Unterhalt und Kindergeld

17. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Traene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt und Kindergeld

Hallo,

Die Situation ist Folgende: Eltern getrennt, Tochter(noch 17, Schülerin) wohnt bei ihrer Mutter zusammen mit dem Stiefvater. Vater zahlt monatl. um die 450 euro Unterhalt. Außerdem kriegt die Mutter noch Kindergeld. Da die Tochter jetzt 18 wird und der Vater ihr den Unterhalt direkt überweisen will, will die Mutter von der Tochter Teile von dem Unterhalt und das Kindergeld als "Miete" haben und verlangt, dass sich die Tochter, außer Lebensmittel, alles selber bezahlt (Kleider, Urlaub, Zahnpasta...).

Meine Frage: Welche genauen Verwendungszwecke haben Unterhalt und Kindergeld? Wieviel steht der Mutter und wieviel der Tochter zu? Ändert sich das, wenn die Tochter auszieht?

Ich hoffe jemand kann mir die Situation erklären, oder mir einen Link zum Nachlesen geben. Danke im Vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hmmm... als erstes einmal ist die Mutter ab 18 MIT barunterhaltspflichtig. Wie siehts denn damit aus?

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#2
 Von 
Traene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was heißt das genau? Heißt das, dass die Tochter ihrer Mutter nichts von dem Geld vom Vater geben müsste? Oder die Mutter soger noch für Kleider und sowas aufkommen muss?

Und was ist genau der Verwendungszweck von Kindergeld?

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#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Traene,

Kindergeld ist eigentlich eine steuerliche Entlastung für die Eltern und wird voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Ja, die Mutter muss auch zahlen, kann ihren Anteil aber natural leisten.
Mit Volljährigkeit sollte also der Unterhalt neu berechnet werden.

Lass mal den *Camperschen Warenkorb*, der ist hier nicht gefragt und guck hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

wie schon geschrieben entfällt der Betreuungsunterhalt der Mutter mit dem 18. Lebensjahr. Der Höhe des Unterhalts ergibt sich aus dem zusammengerechneten Einkommen von Mutter und Vater. Und beide haften dafür anteilig, quotiert nach dem jeweiligen Einkommen. Es könnte also durchaus sein, dass der Kindesvater nun eigentlich WENIGER zahlen müsste. Das müsste man halt mit einem spitzen Griffel nachrechnen ...

Die Kindesmutter kann ihren Anteil allerdings auch in Form von Kost und Logis erbringen. Ob und in welcher Höhe sich die Tochter an diesen Aufwendungen beteiligt, ist Verhandlungssache. Sicher dürfte es fair sein, wenn die Tochter sich an den Kosten der Lebenshaltung beteiligen würde. Allerdings halte ich die von der Mutter gewünschte Lastenverteilung doch ein wenig überzogen.

Und wenn man sich nicht einigen kann?

Dann können sich Mutter und Tochter herrlich streiten! Im schlimmsten Fall gibt die Tochter eben von ihrem Unterhalt nichts ab und die Mutter weigert sich Wäsche zu waschen und Essen einzukaufen. :grins:

Wenn die Tochter nachweisen kann, dass die Mutter ihren Unterhaltsanteil nur noch unvollständig in Form von Kost und Logis erbringt, dann könnte die Tochter berechtigt sein, sich eine eigene Wohnung zu nehmen. In diesem Fall müsste auch die Mutter Barunterhalt leisten und das Kindergeld an die Tochter weiterleiten. Allerdings könnte die Mutter versuchen ihren Anteil herabzusetzen, wenn sie behauptet, dass sie ihrer Meinung nach doch Kost und Logis angeboten hätte ...

Im dümmsten Fall würden diese Fragen dann vor Gericht geklärt werden müssen. Nervenschonender wäre es m.E. schon, wenn man sich einvernehmlich einigen könnte ...

Grüße


-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#6
 Von 
Traene
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Hat mir wunderbar weitergeholfen.

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