.


Er darf nicht nur 770 € behalten, sondern 770 € + krankheitsbedingtem Mehraufwand. Da dieser nicht im notwendigen Selbstbehalt erhalten ist

@karo2211

Dein Bekannter sollte schnellstens beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung eines Grades der Behinderung beabtragen.

Das geht auch online unter www.versorgungsaemter.de

Dann kann auch ein Jugendamt nicht mehr 10 oder 20 Bewerbungen verlangen.

lg

Camper

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""

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#4
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

und ersteinmal Vielen Dank für die Antworten,
das Einkommen liegt aktuell bei 849 €.
Er hat zusätzlich zu seinen Diagnosen, die eben das Weiterarbeiten im alten Beruf nicht zulassen, Diabetes TYP 1, ist insulinpflichtig und er hat einen Grad der Behinderung von 60. Das weiß ich.
Wonach richtet sich denn so ein krankheitsbedingter Mehraufwand.Gilt da der Diabetes auch?
Was er sich auch fragt, wie er eine andere Arbeit aufnehmen kann, wenn er noch in einem Arbeitsverhältnis steht. Er kann nicht kündigen, da er sonst eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt bekäme,und die Firma kündigt ihn bisher nicht. Gut wenn er jetzt was finden würde könnte er ja dort kündigen.
Er wartet schon eine ganze Weile auf den Bescheid vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes, wo festgestellt werden sollte, welche Tätigkeiten er überhapt noch ausführen kann. Das erschwert das ganze zusätzlich,darüber hat er das Jugendamt in Kenntnis gesetzt, so sagte er mir.

Danke u. Gruß
Karo

-- Editiert karo2211 am 04.01.2012 13:57

-- Editiert karo2211 am 04.01.2012 13:58

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo karo2211,

quote:
ich weiß leider aktuell nicht Einkommen.Ich werde ihn aber danach fragen


Kann es sein das er seiner Verantwortung, Unterhalt zu zahlen, entgehen will? Und du willst ihm dabei helfen?

lg
edy




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"irgendwie geht's schon""

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#6
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Edy,
Ich könnte jetzt fast sagen, wer lesen kann, ist glatt im Vorteil.
wenn du meinen letzten Beitrag gelesen hättest, hättest du gesehen, das dort eine Summe steht, diese musste ich erfragen.Ich kenne doch nicht von sämtlichen Leuten das Einkommen.
Nein, das will er nicht. Und auch ich habe ihm nicht vor zu helfen.
Gruß
Karo

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo karo2211,

quote:
Unterhalt und Jugendamt
Hallo,
und ersteinmal Vielen Dank für die Antworten,
das Einkommen liegt aktuell bei 849 €.
Er hat zusätzlich zu seinen Diagnosen, die eben das Weiterarbeiten im alten Beruf nicht zulassen, Diabetes TYP 1, ist insulinpflichtig und er hat einen Grad der Behinderung von 60. Das weiß ich.
Wonach richtet sich denn so ein krankheitsbedingter Mehraufwand.Gilt da der Diabetes auch?
Was er sich auch fragt, wie er eine andere Arbeit aufnehmen kann, wenn er noch in einem Arbeitsverhältnis steht. Er kann nicht kündigen, da er sonst eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt bekäme,und die Firma kündigt ihn bisher nicht. Gut wenn er jetzt was finden würde könnte er ja dort kündigen.
Er wartet schon eine ganze Weile auf den Bescheid vom Ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes, wo festgestellt werden sollte, welche Tätigkeiten er überhapt noch ausführen kann. Das erschwert das ganze zusätzlich,darüber hat er das Jugendamt in Kenntnis gesetzt, so sagte er mir.
Danke u. Gruß
Karo
-- Editiert karo2211 am 04.01.2012 13:57
-- Editiert karo2211 am 04.01.2012 13:58

von karo2211 am 04.01.2012 13:43


Dein Beitrag war von 13:43 als ich ihn gelesen hab.


Vielleicht kann ich doch lesen.......

lg
edy

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"irgendwie geht's schon""

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#8
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
@edy
Ok, dann sorry, dann dauert die Antwort bis sie hier erscheint anscheinend länger. Der Bekannte meldete sich und ich erfragte die Summe und trug diese dann sofort nach.

Also wenn ich das richtig sehe, können die dann ja gar nicht so viel von ihm verlangen.
Jetzt muß er noch rausfinden wie es sich in seinem Fall mit diesem krankheitsbedingter Mehraufwand verhält, da er eben insulinpflichtig ist, er hat viele Nebendiagnosen die auch zum teil vom Diabetes sind.Und er muß ja auch Medikamente selbst bezahlen usw. Mit diesem Mehraufwand das finde ich schon raus.
Danke euch an dieser Stelle,
Gruß
Karo

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo karo2211 ,

Wie @Camper schon schrieb:

Wenn er krankheitsbedingt (nach Gutachten) nicht arbeiten
kann,oder trotz Bewerbungen keinen entsprechenden Job
findet,dann muss er nichts zahlen.
Vorsicht aber, wenn ein Titel besteht.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#10
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@karo2211

quote:

Also wenn ich das richtig sehe, können die dann ja gar nicht so viel von ihm verlangen.
Jetzt muß er noch rausfinden wie es sich in seinem Fall mit diesem krankheitsbedingter Mehraufwand verhält, da er eben insulinpflichtig ist, er hat viele Nebendiagnosen die auch zum teil vom Diabetes sind.Und er muß ja auch Medikamente selbst bezahlen usw. Mit diesem Mehraufwand das finde ich schon raus.
Danke euch an dieser Stelle.


Das sind ja nicht alle Ausgaben. Fahrtkosten zu den Ärzten, Parkgebühren usw. gehören ebenso dazu, wie Kosten für Erholungsreisen.

Wenn er einen GdB von 60 hat, sollte er über einen Antrag auf Erhöhung des GdB nachdenken. Mit einem GdB von 70 gilt es als erwiesen, dass er noch maximal unter 6 Stunden, aber noch 3 Stunden und mehr arbeiten kann.

In diesem Fall wäre er vermutlich auch bei einem (fiktiven) Vollzeitjob kaum noch leistungsfähig was den KU betrifft.

Er kann sich in diesen

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3980

Fall mal einlesen, was alles abgezogen werden kann, wenn ein Gutachten gefordert wird.

lg

Camper




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""

-- Editiert Camper2011 am 05.01.2012 09:43

-- Editiert Camper2011 am 05.01.2012 09:45

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Also dafür:

quote:
Mit einem GdB von 70 gilt es als erwiesen, dass er noch maximal unter 6 Stunden, aber noch 3 Stunden und mehr arbeiten kann.


@Camper, hätt ich jetzt aber schon gerne eine verlässliche
Quelle.

quote:
Das sind ja nicht alle Ausgaben. Fahrtkosten zu den Ärzten, Parkgebühren usw. gehören ebenso dazu, wie Kosten für Erholungsreisen.


Die Berücksichtigung von Erholungsreisen kann ich wo nachlesen?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ok, Camper will nicht...

quote:
90 Tagessätze, obendrauf Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.
Die Urlaubsreisen wurden natürlich, gutachterlich geprüft, nicht berücksichtigt.


So viel zum Thema Berücksichtigung zum Thema Erholungsreisen...
Aktuell 16.01.2012, Augsburg, Camper selbst betreffend.

Auf meine erste Frage oben werd ich wohl auch nie ne Antwort kriegen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 18.01.2012 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Loddar,

Welche Frage meinst du?

Diese hier?
Es gibt eine Beistandschaft oder wird Unterhaltsvorschuss bezogen?

Ehrlich gesagt weiß ich das nicht ganz genau. Ich weiß nur das er damals die Vaterschaft anerkannt hat nach einem One-Night-Stand und das obwohl er noch nichtmal weiß ob er wirklich der Vater ist. Ist ihm aber auch egal. Und da er schon mal Probleme hatte mit der Zahlerei wurde auch schon mal was vom Lohn gepfändet. Ist aber schon länger her. Solange ich denken kann überweist er an das zuständige Jugendamt, die Kurze ist jetzt 15 Jahre alt.
Oder meinest du eine andere Frage?
Gruß
Karo

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Ich habe auch zum Teil das Gefühl: Es wird versucht die "Verpflichtung" Unterhalt zu leisten, zu umgehen. Denn genau dass, wird doch angestrebt, oder?

Ich kann natürlich verstehen wenn Dein Bekannter gesundheitlich angeschlagen ist. Jedoch will sein Kind trotzdem verpflegt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Ehrlich gesagt weiß ich das nicht ganz genau. Ich weiß nur das er damals die Vaterschaft anerkannt hat nach einem One-Night-Stand und das obwohl er noch nichtmal weiß ob er wirklich der Vater ist.


Wurde er gezwungen/genötigt diese Vaterschaft anzuerkennen? Wenn nicht, braucht man sich darüber nun wirklich keine Gedanken machen.

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